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Freiwillige TV-Gebühren jetzt Zwang?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Gipsii, 6. Januar 2010.

  1. Gipsii

    Gipsii Junior Member

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    Hallo zusammen,

    unser Vermieter (Genossenschaft) schloss vor vielen Jahren einen Vertrag mit dem örtlichen Kabelanbieter (Telecolumbus) ab, sodass in jeder der Wohnungen die Grundversorgung fürs Kabelfernsehen vorhanden war, sprich Dose.
    Im Mietsvertrag steht, dass man den TV-Vertrag mit dem örtlichen Kabelanbieter selbst abschließen kann.
    Seit es Digitalfernsehen gibt, decodiert der Kabelanbieter die Signale, sodass man keinen Decoder benötigt.
    Und so kam es, dass einige Mieter Kabelfernsehen hatten und andere über Sat schauten bzw über Zimmerantenne.

    Ab 2010 ändert sich der Vertrag zwischen Kabelanbieter und Vermieter. Beide einigten sich darauf, auf Breitbandanschluss umrüsten.
    Die Kosten dafür sollen nun über die Betriebskosten abgerechnet werden. Dazu kommt noch die einmalige Anschlussgebühr, sowie der Kauf eines Decoders (nur vom örtlichen Kabelanbieter).
    Es müssen also alle Mieter Kabelgebühren bezahlen, egal ob Fernseher oder nicht, ob Schüssel oder Zimmerantenne.

    Diese Maßnahme würde ich einsehen, wenn in den Wohnung vorher kein Kabelanschluss vorhanden gewesen wäre. Wir hatten aber alle Anschluss.
    Außerdem wurde es im Mietsvertrag anders vereinbart.

    Darf unser Vermieter trotzdem so vorgehen und diese Kosten auf die Betriebskosten umlegen? :confused:
    Die Genossenschaft beruft sich auf die sogenannte „Mehrbelastungsklausel“ und sogen. „billigem Ermessen“.
     
  2. prodigital2

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    AW: Freiwillige TV-Gebühren jetzt Zwang?

    Wenn der Kabelanschluss nicht verpflichtend im Mietvertrag erwähnt ist (was deiner Aussage nach nicht der Fall ist), dann kann dir niemand einen Vertrag aufzwingen.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Freiwillige TV-Gebühren jetzt Zwang?

    ... so wie ich das verstehe, war der Kabelanschluss schon Teil des Mietvertrages, wenn auch nur mit einer Grundversorgung. Die Vollversorgung konnte dann direkt beim Kabelanbieter beauftragt werden.
    Mit dem neuen Vertrag zwischen Vermieter und Kabelanbieter wird diese Unterscheidung zwischen Grund- und Vollversorgung aufgehoben. Ich gehe auch mal davon aus, dass auch die Hausverteilanlage im Rahmen des neuen Vertrages modernisiert wird.
    Das ganze dürfte dann als Modernisierungsmaßnahme ausgelegt werden. Der Vermieter darf in dem Fall die Modernisierungskosten in zumutbarer Weise auf die Mieter umlegen.

    Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man solchen Änderungen widersprechen. Es ist auch nicht verkehrt, die Angelegenheit vom örtlichen Mieterverein überprüfen lassen. Ggf. kann man auch einen Anwalt konsultieren ...
     
  4. Creep

    Creep Guest

    AW: Freiwillige TV-Gebühren jetzt Zwang?

    Ich denke, hier sollte man auf jeden Fall beim Mieterbund vorstellig werden. Modernisierungskosten können umgelegt werden, wenn sie den Wohnwert erhöhen. Ob das bei einem schon vorhandenen Kabelanschluß der Fall ist, dürfte höchst zweifelhaft sein. Ich hatte ähnliches in Berlin mit der Genossenschaft auch schonmal durch.
    Monatliche Gebühren für ein Digitalabo und Kosten für einen zu erwerbenden Receiver dürften hier aber keinesfalls gerechtfertigt sein.
     
  5. timecop

    timecop Board Ikone

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    AW: Freiwillige TV-Gebühren jetzt Zwang?

    Ich denke auch, dass hier nur eine konkrete Rechtsberatung hilft, da auch noch die rechtlichen Besonderheiten einer Genossenschaft berücksichtigt werden müssen (Beschlüsse von Mitgliederversammlungen e.t.c.) normalerweise kenne ich auch nur die umgekehrte Verfahrensweise, dass auf externe Verträge umgestellt wird.
     
  6. Gipsii

    Gipsii Junior Member

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    AW: Freiwillige TV-Gebühren jetzt Zwang?

    Ich werde mich beim Mieterschutzbund beraten lassen. Habt Dank für eure Meinungen! :)