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Frage zu Widerruf.

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von fallobst, 25. April 2013.

  1. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Ich werfe in die Diskussion ein, dass nicht nur Kunden, sondern auch Hersteller/Händler Rechte haben.
     
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Ich find es immer wieder traurig, wenn die Leute direkt vom Wiederruf gebrauch machen, wodurch der Händler dann auf den Kosten sitzen bleibt, statt mit dem Händler Kontakt auf zu nehmen, das Problem zu schildern und die Möglichkeit zum Umtausch / Behebung des Problems zu geben.

    Knarzen beim Lumia 920 ist definitiv ein Sachmangel, dass heist es liegt ein Defekt vor und der wird auch behoben. Entsprechend Fälle sind bekannt. Da sollte man dann schon so fair sein und das dem Händler auch so mitteilen.

    Etwas anders ist es, wenn einem ein Gerät grundsätzlich nicht gefällt. Dafür ist die Prüffrist gedacht, aber eben nicht für einen Defekt. Dafür gibt es die Gewährleistung! Der Händler weiß ja jetzt nichts vom Sachmangel und wird das Gerät jetzt natürlich als Ausstellungsstück / Warehouse Deal oder ähnliches mit Rabatt erneut verkaufen (auf den Kosten für den Verlust bleibt er dann sitzen) und ein anderer unbeteiligter Kunde bekommt dann dein Knarz-Lumia.

    Ganz ehrlich. Faires Verhalten ist was anderes!
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2013
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Aus neutraler Sicht ist das natürlich unfair. Aus Kundensicht habe ich aber gerade bei technischen Geräten oft zwei Alternativen:


    1. Widerruf: Ware geht zurück, ich hab sofort das Geld wieder und kann bei Bedarf das nächste Gerät bestellen.
    2. Gewährleistung: Ich kann mich oft darauf einstellen, daß ich über Wochen weder Geld noch Gerät habe, bis das zum Hersteller eingeschickte Gerät repariert oder ausgetauscht ist oder ich die Aussage bekomme, das sei normal.
    Ich habe in den letzten Jahren vielleicht 1x oder 2x etwas wegen Nichtgefallen zurückgegeben. Und bei direkten Amazon-Bestellungen gab es auch bei der Gewährleistung nie ein Problem. Bei anderen Onlinehändlern habe ich aber schon ein gewisses Verständnis für den Kunden, den bequemen Weg zu gehen.
     
  4. Gag Halfrunt

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Bei vielen Händlern kann man in den Retour-Prozeduren bei Widerruf auch angeben, ob ein Mangel/Defekt vorlag.
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Okay. Wenn es ein entsprechendes Formular für Retoure gibt, ist das natürlich etwas anderes. Amazon zum Beispiel kennt Umtauschen gar nicht. Da ist es immer eine Rücksendung mit begründung über das Webformular.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Das stimmt nicht ganz. Seit einiger Zeit bieten sie auch Umtausch/Ersatz an.
     
  7. NFS

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Sofern man den Termin beweisen kann...
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Frage zu Widerruf.

    Ich muss als Kunde gar nichts beweisen, da die Zustellung der Ware und der Belehrung die Schuld des Händlers ist.

    Und in der Regel gibt es ja einen Zustellbericht durch den Lieferdienst.
     
  9. fallobst

    fallobst Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Krass,Gestern per Mail Widerrufen,und grad die Bestätigung bekommen,ich könnt vor Wut Platzen,Warum? hab grad das Dingens verkauft und mir das Xperia dafür gekauft,weil ich gedacht hatte,das der eh nicht Angenommen wird,hab ich es heute Morgen verkauft.150€ verlust gemacht,da stand in 4 Tagen hätte ich die Kohle auf'm Konto bekommen,wenn ich das dingens so schnell wie möglich verschickt hätte.Selber Schuld sag ich nur.Mann Lernt nie aus im Leben,ein altbekannter spruch,sag ich nur.:eek::confused::eek:
     
  10. Creep

    Creep Guest

    AW: Frage zu Widerruf.

    Das Leben bestraft die Pessimisten :D