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Frage zur "Receivernummer"

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DJ-Spacelab, 8. Mai 2005.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Solange die eine Receiver-Nummer haben, die gültig aussieht, nicht doppelt benutzt wird und die Kohle fürs Abo fließt ist das denen vollkommen egal.
     
  2. Thrakhath

    Thrakhath Wasserfall

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Das das mit der Receivernr. geklappt hat ist Glückssache.
    Wenn Du hinten einfach Zahlen variierst, dann stimmt die Prüfsumme der Receivernr. nicht mehr.
    Die Seriennr. hat nämlich einen festgelegten Aufbau mit einer Prüfsumme. Vertauscht man willkürlich Zahlen, stimmt die Prüfsumme nicht mehr.

    Bei einem Agent kommt man mit Aussagen wie "kann ich schlecht lesen" oder "das steht da baer wirklich" durch - beim nächsten vielleicht nicht.
     
  3. Reiner_Zufall

    Reiner_Zufall Silber Member

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    ohne daß ich mich juristisch auskenne .. aber nimmt man den reinen Wortsinn


    IL LEGAL so impliziert das ja das etwas nicht legal ist. Illegal dürfte doch aber eigentlich nur sein, was gegen GESETZE verstößt und nicht etwas was gegen einen Vereinbarung, gegen "Kleingedrucktes" verstößt, oder?
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Genauso ist es.
    Linux aufder D-Box ist auch nicht Illegal, es verstößt nur gegen die AGBs. Man kann mir nur den Vertrag kündigen aber ich kann nicht anderwertig bestraft werden.

    Gruß Gorcon
     
  5. bentdiscs

    bentdiscs Senior Member

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Meine Güte, seid ihr aber alle schlau.
    Die Nutzung eines nicht zertifizierten Receivers und damit die MÖGLICHE Umgehung des Jugendschutzes ist ein Verstoss gegen §5 Abs. 1 Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz.
    Strafmaß: bis zu 50.000 Euro.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Schwachsinn!
    Gruß Gorcon
     
  7. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    § 3 Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten

    Verboten sind

    1. die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
    2. der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
    3. die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.

    § 5 Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt, technisch einrichtet, wartet oder austauscht.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


    Da steht irgendwie nichts von Jugendschutz und Premiere (PayTV).
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    und das alles hat nichts mit dem Verwenden eines legalen Linux Images zu tun. ;)
    Gruß Gorcon
     
  9. minzim

    minzim Board Ikone

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Genau.

    "bentdiscs" hat leider Gesetz mit eigene falsche Formulierung geschrieben...hahaha. ;)
     
  10. bentdiscs

    bentdiscs Senior Member

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    AW: Frage zur "Receivernummer"

    Wie schon minzim zitiert:
    ... Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Nr. 2 eine Umgehungsvorrichtung besitzt ...
    Und von Gorcons Linux habe ich nie geredet, dass hat er selbst ungefragt thematisert. Es ging um nicht zertifizierte PC-Karten.