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Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Terranus, 25. August 2010.

  1. conspiracy

    conspiracy Guest

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Ich spreche auch überhaupt nicht von der Verfassung, ich rede von Zusatzverordnungen für 90a BGB, welcher Tiere zwar als Sachen (von der Vorschrifts-Anwendung her, nicht von der Existenz her) definiert, aber genügend Spielraum durch "soweit nicht etwas anderes bestimmt ist" bietet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. August 2010
  2. hopper

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Nein, das stimmt nicht. Kannibalismus ist nicht gesetzlich verboten und wird bzw. kann deswegen auch nicht durch Ersatz bestraft werden. Die Tötung bzw. der Mord an Menschen hat nichts mit Kannibalismus zu tun, auch wenn diese häufig zusammen auftreten. Aus logischen Gründen. Deswegen hat es nur den Eindruck, als würde Kannibalismus als Mord abgeurteilt.

    Es gibt zahlreiche Fälle, bei denen Kannibalismus ohne Mord/Tötung stattfand und nicht bestraft oder geahndet wurde. Weil kein weiterer Straftatbestand vorlag.
     
  3. horud

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Na sicher wird das betraft. Sollte man sich an einem Leichnam vergehen (also einem schon toten Menschen, den man nicht selbst umgebracht hat), ist es zumindest Störung der Totenruhe, §168 StGB. Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Auch Zusatzverordnungen müssen der Verfassung entsprechen, da gibt es keinen "Spielraum". Recht ist kein Wunschkonzert. Inwieweit die Verfassung da greift, müßte man ja erst mal feststellen, da sich diese Problematik derzeit ja nicht stellt.
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Nein, nicht zwangsweise. "Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen ... wegnimmt ..., wird ... bestraft."

    Das schließt Kannibalismus als Form von Notwehr (i.S.v. Selbsterhaltung) nicht ein. Andere Gründe für Kannibalismus führen eh zur einer psychologischen Überprüfung - und dort werden diese dann anders geahndet bzw. unter Zwang medizinisch behandelt. Bei Kannibalismus aufgrund eines sexuellen Triebes gibt es eine psychatrische Einweisung, und keine normale Haftstrafe.

    Deswegen ist Kannibalismus als solcher, separate von anderen psychologischen Erkrankungen bzw. weiteren Straftaten eben vollkommen straffrei.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Auch du verwechselst Handlung mit Strafmaß.

    Leichenschändung, aus welchem Grund auch immer, ist (zumindest in D) immer strafbar. da gibt es kein "aber"
     
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Nur liegt keine Leichenschändung vor. Anderfalls wäre bereits die Organspende eine Leichenschändung. Mit der Einverständnisregelung ist das eh so eine Sache, Stichwort Euthanasie.

    Ein in Notwehr ausgeübter Kannibalismus, ein anderer ohne psychische Erkrankung fällt mir nicht ein, ist keine Leichenschändung.

    Wir können uns auch darauf einigen, dass es eine Leichenschändung ist, aber als Notwehr kein strafbares Unrecht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2010
  8. conspiracy

    conspiracy Guest

    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Da gibt es sogar sehr viel Spielraum, da in diesem speziellen Fall jetzt schon Sache nicht zwangsläufig = Sache ist wie du siehst - das hat mit Wunschkonzert wenig zu tun, das ist alles eher eine Frage der Formulierungsfähigkeit. Recht ist weitaus mehr Rhetorik als tatsächlicher Basisgehalt. Ich rede hier ja auch nicht von einer Art salvatorischen Klausel für alles was vier Beine hat ;), sondern einfach von ein Verschärfung geltender Rechtsgrundlagen und Strafmaße - wenn man sich bei sowas an die aktuell verfassungsgemäßen Gerüste hält, dann lassen ein paar Schrauben mehr das Konstrukt nicht gleich unwirksam werden.

    Aber a) können wir uns hier eh die Finger wund schreiben, weil wie du schon sagst, es derzeit diese Problematik ja nicht gibt und das hier nur rein hypotetische Gedankenspiele sind und es b) fast 3 Uhr morgens ist (auch wenn für hopper wohl gerade erst Prime Time anfängt ;)) und meine Stirn gefahr läuft, hier gleich so auf den Tisch zu knallen - da ist mir ein Kissen doch lieber, also hier erstmal ne gute Nacht allerseits :winken:
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    Ja, 6:00 pm - Hunger. Die ganze Kannibalismusdiskussion hat mich hungrig gemacht. :D

    -

    Ach ich muss noch was dazu schreiben, weil hier morgen wieder ein paar rumlaufen, die weder denken noch lesen können. Hunger zu haben ist keine Notwehr. Wenn man dann im Laden was klaut. Erst wenn man am verhungern ist, also energetisch ums Überleben kämpft - dann hat man den Punkt der Notwehr (i.S.v. Selbsterhaltung) erreicht. Keine Sekunde vorher. Manche bezeichnen die Notwehr (i.S.v. Selbsterhaltung) auch als Notstand - und die Notwehr selbst nur als (physische) Verteidigung. Kann man definieren, wie man will. Ändert an der Tatsache nichts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2010
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Frau wirft einfach so lebende Katze in Mülltonne..

    dem schließ ich mich mal an :D :winken:

    @ hopper. guten Hunger, bleib aber sauber :p