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Fremde W-Lan Netze nutzen?

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Satikus, 25. Januar 2011.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Nenn mir das Gesetz, den Paragraphen in welchem von WPA2 die Rede ist. Explizit der Begriff "WPA2" fällt. Gerichte entscheiden nicht nach dem Sonnenstand. Ohne technische Hilfsmittel kann keiner "WLAN-Funk" lesen. Und dieses Tool gibt eine äquivalente Darstellung des Informationsgehalts der Funkübertragung wieder. Auf neudeutsch, da fliegen keine "A" Buchstaben durch den Raum, wenn man via WLAN surft. Da sind überhaupt keine lesbaren Texte vorhanden, auch bei Nicht-Verschlüsselung. Oder anders, auch das "Unverschlüsselte WLAN" ist verschlüsselt. Wenn WPA2 nicht betreten werden darf, und WEP auch nicht betreten werden darf, dann darf auch WEPWK nicht betreten werden. (WEP without key = von mir definiertes "unverschlüsseltes" WLAN).

    Es ist für mich kein Problem so zu argumentieren, dass das unverschlüsselte WLAN keine Sonderform darstellt und darstellen darf. Ob das Nutzen eines fremden WLANs dann erlaubt ist oder nicht, das entscheidet das Gericht. das interessiert auch hier nicht. Es geht um den nicht vorhandenen Sonderfall.

    Nur breche ich zu keinem Zeitpunkt in ein Haus ein. Ich war nicht einmal in der Nähe des Hauses. Und wenn man das Beispiel nimmt: Wenn das Haus nicht abgeschlossen ist, ist es auch ein Einbruch. Aber einige sind hier der Ansicht, dass es dann kein Einbruch wäre. Und genau diesen einen Punkt zweifel ich an. Nicht mehr, nicht weniger.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Ja, wir sind einer Meinung. Nur kann man nicht "aus versehen" in ein fremdes WLAN geraten. Sprich, das ist der genannte Zaun.

    Das Beitreten zu einem Netzwerk ist ein aktiver Vorgang. Wenn das System so konfiguriert ist, dies ohne Nachfrage durchzuführen, ist das wie mit geschlossenen Augen aufs Grundstück zu laufen und dann zu sagen, ich hab keinen Zaun gesehen. Das zählt dann nicht.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Man muss hier mal unterscheiden, was erlaubt, verboten und eas strafbar ist.

    Die unerlaubte Internet-Nutzung eines offen WLANs ist keine Straftat. Der Anschlussinhaber darf es dir wohl aber untersagen.
    Sobald du sein Netzwerk ausspähst, wozu bereits das Öffnen der Netzwerkumgebung in Windows ausreicht, machst du dich strafbar.

    Sobald der Netzwerkzugang durch eine Verschlüsselung mit Kennwort (o.ä.) gesichert ist, machst du dich ebenfalls strafbar.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Wir sind wieder konform. Wenn der WLAN-"Eigentümer" mir die Nutzung untersagt, das Netzwerk dennoch weiterhin unverschlüsselt bleibt, mach ich mich bei weiterer Nutzung strafbar. Er muss es nicht verschlüsseln.

    "ausspähen eines Netzwerks" und "Internetnutzung" sind aber 2 Dinge, die juristisch nicht greifbar sind. Die "Anmeldung" im Netzwerk ist bereits ein Ausspähen. "Internet"-Verbindungen sind Punkt-zu-Punkt. Client/Server. Das WLAN ist durch einen Router bereits Teil des Internets. "Internetnutzung" deckt somit jede Kommunikation ab, auch die zu anderen Rechnern in WLAN. Könnte ja sein, ein Webserver ist via dieses WLANs angebunden.
     
  5. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    In meinem Fall war es aber Zufall das ich das überhaupt vor ein paar Wochen gemerkt habe das ich auf einem Router gelandet bin. Habe es gesehen als die XBOX schon verbuden hatte mit XBL über einen "NETGEAR ROUTER". Und ich habe ne Fritzbox aber wie gesagt bis jetzt merkt das keiner mit dem Mitnutzen und ich kenne die Frau die hat eh kein Plan von Technik merkt man ja das sie keine verschlüsselung drauf hat. :D
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Na ja, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". :)

    Aber wenn man Dir keinen Vorsatz nachweisen kann, passiert Dir auch nichts. Aber ab dem Moment, ab dem Du siehst, dass Du in ein falsches Netzwerk geraten bist, musst Du Gegenmaßnahmen ergreifen.
     
  7. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Na ja ich sehe es ja aber mein Nezwerk ist grade beim Saugen voll ausgelastet. Und da nehme ich ihres für andere Dinge wie hier online sein.:winken:
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    Nein. Ich kann das fremde Internet nutzen, ohne auf seine Netzwerkfreigaben zuzugreifen. Auch den Unterschied zwischen den verschiedenen Protokollen muss dir sicher nicht erläutern.

    Es ist auch hier irrelevant, dass sich der PC am Router anmeldet und als Gateway nutzt. Sobald der Mensch am PC anfängt, auf Ressourcen im fremden LAN zuzugreifen, fängt die Strafbarkeit an.
     
  9. Satikus

    Satikus Guest

    AW: Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Also ist alles im grünen Bereich solange ich nicht versuche auf Ihr Laptop im Netzwerk zu kommen? :winken:
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Re:Fremde W-Lan Netze nutzen?

    Und wenn die Netzwerkfreigaben nicht durch ein Passwort geschützt sind? Was ist mit upnp-Freigaben, die automatisch eingefügt werden durch das Betriebssystem - sobald entdeckt?

    Das ist alles sehr merkwürdig definiert von dir, das mit dem Ausspähen. Der SMB Browser Dienst beispielsweise scannt automatisch das Netzwerk, auch WLAN nach Computern und deren Diensten und Freigaben. Baut zu den SMB-Servern Verbindungen auf und scannt/testet sogar als NULL-SID die Freigabe - sprich, er greift auf die Netzwerkfreigabe zu. Wo beginnt denn dort juristisch exakt das "ausspähen"? Wenn der Computer SMB-Anfragen sendet? Oder müssen das bestimmte SMB-Anfragen sein?

    Bei UPNP ist das noch viel schlimmer.