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Frauenquote

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von brid, 5. September 2020.

?

Wie stehst du zu einer Frauenquote

Diese Umfrage wurde geschlossen: 5. März 2021
  1. Ja, möglichst in allen Bereichen

    4 Stimme(n)
    13,8%
  2. Nein, never

    18 Stimme(n)
    62,1%
  3. Ja, von unten nach oben

    1 Stimme(n)
    3,4%
  4. Nein, nur von Fall zu Fall

    6 Stimme(n)
    20,7%
  1. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich bin schlicht der Meinung, dass allein die Kompetenz der Bewerbenden (m/w/d) den Ausschlag geben sollte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2020
    Cro Cop, Creep, martin_ger und 4 anderen gefällt das.
  2. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    Sehe ich ebenso. Oder führt man jetzt eine Männerquote dort ein, wo die Männer unterpräsentiert sind?
     
    Cro Cop, Pedigi und Wolfman563 gefällt das.
  3. Creep

    Creep Guest

    Zum Beispiel in Kindergärten, Bordellen oder Chefvorzimmern?
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Kindergarten
    Unterstützer für die Gärtnerinnen, wenn die Kinder mal ausfällig werden sollten.
    Clowns für die Pausenunterhaltung
    Köche
    Motivatoren
    Hausmeister

    Bordellen
    Büroarbeit
    Hausmeister
    Helfer z.b. wenn die Löcher verstopft sind, mit Bohrer diese wieder öffnen.
    Als Kundenberater

    Chefvorzimmern
    als massiven Türsteher.
    oder zur Pausenunterhaltung
     
  5. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Manch eine lesbische Feministin (die halt keinen Mann abbekommen hat und deshalb angeblich lesbisch ist und alle Männer hasst) möchte allen Frauen die Opferrolle einreden und vor den bösen Männern warnen.;):eek:

    Frauen sind per se keine Opfer. Frauen können sich nur selber zu Opfern machen.

    In Deutschland aber wahrscheinlich auch weltweit gibt es mehr Frauen als Männer. Wenn aber z. B. meistens Männer die Führungspositionen in der Politik innehaben, dann sind unter anderem die Frauen daran schuld, wenn sie statt eine Frau einen Mann wählen. Männer wählen sich nicht selber.

    Beispiel eine Wahl zu einer Parteiführung. Es gibt nur noch zwei Anwärter: eine Frau und einen Mann. Und dann stimmen die meisten anwesenden Frauen für den männlichen Kandidaten. Was können dann Männer dafür?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. September 2020
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Erstens ist das wieder homophobes Gequatsche von zweitens etwas, von was Du keine Ahnung hast.
     
    Wambologe und Gast 188551 gefällt das.
  7. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Ziemlicher Unsinn. Meistens steht bei den Wahlen zur Parteiführung bereits vorab fest, wer die Führung künftig übernehmen soll. Entweder, weil das Parteipräsidium so entschieden hat, oder weil die Landesfürsten der Parteien das bei Regionalkonferenzen oder ähnlichem so entschieden haben. Auf den Parteitagen wird die Auswahl dann nur noch bestätigt. Deswegen hast du ja auch in der Regel Ergebnisse von über 90%. Eigentlich wollen nur SPD-Mitglieder ihre Partei immer wieder öffentlich blamieren.

    Dass es zu offenen Kampfabstimmungen mit unbekanntem Ausgang kommt, ist jedenfalls sehr selten. Und in den Fällen, in denen es zu solch einer Abstimmung gekommen ist, haben die Frauen nicht automatisch für die Männer abgestimmt. Nehmen wir die CDU, die erstmals eine offene Abstimmung unter den Delegierten durchgeführt hat. Merz hatte gegen AKK verloren.

    Die SPD lässt sich als Beleg dagegen nicht heranziehen. Alle Vorsitzenden bis einschließlich Andrea Nahles wurden in kleinem Kreis vorab ausgewählt und bei der Kampfabstimmung zuletzt gab es nur gemischte Pärchen.

    Im Übrigen fehlt Frauen auch die Macht, sich bei solchen Abstimmungen gegen Männer durchzusetzen und ggf. einen männlichen Kandidaten aus dem Präsidium abzulehnen. Der Frauenanteil in der CDU liegt bei knapp über 25%. In der Delegation, die AKK gewählt hat, lag er bei 35 Prozent. Damit ist keine Revolution möglich.

    Alle Parteien haben übrigens mehr männliche als weibliche Mitglieder. Selbst bei den Grünen liegt der Frauenanteil nur bei etwa 40 Prozent.
     
  8. Sanktnapf

    Sanktnapf Guest

    Das ist der gleiche Quatsch wie deine Muslimenfeindlichkeit. Von dem hast du nämlich auch keine Ahnung!
     
