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Frechheit! Es ist tatsächlich wahr!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Payaso, 27. November 2003.

  1. Guybrush Threepwood

    Guybrush Threepwood Wasserfall

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    normal ist die Sache doch ganz einfach, laut AGB hat man ( bzw. die meisten der Kunden hier )ein Anrecht auf eine kostenlose Tv Zeitschrift.

    wenn ich jetzt tatsächlich TV Kofler bestellen würde , heißt das ja nicht das ich damit jetzt auf mein in der AGB festgeschriebenes Recht auf eine kostenlose TV Zeitschrift verzichten möchte bzw. sogar muß.

    im Klartext muß mir dann Premiere ab dem Zeitpunkt der Bestellung von TV Kofler zwei Zeitschriften zuschicken : TV Kofler und nachwievor das kostenlose Magazin

    dann gibts auch keine Probleme wenn ich TV Kofler wieder abbestelle, denn an der Lieferung des Vertraglich zustehendem kostenlosen Magazin hat sich duch TV kofler, nichts aber auch rein gar nichts geändert

    in allen anderen Fällen müßte Premiere mich vorher auf eine Änderung in der AGB hinweisen oder ganz klar bei Bestellung von TV Kofler darauf hinweisen , das mit dem ABO mein Recht auf ein kostenloses Magazin erlischt
     
  2. arno

    arno Gold Member

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    Ich hab mal ein paar Medien-Redaktionen von bekannten Tageszeitungen über das Thema informiert. Die haben Koflers Machenschaften in letzter Zeit ja schon mehrfach thematisiert. breites_
     
  3. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    Wo in den AGB's steht, daß diese kostenlos zu sein hat?

    Der Verkuender
     
  4. arno

    arno Gold Member

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    Ach Verkünder, es ist natürlich nicht kostenlos, sondern im Abo-Preis enthalten sch&uuml - und schriftlich nachzulesen in alten AGB:

    1.1 PREMIERE WORLD liefert im voraus eine regelmäßig - mindestens monatlich - erscheinende Programmvorschau mit umfassenden Informationen über das Programmangebot.

    Ich bitte jetzt um folgende Gegenargumente:
    - Premiere World gibt es gar nicht mehr
    - im Internet steht doch alles
    - von "kostenlos liefern" steht da aber nichts, nur von "liefern"
     
  5. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

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    Eintrag wegen Vorposting gelöscht

    <small>[ 08. Dezember 2003, 09:43: Beitrag editiert von: JuergenII ]</small>
     
  6. arno

    arno Gold Member

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    Wie erwähnt, steht das nur in alten AGBs und wurde irgendwann heimlich, still und leise gestrichen.
     
  7. Wilfried56

    Wilfried56 Platin Member

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    Ja und nun rate mal, warum das neuerdings nicht mehr dort steht? winken

    Wir Altkunden haben eben noch unverändert die alten AGB! Und die sind nicht einseitig zu Lasten des kunden abänderbar! :cool:
     
  8. arno

    arno Gold Member

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    Ich hab leider einen 5 Jahre alten DF1-Vertrag. Da steht wiederum nix von Programmheft drin. Aber sowas wie ein Gewohnheitsrecht gibt es ja auch noch. Wenn ich 5 Jahre lang ein Heft bekomme, kann ich davon ausgehen, dass es fester Teil des Abos ist.
     
  9. Der Verkuender

    Der Verkuender Silber Member

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    @arno

    Kleiner Tip:

    Die Betonung der AGB's liegt in diesem Fall auf "umfassenden Informationen über das Programmangebot". Schau dir jetzt mal das alte und das neue Premiereheft an. Na klingelt's? winken Dies nur als Hinweis, falls doch der eine oder andere Abonnent wegen des abgespeckten Premiereheftes an den juristischen Knöpfen drehen möchte.

    Zu den Gegenargumenten:

    Zu 1.

    Das ist irrelevant, da Premiere als Rechtsnachfolger unverändert in den Vertrag eintritt. Und der ist, vorrausgesetzt keine sittewidrigen oder den Kunden übermäßig benachteiligenden Vertragspunkte, bindend.

    Zu 2.

    Internet darf auch in der heutigen Zeit nicht zwingend vorrausgesetzt werden. Ein Hinweis hier genügt übrigens nicht, da eine Vertragsänderung in diesem Punkt ohnehin der Schriftform und das gegenseitige Einverständnis bedarf.

    Zu 3.

    Völlig richtig, nur war die Aussage von Premiere hier immer, daß das alte Heft im Abopreis für das Bouquet mit enthalten ist.

    Der Verkuender
     
  10. arno

    arno Gold Member

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    Muss man hier denn wirklich alles ausdrücklich als Ironie kennzeichnen, damit es jeder merkt?