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Frage zu Widerruf.

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von fallobst, 25. April 2013.

  1. Scholzi87

    Scholzi87 Junior Member

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    AW: Frage zu Widerruf.


    Und ungeduldige ;)
     
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Sorry, aber Dein Verhalten war aber auch selten dämlich. Hier hat Dir jeder (selbst am Ende auch Tranquilizer) bestätigt, dass Du die Widerrufsfrist eingehalten hast. Da Du Dein Widerrufsrecht bereits mit der Email ausgeübt hast, hättest Du übrigens das Handy gar nicht mehr verkaufen dürfen. Denn damit ist für Dich die Verpflichtung entstanden, das Gerät zurückzusenden.
    Zwar wird Dich Dein Verkäufer diesbzgl. nicht mehr in Anspruch nehmen, da ihm kein Schaden dadurch entstanden ist. Du hast Dich mit dem Verkauf -nach Ausübung des Widerrufsrechts- aber rechtswidrig verhalten.

    Hast Du dem Käufer mitgeteilt, dass es einen Mangel aufweist? Wenn nicht und er es feststellt, kann er den Kaufvertrag (auch bei einem Gewahrleistungsausschluss von Dir) wegen arglistiger Täuschung anfechten und Du musst es dann wieder zurücknehmen. Selbst kannst Du dann kein Widerrufsrecht mehr in Anspruch nehmen und Dich nur noch auf die Gewährleistung berufen, wodurch Du vmtl. das Geld nicht wiederbekommst, sondern nur ein repariertes/gleich altes Smartphone.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. April 2013
  3. fallobst

    fallobst Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Ja,hab ihn darauf hingewiesen,schließlich waren noch Extra Zwei Schutzbriefe dabei für insgesammt 100€ Inkl.Das heißt,das ich eigentlich 250€ verlust gemacht habe,und außerdem hab ich Gestern Nacht noch einmal fest auf den Knarzenden Punkt gedrückt und sich eingerenkt. Komischerweise hat es seitdem nicht mehr Geknarzt,sonst hätte ich es nicht verkauft,so einer bin ich nicht,das ich Kaputte Ware verkaufe,sonst hätte ich die paar Stunden auch noch gewartet,ob der Widerruf Angenommen wurde,nur der Typ hat mich voll gedrängt,ich nehme es sofort,dann konnte ich nicht Widerstehen.Mit dem Geld hab ich mir dann das Xperia Z Gekauft.P.S.Eiffelquelle,Ich habe nichts zu verschenken,und bestimmt nicht 250€.Trotzdem könnte ich vor Wut Platzen.Grrrrr.Meine Schuld,war wie immer Ungeduldig bei sowas,aber egal,jetzt hab ich mein Xperia Z und bin Glücklich damit.:confused::rolleyes::eek:
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Frage zu Widerruf.

    So langsam entwickle ich eine gewisse Schadenfreude. Sorry.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Frage zu Widerruf.


    Sicher?
     
  6. r123

    r123 Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Okay, dass ist gut und anständig von Dir, dass Du den Käufer darauf hingewiesen hast.
    Ja, um den Verlust ist es ärgerlich, aber zumindest hattest Du den Vorteil, dass Du das Geld direkt bekommen hast und es wieder verwenden konntest.
    Ich habe bei Deinem Verkäufer auch schon was gekauft und mir kam der Shop durchaus seriös vor, weshalb die Aussage in i1hrer Email stimmen könnte, dass Du das Geld bei Rücksendung auch in wenigen Tagen erhalten hättest. Aber da ich noch nie bei dem Anbieter was zurückgeschickt habe, weiß ich es nicht, ob es bei ihm wirklich so wäre. In Emails kann man schließlich viel behaupten. Ändern kannst Du eh nichts mehr. Also, freu Dich einfach, dass Du das Geld direkt verwenden konntest und denke nicht an den Verlust.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Ja.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Kann ich das irgendwo nachlesen?

    Ich finde immer nur den allg. Text
    "ohne Angabe von Gründen zurück"
    und
    "Ist eine falsche oder eine defekte Ware geliefert worden, hat der Kunde über das Widerrufsrecht hinaus gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung."
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Ja, im §123 des BGB.

    Wenn du dem Käufer einen dir bekannten Mangel verschweigst, dann hat das weder etwas mit dem Fernabsatzrecht (Widerruf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen) oder der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu tun.
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Mmmmh.

    Der Händler hat mir ein defektes Teil zugeschickt. Soll ich mich auf Gewährleistungsrecht berufen oder auf das Fernabsatzrecht?

    Allgemein lässt sich sagen, dass man innerhalb der Fristen besser mit einem Widerruf fährt, als mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht, dass bei Mängeln eingreift. Da braucht man laut Gesetz keinerlei Begründung (!).

    Quelle.