1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Freenet TV Service unterirdisch!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Thomas H, 14. September 2017.

  1. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Dezember 2009
    Beiträge:
    10.411
    Zustimmungen:
    5.069
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Ich wußte garnicht, daß der Blitz in eine teure Antenne nicht einschlägt, wow wieder was gelernt :ROFLMAO:
     
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.892
    Zustimmungen:
    4.635
    Punkte für Erfolge:
    213
    Umgedreht wird ein Schuh draus: Du willst was erreichen und wenn man es dir nicht freiwillig gibt, musst du klagen.

    Ansonsten ist die deutsche Rechtssprechung zu dem Thema ziemlich gefestigt: Ein Vermieter, der den deutschen Mietern einen deutschen Kabelanschluss zur Verfügung stellt, muss keine Satelliten-Anlage eines deutschen Mieters dulden. Bei ausländischen Mietern in Deutschland sieht es da schon etwas anders aus, aber da kann der Vermieter auch strenge Auflagen für eine zu akzeptierende Satelliten-Anlage stellen (Unauffälligkeit, Nachweis der fachmännischen Installation usw.).
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2017
    matthiasmas und Gorcon gefällt das.
  3. DPITTI

    DPITTI Guest

    Gelöscht:D
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Dezember 2017
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    3.925
    Zustimmungen:
    2.234
    Punkte für Erfolge:
    163
    Das ist falsch, weil du die Meinungsvielfalt im Kabel unterschätzt. Laut BGH sind die kostenpflichtigen, verschlüsselten Kabel-Pakete bei der Abwägung zugunsten des Kabels auf der Vermieter-Waagschale mitzuzählen. Deswegen hat seinerzeit ein Russe mit einer häßlichen Balkon-Antenne vor dem BGH verloren.

    Wie willst du 100 Wohneinheiten über Satellit versorgen? Am besten mit Polytron-Bauteilen, die kosten 2000 € das Stück. Aus Kostengründen sind diese Privatkabelanlagen derart schlecht belegt, dass Unitymedia ein Vergnügen ist. Heute sprach ich mit einem Senior, der an einer Privatkabelanlage hängt, die aus 36 analogen Programmen besteht. Die Dinger sind nicht totzukriegen. Anzahl der HD-Programme: 0

    Die Realität ist, dass kabel-unabhängige Hochhaus-Gemeinschaftsantennen signifikant weniger bieten als Unitymedia.
    Richtig. Bei mir persönlich ist es so, dass mich die Zusatzprogramme, die das Kabel hat, wenig bis gar nicht interessieren. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Pay-TV. Gäbe es die Programme über Satellit, würde ich sie auch nicht gucken.

    Dafür gucke ich jeden Tag Sat-Programme wie Daystar und Sky News, die Gorcon auch nicht gucken würde, wenn sie im Kabel drin wären.

    Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Damit sind wir beim nächsten Punkt:
    Diese Verallgemeinerung ist grober Unfug. Lass das bitte. Der BGH hat immer wieder geschrieben, dass er in jedem einzelnen Fall eine individuelle Abwägung der widerstreitenden Grundrechte wünscht. Also genau so, wie ich es hier im Thread beschrieben habe: Man nimmt eine Balkenwaage mit zwei Waagschalen, beschwert dann beide Waagschalen mit Argumenten und guckt, was überwiegt. So wird's gemacht.

    Wie du gesehen hast, beschwere ich meine Waagschale nicht nur mit Fernsehprogrammen, die es bei Unitymedia definitiv nicht gibt, sondern packe gleich noch die Religionsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr in der EU mit ein. :winken:

    Ansonsten liegst du nicht nur methodisch, sondern auch inhaltlich falsch: die Benachteiligung Deutscher gegenüber Ausländern wäre rechtswidrig.

    Nimm bitte folgendes zur Kenntnis: Das Landgericht Berlin hat vor vielen Jahren angeregt, dass die Anforderungen an die Begründung des Informationsbedürfnisses des Mieters nicht überspitzt werden dürfen.

    Interessanterweise haben sich seitdem alle dran gehalten. :cool:

    Seit diesem Tag findest du aus Karlsruhe keine einzige Entscheidung, wo hinterfragt wird, warum der Mieter irgend was sehen wollte. Im letzten großen BGH-Urteil ging es um irgend ein polnisches Regionalprogramm.

    Kabel-Lobbyist @mischobo erzählt gerne noch das Märchen, dass der Deutsche den Empfang ausländischer Programme begründen müsste. Das ist aber veraltet.

