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Frage zu Wegeunfall

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mirco, 20. Oktober 2006.

  1. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Wie du vielleicht schon gemerkt hast, kauf ich grundsätzlich nicht beim Discounter. Mein Fahrrad war nicht billig und ist vom Fachgeschäft. Und wenn der die Felge in sein Biegeapparat einspannt, ist das dem ziemlich egal, ob das Rad 200€ oder 2000€ gekostet hat. Wenn der Schaden zu groß ist, muss halt eine neue Felge her und selbst das kostet nicht die Welt.
    Auf jeden Fall kann man sich ja auch mal kulant zeigen, statt gleich dem Anderen das Vollprogramm zu geben, der dann höhergestuft wird und somit wieder höhere Premien zahlen darf.

    Gerade in dem Fall, wo beide wohl etwas zu daddelig gefahren sind, wäre eine gütliche Lösung (z.B. halbierung des Rechnungsbetrags) das Einfachste. Aber so flexibel ist man halt nicht überall...
     
  2. emtewe

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Genau! Da entsteht ein Schaden von vielleicht 10-20 Euro, aber anstatt sich zu freuen dass niemand verletzt ist wir eine Diskussion darüber begonnen welche Versicherung einspringen muss. Wartet doch erstmal ab was die Reparatur kostet, vielleicht ist es ja wirklich nicht viel.

    Was Billigräder und Reparaturen angeht, so ist es übrigens genau umgekehrt. Ein, in der Anschaffung, teures Rad kann oft billig repariert werden, weil qualitativ hochwertige Komponenten leichter zu warten sind, was die Arbeitsstunden drastisch reduziert, ausserdem kann viel mehr selbst gemacht werden. Ein Billigrad kann da teilweise schon ein finanzieller Totalschaden sein sein, weil sich billige Komponenten nicht reparieren lassen, sondern ersetzt werden müssen.

    Mein letztes Rad hatte ich mir 1992 gekauft, für 1500 DM, und das hat bis Mai diesen Jahres gehalten, in der gesamten Zeit waren Reparaturen für 300 DM fällig. Ich bin also 14 Jahre für rund 2000 DM inkl. Reparaturen und Verbrauchsmaterial gefahren, und das pro Jahr zwischen 1000 und 5000 km.

    Gruß
    emtewe
     
  3. Mirco

    Mirco Silber Member

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Hallihallo,

    nene, die Reparatur des Fahrrads wird nach Schätzung eines Kumpels um die 100 Euro kosten. Zum einen ist das ganze Vorderrad mit Felge betroffen, das lässt sich ganz sicher nicht auswuchten. Dazu kommt, dass in der Felge eine Trommelbremse dran/drin ist und zusätzlich ist das ganze Schutzblech vorne verdreht.

    Es geht mir auch gar nicht darum die Kollegin als "schuldige" hinzustellen, ich bin mehr als heilfroh, dass sie sich nicht verletzt hat, genau so wie ich froh bin, dass ich nur ´ne Schramme habe.
    Aber, ich soll jetzt die gesamten Kosten für die Reparatur tragen??

    Würde ich das tun wäre ich ein "Gentleman", oder was? Es hat überhaupt nichts damit zu tun, dass sie eine Frau ist.
    Ich habe jetzt den Schaden, sicher werde ich nicht gleich den Anwalt einschalten, aber dass ich für die Kosten alleine gerade stehen muss, nein!

    Erstmal schauen, was morgen der Chef sagt.
     
  4. BlackWolf

    BlackWolf Wasserfall

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Wie gesagt, selbst bei einer Reparatur von 100€ zahlt jeder 50€, damit kann man doch gut leben.

    Ist auf jeden Fall der günstigere und einfacherere Weg, als da wieder die Versicherung einzuschalten, die dann wieder ihre Bluthunde losschickt und am Ende doch nicht zahlt.

    Und ja, bei sowas ist man einfach Gentleman, selbst wenns keine Frau wär. Es ist nie gut, jemanden, der etwas ohne Vorsatz gemacht hat, voll einzuschenken. Denn: Man sieht sich immer 2 mal im Leben...
     
  5. Mirco

    Mirco Silber Member

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Wie schon geschrieben, werde morgen mal den Cheffe fragen und auch den Wegeunfall melden (wegen möglichen körperlichen Spätschäden, die Kollegin hat sich ja eine leichte Prellung zugezogen) und mal gucken, ob da vielleicht doch was für Sachschäden rauspringt.

    Dazu werde ich dann mal vom Fahrradmacher einen Kostenvoranschlag machen lassen, rechne aber mit deutlich über 100 Euro.

    Mit 50/50 kann ich sicher leben, trotzdem bin ich der Meinung, wenn man eine Versicherung hat, dann sollte man das auch denen melden, auch wenn das für einige Leute nun ein "Bagetellfall" ist.

    Und wie schon vorher geschrieben, ich will der Kollegin nicht einen "reinwürgen", wir kommen nämlich sehr gut aus miteinander und ich bezweifele dass sich das ändern wird, wenn sie möglicherweise nun ihre Versicherung einschalten wird. Wir sind erstmal froh, dass wir uns nicht großartig verletzt haben.
     
  6. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Ich hab mir mal die diversen Seiten angeschaut, aber leider war da auch nix drüber zu finden wer eigentlich bei nem Wegeunfall für Sachschäden aufkommen muss. In der Regel hat man ja für ein Fahrrad keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, obwohl sowas sehr vernünftig wär. Wenn doch eine Versicherung besteht wärs kein Problem, wobei möglicherweise auch ne Hausratversicherung da einspringen würde. Das ist ja das Problem, ne relativ billige Haftpflicht glauben viele, braucht man nicht, aber für ne Hausrat, die regelmässig deutlich teurer ist, ist Geld da.
     
  7. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Aufkommen muss, wer schuld ist. Ist doch relativ einfach. Da hier keiner eingeschlatet wurde, der die Schuld feststellte, kommt es letztendlich auf Goodwill an.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2006
  8. Mirco

    Mirco Silber Member

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Also in der Hausratversicherung kann man (meines Wissens) Fahrräder extra versichern lassen. Die zahlt aber soweit ich weiß nur bei Diebstahl oder Folgen die z.B. durch einen Wohnungsbrand entstanden sind.

    Bei der gesetzlichen Unfallversicherung vom Arbeitgeber sind glaube ich nur Sachschäden versichert wie z.B. eine Brille, die beim Arbeits- bzw. Wegeunfall
    infolge des Unfalls kaputtgegangen ist.
     
  9. majo

    majo Silber Member

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    AW: Frage zu Wegeunfall

    Schäden, die durch Fahrradfahren Dritten entstehen, sind in der privaten Haftpflicht versichert. Da wird auch keiner hochgestuft (höchstens im Rahmen der Beitragsangleichungsklausel wir alle). Da der Schaden einseitig entstanden ist, würde ich eine mögliche Hergangsschilderung auch so formulieren, dass die Schuldfrage eindeutig bei dem liegt, der keinen Schaden hat. Nicht dass wirklich noch irgendwer versucht, eine Schuldfrage zu "klären". Dann dauerts nämlich wirklich, weils kompliziert wird, und bei ca. (geschätzten) 100,-€ Schaden zahlt die PH nur dann nicht gleich, wenn man "offene Fragen" meldet. Bei diesen Schadenbeträgen ist es (nicht nur ;) ) für die Versicherung viel billiger, schnell die 100€ locker zu machen, als irgendeinen langwierigen Klärungsweg zu beschreiten.

    :) , majo