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  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Wer ist hier muslimfeindlich? Wenn sie sich nach unseren Regeln benehmen ist niemand feindlich.
    Das ist allerdings ausbaufähig, vermutlich bekommst Du da in Deinem bayerischen Dorf nix mit. Also auch keine Ahnung. ;)

    Da unser oben genannter User ja Erdogan-Anhänger ist, unterstelle ich mal eine gewisse Sozialisierung. Daher wundert mich nicht wenn er lesbische Frauen verunglimpft.
    So ähnlich geht's ja auch bei Trump zu. Da hast Du dann mehr Ahnung.
    Despoten üben eine eigenartige Faszination auf Euch aus mit ihren Erzkonservativen Ansichten. Muslime sind übrigens auch Erzkonservativ in den meisten Fällen. Kann man da Ableitungen ziehen? Ich denke nur laut nach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2020
  10. Wambologe

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    Gibt es bereits. Es wird zwar immer von Frauenquote gesprochen, aber das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" definiert eine Quotenregelung für Frauen und Männer. Lediglich in Parteien gibt es eine harte Frauenquote (z.B. mindestens 50% Frauen bei den Grünen) und auch weitergehende Werkzeuge (z.B. das Frauenveto bei den Grünen, bei der eine Mehrheit der Frauen Vorlagen ablehnen bzw. die Abstimmung auf die nächste Versammlung aufschieben können).

    Aber im genannten Gesetz wird tatsächlich auf Frauen und Männer Rücksicht genommen. Ein paar Beispiele aus dem Gesetzestext:

    oder
    oder auch:

    Die Öffnungsklausel "Die Bevorzugung ist ausgeschlossen, wenn rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegen." ist übrigens nicht ganz unwichtig. Der EuGH hat nämlich schon längst entschieden, dass eine starre Quotenregelung gegen EU-Recht verstößt. Sätze wie "Bei gleicher Qualifikation erhalten Frauen den Vorrang" gelten damit höchstrichterlich als Diskriminierung von Männern. Das EuGH hat in einem späteren Fall allerdings eine offene Quotenregelung genehmigt, die eine Öffnungsklausel beinhaltet und eine objektive Beurteilung in jedem Einzelfall garantiert. Deswegen findet man sie jetzt auch in allen Gesetzen, sei es das oben zitierte Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen oder die Beamtengesetze in Deutschland solche Formulierungen a la "sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen".


    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat zwar zur Frauenquote noch nicht geurteilt, aber in anderer Sache einmal ausgeführt, dass der Gesetzgeber durchaus in bestimmten Fällen Regelungen schaffen darf, die ein Geschlecht begünstigen, um faktische Nachteile für dieses Geschlecht auszugleichen. Die Begründung hierfür liegt im Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Der Satz kollidiert mit dem Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechtes, so dass man beide Rechte abwiegen muss. Aber auch das führt letztlich wohl nur zu einer flexiblen Quote wie sie der EuGH schon beschrieben hat. Das Bundesarbeitsgericht äußerte sich bereits zu Quoten und hat auch nur eine leistungsbezogene Quotenregelung mit Härtefallregelung als verfassungsrechtlich eingestuft, nicht aber starre Quoten. Also im Grunde das gleiche, was der EuGH als rechtlich zulässig bezeichnet hat: besser qualifizierte Bewerber müssen den Vorrang haben, bei gleicher Qualifikation braucht es eine Öffnungs- oder Härtefallklausel.

    Wichtig in dem Punkt ist allerdings auch: Das Grundgesetz sieht keine Gleichstellung vor, sondern eine Gleichberechtigung. Chancengleichheit statt Parität quasi. Damit wird man verfassungsrechtlich nie eine 30%- oder gar 50%-Quote durchbringen, wenn der Frauenanteil in der Firma deutlich geringer ist als die geforderte Quote für Führungspersonen. Deshalb ist z.B. für Betriebsräte keine feste Quote vorgesehen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss. (Da wird auch argumentiert, dass es sich um eine Art politisches Amt handele und eine leistungsbezogene Quote deshalb nicht sinnvoll ist. Es kommt drauf an, dass die Belegschaft den Vertretern vertraut.. nicht wie gut die Vertreter ihren eigentlichen Job machen).

    Bei Aufsichtsräten - die eine starre Quotenregelung vorsehen - wird häufig begründet, dass die Aufsichtsrat-Positionen keine branchentypischen Anforderungen verlangen und man deshalb nicht auf den Frauenanteil in der Firma achten müsse. Gerichtlich bestätigt ist diese Auffassung allerdings nicht.


    Man könnte noch viel mehr schreiben, aber das reicht zu dem Thema auch mal. Starre Quotenregelungen werden jedenfalls von staatlicher Seite nicht kommen, alles andere können nur Zielvorgaben sein, die hinter Qualifikation und "in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe" zurückstehen müssen. Case closed.
     
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