    Ich vermute sehr stark, dass die durchaus intelligenten Richter in Karlsruhedieses veraltete Argument deswegen in der Versenkung haben verschwinden lassen, weil sie absolut keine Lust haben, sich vom Europäischen Gerichtshof in die Suppe spucken zu lassen. :p

    Deswegen kam aus Karlsruhe in den letzten 10 Jahren nichts, was irgendwie in Luxemburg vorlagefähig gewesen wäre. :winken:

    Weswegen es bisher kein Machtwort von Europäischen Gerichtshof gibt.

    Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. :D

    Ebenfalls falsch liegst du mit der Frage, wer wen verklagt. Nimm Gorcons Bruder oder den o. g. Russen.

    Der Schüssel-Interessent legt los und will was sehen. Also baut er irgendwie eine Antenne auf, die aber potthässlich ist und drei Meilen gegen den Wind sichtbar ist.

    Dann kommt der Vermieter und sagt, so geht das nicht, das Ding muss da weg.

    Dann sage ich: Kein Problem, sagen Sie mir bitte, wo das Ding hin kommt und welchen Fachbetrieb ich mit der Montage beauftragen soll. Die Kosten übernehme ich, und wenn sich noch andere Parteien anschließen wollen, von mir aus gerne.

    Wenn er auf dieses, den BGH-Urteilen entsprechendes Friedensangebot nicht eingeht, lasse ich mein Provisorium da stehen und warte, bis der Vermieter mich verklagt.

    Es ist immer besser, wenn man verklagt wird, als wenn man selber klagt, schon allein wegen des Vorschusses an die Gerichtskasse für mögliche Gutachter

    Genau. So ist es richtig. :D

    Wahrscheinlich stellt sich unser selbst ernannter Kapitän absichtlich dumm. Für den Fall, dass jemand es tatsächlich nicht verstanden hat:

    Die billige Antenne kaufe ich mir im Baumarkt und installiere sie selber.

    Die teure Antenne ist diejenige, deren Bau meine Anwältin dem Vermieter in ihrem Anwaltsschreiben vorschlägt. Es ist allgemein bekannt - und wurde auch vorhin von meinem Vorredner richtig gesagt - dass der BGH bei Antennen-Streitigkeiten regelmäßig zugunsten der Vermieter eine fachgerechte Montage fordert.

    Deswegen wäre ich ja auch bei einem (hypothetischen) Rechtsstreit bereit, einen - nach Möglichkeit dem Vermieter bekannten und genehmen - Fachbetrieb mit der Montage zu beauftragen.

    Dadurch wird die Antenne teuer.

    In eine solche teure Antenne schlägt der Blitz tatsächlich nicht ein, weil der Fachbetrieb seine Arbeiten VDE-konform ausführt. Wenn er das nicht macht, ist er kein Fachbetrieb. :D

    Jetzt verstanden?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2017
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.208
    Zustimmungen:
    3.031
    Punkte für Erfolge:
    213
    @Medienmogul

    ... bei der Frage wie ein Wohnobjekt mit TV-Signal versorgt werden können die Grundrechte des Vermieters auf Eigentum den Grundrechten von Mietern auf Informationsfreiheit in die Quere kommen.
    In Streitfällen ist immer im Einzelfall abzuwägen, wessen Grundrechte überwiegen. Meist ist es das Grundrecht des Vermieters auf Eigentum, es sei denn, der Mieter kann darlegen, warum bestimmte Programme für ihn wichtig sind, die über die Antennenanlage des Vermieters nicht zu empfangen sind.
    Welche Art die Antennenanlage des Vermieters ist, spielt dabei keine Rolle. Auch bei einer Gemeinschaftssatanlage gibt es Fälle, in denen dem Grundrecht auf Informationsfreiheit einzelner Mieter nicht zu Genüge getan wird. In solchen speziellen Fällen muß der Vermieter auch bei einer Satgemeinschaftsanlage eine individuelle Satanlage eines Mieters dulden. Zum Schutz seines Eigentums kann der Vermieter aber beispielsweise Vorschreiben wo die Schüssel installiert werden darf, die Anlage von einem dafür qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt wird, der Mieter eine private Haftpflichtversicherung vorweist etc.

    Eine Gemeinschaftsempfangsanalge ist urheberrechtlich eine Kabelweitersendung. Der Empfangsweg spielt dabei keine Rolle. Ab wann eine solche Kabelanlage den Bestimmungen des RStV zu genügen hat, wird im RStV geregelt.

    Das Grundrecht auf Informationsfreiheit bezieht sich nicht ausschliesslich auf den TV-Empfang. Eine andere sehr häufig genutzte Informationsquelle ist das Internet ...
     
    Gorcon und DVB-T2 HD gefällt das.
  6. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

    Registriert seit:
    7. Mai 2016
    Beiträge:
    10.892
    Zustimmungen:
    4.635
    Punkte für Erfolge:
    213
    Und kaum gerichtliche Entscheidungen und noch weniger, die bis zum BGH gelangen, gibt es, weil kaum ein Mieter deswegen klagen will. Vermieter haben da andere Möglichkeiten einen unliebsamen Mieter wieder loszuwerden und müssen deswegen gar nicht klagen.

