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Freie Wahl des Kabelanbieters???

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von pepelino, 20. Februar 2008.

  1. Charly1511

    Charly1511 Talk-König

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    Richtig.

    Genau so sieht das aus. Ich vermute mal, dass der Threadersteller auch aus Offenbach kommt. Denn bei uns wurde vor kurzem von UM auf Mediacom umgestellt. Da ich das im Sommer schon wusste, habe ich meinen Kabelanschluss bei der Mediacom gekündigt und auf Sat umgestellt.

    Ubrigens war die Mediacom damals schon der NE4 Betreiber und hat hier nach und nach ein eigenes Netz aufbebaut. Abgesehen davon ist es insgesamt billiger als bei UM, denn die digitalen Free TV Sender werden auch "Free" eingespeist. Nur für Premiere und/oder Kabelkiosk ist natürlich ein ABo notwendig.
     
  2. Kabelnutzer

    Kabelnutzer Junior Member

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    Falls du keine Möglichkeit hast ein Kabel vom UM Übergabepunkt zu deinem Anschluss zu verlegen und einen Einzelnutzervertrag mit UM abzuschliessen, bleibt wohl nur ein Wohnungswechsel. Zumindest kannst du versuchen damit Druck beim Vermieter aufzubauen.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    Der Druck wird nicht viel nutzen. Vermieter handeln mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreibern langjährige Gestattungsverträge aus im beiderseitigem Vorteil. Konkurenz ist dann automatisch ausgeschlossen.

    Wenn der Kabelentzbetreiber der in diesem Wohnobjekt zuständig ist Programme vorenthält, kann man allenfalls auf einen Sat.-Empfang plädieren und falls technisch möglich (Südlage mit Balkon) auch durchsetzen.
     
  4. EWL

    EWL Silber Member

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    Nachdem inzwischen ja auch die Politik die Verbraucher auffordert, Krankenkasse, Versicherungen, Telefon-, Strom- und Gas-Lieferanten ggf. zu wechseln, fragt man sich schon, warum es solche monopolistischen Strukturen beim Fernsehen gibt und man nicht mal die Wahl zwischen Kabel und SAT zugestanden bekommt?
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    @EWL
    ... es gibt derzeit die freie Wahl zwischen Kabel, Sat, Terrestrik und IPTV.
    Allerdings können Mieter oft nicht den Verbeitungsweg selbst frei wählen, weil der Mietvertrag einen bestimmten Verbreitungsweg vorschreibt (z.B. Kabel) bzw. bestimmte Verbreitungswege ausschliesst (z.B. Sat).
    Immerhin gibt es auch auch, die den Kabelanschluss nicht nutzen und bezahlen müssen. Diese Mieter haben dann wenigstens noch die Möglichkeit ihre TV-Programme über DVB-T und/oder IPTV zu empfangen.

    Vermieter dürften inzwischen weniger Problem haben, ein Schüsselverbot, oder genauer. ihr Recht auf Eigentum vor Gerichten durchzusetzen, da es inzwischen auch über DVB-T und neuerdings übers Internet ein vielfältiges TV-Angebot verfügbar ist. Das Recht auf Eigentum des Vermieters auf den Schutz seines Eigentums wird deshalb meist höher bewertet, als das Recht des Mieters auf Informationsfreihet, weil eben auch ohne Satempfang ein vielfältiges Rundfunkangebot zur Verfügung steht.

    Davon mal abgesehen hat man in Deutschland auch das Recht der freien Wohnungswahl (sofern man die selbst bezahlt). Niemand muß in eine Wohnung ziehen, in der der Satempfang nicht erlaubt ist.

    Eine auf einem Balkon aufgestellte Schüssel kann der Vermieter nicht verbieten, zumindest solange keine Löcher in Wand oder Fensterrahmen gebohrt werden. Das Eigentum des Vermieters bleibt hier unangetastet ...
     
  6. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    Auch wenn ich mit dem Rest Deines Postings 100%ig übereinstimme, einen Verbreitungsweg vorschreiben kann niemand, sondern lediglich zur Gewährleistung des Informationsbedürfnisses auf einen vorhandenen Verbreitungsweg verweisen. Soweit keine baulichen Eingriffe erforderlich sind, kann z.B. eine IPTV- oder terrestrik-Nutzung im Mietvertrag nicht verwehrt werden mit Hinweis auf Kabel. Ähnliches gilt für Sat auf dem Balkon, wie Du ja schon richtig schreibst. Was T-Home da mit irgendeiner Wohnungsgesellschaft bezüglich IP-TV für Verträge abgeschlossen hat, kann nur die Tatsache betreffen, dass das dort standardmäßig in allen Wohnungen angeboten wird und bauliche Maßnahmen für einen individuellen separaten Kabelanschluss z.B. nicht geduldet werden müssen.
    Ähnlich ist das, wenn es einen Kabelanbieter gibt, der das Haus verkabelt hat, brauchte der einen Vertrag mit Eigentümer/Hausverwaltung. Denkbar wäre, dass die Hausverwaltung auch einem weiteren Anbieter gestattet, Kabel zu verlegen. Ist aber eher unwahrscheinlich. Selbst wenn, wird dem anderen Anbieter das wirtschaftliche Risiko zu hoch sein, einen einzigen Anschluß zu legen, ohne besondere Aussicht auf weitere.
    Also, bezüglich des Einganspostings: sehr theoretisch zwar möglich, praktisch aber faktisch aussichtslos.
     
  7. EWL

    EWL Silber Member

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    Langer Schreibe(n) kurzer Sinn: Einem Mieter bleibt keine freie Wahl!

    Jemanden auf DVB-T zu vertrösten, der SAT wünscht, grenzt schon an Dummheit oder Frechheit.
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Freie Wahl des Kabelanbieters???

    ... natürlich bleibt dem Mieter die freie Wahl. Keiner wird gezwungen eine Wohnung zu beziehen, in der das Anbringen von Satanlagen nicht erlaubt ist. Der Mieter muß lediglich seine Prioritäten setzen.
    Natürlich ist ein Balkon mit freier Sicht nach Süden auch von Vorteil, denn hier ist Sat auch bei einem "Satverbot" möglich. Der Vermieter kann nciht vorschreiben, was du auf dem Balkon aufstellst. Du darfst genauso wie z.B. einen Sonnenschirm auch eine Satschüssel auf deinen Balkon stellen, solange das Eigentum des Vermieters nicht beschädigt wird, z.B. durch Bohren von Befestigungs- und Durchführungslöchern ...