    Man liest Mietverträge genau, bevor man eine Wohnung mietet, und da steht dann fast immer auch was zum TV-Empfang, wenn er vom Vermieter bereitgestellt wird. Falls dazu dann Fragen bestehen, fragt vor dem Mietabschluss!!!
     
  7. DPITTI

    DPITTI Guest

    Dazu möchte ich nichts sagen @Medienmogul da ich den @Kapitaen52 ja nicht Beleidigen möchte. Trotzdem schreibt er machnmal Wirres Zeug :D :winken:
     
  8. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. Dezember 2009
    Beiträge:
    10.411
    Zustimmungen:
    5.069
    Punkte für Erfolge:
    273
    Also ich für meinen Teil passe mich immer soweit es geht an damit es möglichst viele verstehen, nur leider funktioniert selbst das nicht bei Allen.
     
  9. straller

    straller Platin Member

    Registriert seit:
    17. Juli 2016
    Beiträge:
    2.168
    Zustimmungen:
    2.737
    Punkte für Erfolge:
    213
    Hier wurde gefragt, wer den überhaupt DVB-T2 bräuchte.

    DVB-T2 deckt meinen Bedarf an deutschem TV zu 90-95%. Würde ich mir noch ein Freenet-Abo leisten, wären es 100%. Ohne Möglichkeit des Sat-Empfangs würde ich eher Freenet und einen Streamingdienst abonnieren, anstatt einer Kabelfirma + Sky Monat für Monat dutzende Euro pro Monat in den Rachen zu werfen. So wichtig ist mir Fernsehen nicht. Und ehrlich gesagt sind die wenigen privaten (Sport-)Inhalte, die ich schaue, durch die Bank weg als kostenloser Stream verfügbar.

    Zum Glück habe ich Satempfang und gehöre hier auch zur "internationalen" Fraktion. Neben deutschem Fernsehen empfange ich noch das inländische TV dreier anderer europäischer Länder und das Ganze zu einem Bruchteil der Kabelkosten: Frankreich - einmalig ca. 70 Euro, Italien - einmalig ca. 80 Euro, Polen - jährlich ca. 45 Euro. Hier laufen US- und UK-Serien im Original. Mir ist klar, dass ich damit nicht dem Mainstream entspreche, denn der will nur auf Deutsch (synchronisiert) schauen.

    Der Südbalkon ist bei der Wohnungssuche daher für mich sicherlich nicht das entscheidende Kriterium, wenn es aber geht, versuche ich es mitzunehmen. Eine kleine Satantenne schränkt die sonstige Balkonnutzung nun auch nicht ein. Dafür bleibt in der Regel genügend Platz.

    Was den Aufwand der jeweiligen Empfangsarten angeht, so sind diese in etwa gleich, wenn man nicht gerade in der terrestrischen Kernausstrahlungszone wohnt. Hierzu zählt(e) auch das Verlegen von Kabeln in die jeweiligen Räume. Beim Kabelanschluss hat das in der Regel der Vermieter schon vorher erledigt, was für den Mieter zweifellos einen gewissen Komfort bietet.

    In Zeiten von WLAN und streamingfähigen Receivern bzw. TVs sollte aber selbst das kein Problem mehr sein. In den allermeisten Fällen lassen sich abgesehen vom Hauptempfangsplatz alle andere Empfangsplätze inzwischen auch kabellos versorgen.

    Und selbst wenn es nur um deutsche Programme gehen würde, wäre Sat immer Kabel oder IPTV vorzuziehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2017
    Medienmogul gefällt das.
  10. mass

    mass Board Ikone

    Registriert seit:
    9. Februar 2016
    Beiträge:
    3.939
    Zustimmungen:
    364
    Punkte für Erfolge:
    93
    Naja bei schweren Unwetter und Guter Sat Schüssel nützt dir der Sat Empfang nichts grade bei den HD Sendern gibt es dann Probleme ,
    da kannst nur über DVB T2 weiter schauen , hin und wieder laufen auf den ÖR auch gute Filme ohne nervige quengel Werbung dazwischen,
    eigendlich ist man gut versorgt wenn man das nutzen kann was ich im Header stehen habe,
    Freenet braucht man nicht die haben bis heute auf unsere anfragen nicht reagiert dafür zu bezahlen ohne genau zu wissen für Werbe TV nöö ,
    HD + genügt mir besserer Services als bei Freenet ,
    Ergo lieber HD + über Sat mit mehr Sendern als Freenet Services gleicher Preis DeluxMusik gibt es da nicht ein mal über Sat kann man auch kostenlos die SD Version nutzen .
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Dezember 2017