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Frage zu Sat Antenne hinter Glas

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Redheat21, 18. März 2012.

  1. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Farge zu Sat Antenne hinter Glas

    Der BGH hat eine Klausel im Mietvertrag für nichtig erklärt welche ein generelles, ausnahmsloses Schüsselverbot vorsah, ohne die einzelfallbezogene Güterabwägung zuzulassen. Ist das höchstrichterlich genug? :winken:

    Das Urteil kannst du selber googeln. Wenn du das gar nicht hinkriegst würde ich dir auch dabei helfen.

    Im Ergebnis heißt das: der Empfang der gewünschten Programme muß gewährleistet sein aber einen Schüssel-Wildwuchs braucht der Hauseigentümer nicht zu dulden.

    Eventuell kann der TE seinen Mietvertrag einscannen.
     
  2. Ratbert

    Ratbert Senior Member

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    AW: Farge zu Sat Antenne hinter Glas

    Also ich verwende auch eine Satschüssel hinter einem Fenster auf einem Ständer. Allerdings sollte diese etwas größer sein. Ich hatte erst eine 60cm Schüssel versucht, damit ging es nicht gut, jetzt hab ich eine 80cm Schüssel mit der habe ich guten Empfang. Nur bei extrem starken Regen kann es mal zu Aussetzern kommen.
     
  3. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: Farge zu Sat Antenne hinter Glas

    Hmm,
    Aber dabei auf den Empfang von ZDF HD zu pochen, wenn ZDF SD über DVB-T anscheinend problemlos zu empfangen ist...
    Ich glaube, damit kommt man nicht durch.

    Und die Muster-Mietverträge der Vermieterverbände werden meistens nach solchen Grundsatzurteilen schnell wieder wasserdicht gemacht...
    De Facto kann ein Vermieter die Anbringung einer Satellitenschüssel immer noch wirkungsvoll unterbinden, wenn er das will ...

    Am feinsten raus ist er, wenn die Internet-Seite der Telekom VDSL für die Adresse als möglich anbietet...
     
  4. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Frage zu Sat Antenne hinter Glas

    Die Frage ist doch, ober der TE nur per DVB-T empfangen kann, weil andere Alternativen nicht möglich sind, oder einfach aktuell nicht vorhanden sind.

    Ich tippe auf letzteres. Solingen sollte eigentlich gut erschlossen sein, was Kabel-TV und Breitband-Internet angeht. Somit ist auch das Sat-Verbot im Mietvertrag nicht anfechtbar.
     
  5. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    AW: Frage zu Sat Antenne hinter Glas

    Hallo

    Danke erstmal für eure Antworten.

    Mein Vermieter hat mir klipp und klar mitgeteilt das, das anbringen einer Satschüssel nicht toleriert wird. Mir wurde auch ein Urteil des BGH mitgeschickt das dies untersagt.

    Dort hat der Kläger auch mit HD argumentiert und die Richter haben dies verworfen weil er die gleichen Sender auch normal über DVB-T bekommen kann.

    Ich habe halt das Pech das in unseren Haus keine Ausländer wohnen. Dann hätte ich schon lange wieder eine Satanlage. Die letzte Anlage hat der Vermieter im Jahr 2011 abgebaut weil ihm die Modernisierung zu teuer war. Hätte wohl um die 5000 Euro gekostet. Da waren 20 DVD-T Receiver günstiger.

    Kabel-TV und Internet-TV ist bei uns ein Traum da wir nicht erschlossen sind. Wir haben das große Glück das am andren Ufer der Wupper auf Remscheider Gebiet ein UMTS Mast steht sonst hätten wir immer noch Internetschneckentempo

    Ich werde mir das nochmals alles durch den Kopf gehen lassen mit der Schüssel hinter Scheibe Sache.
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Frage zu Sat Antenne hinter Glas

    Hallo Redheat,

    erst mal vielen Dank dass du die Fragen von falk beantwortet hast. Wir halten fest: bei dir sind sowohl das normale Kabel-TV von Unitymedia als auch Telekom Entertain physikalisch unmöglich.

    Damit ist die Position deines Vermieters, dass DVBT ausreicht und du auf HDTV verzichten sollst, 100% unhaltbar.

    Dieses Forum hat 128000 Benutzer, 288000 Themen und 5000000 Beiträge. Die Chance, dass wir ein BGH Urteil zum Thema HDTV übersehen haben, liegt bei 0,0001 %

    Die Wahrscheinlichkeit, dass dein Vermieter ein sturer Holzkopf ist, liegt um ein vielfaches höher.

    Soso, dein Vermieter hat dir ein Urteil des BGH mitgeschickt?

    Dann sei so gut und tipp das Geschäftszeichen ein.

    Da ich Gedanken lesen kann ... :winken:

    VIII ZR 275/09

    Stimmts oder hab ich Recht? :winken:

    Ich sag schon mal die Thread ID die dazu gehört ist 263541. Selbstverständlich kennen wir das.

    Pech für deinen Vermieter: Das Haus in o.g. Fall war ans Kabel angeschlossen - sein Haus ist das nicht.

    Sei so gut, guck das Aktenzeichen nach, dass dein Vermieter dir gegeben hat, und dann reden wir weiter. Ich wette, der Typ kocht auch nur mit Wasser :p
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. März 2012
  7. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Frage zu Sat Antenne hinter Glas

    Wenn bei euch kein Kabel verfügbar ist, dann hast du in dem Fall ohnehin Anspruch auf eine Satellitenschüssel, weil du Anspruch auf eine Free-TV Grundversorgung hast. Und DVB-T stellt keine hinreichende Grundversorgung da.

    Also Grundversorgung gilt nämlich das, was im analogen Kabel zu empfangen wäre. Und da sind ja Programme wie BR, hr, Nick/CC, DMAX, Sport1, Das Vierte, ... enthalten, welche über DVB-T nicht gesendet werden.

    Solange dir der Vermieter diese Programme nicht auf eine andere Art und Weise, z.B. Kabelanschluss oder Gemeinschaftsanlage zugänglich macht muss er individuelle Satellitenschüsseln dulden.
     
  8. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    AW: Frage zu Sat Antenne hinter Glas

    Hallo

    Da steht kein Aktenzeichen da ist blos was rauskopiert. Das ist wahrscheinlich der Teil der zu seinen Gunsten ausfällt.

    Mit Holzkopp hast du recht nur ich weiss in einen anderen Haus das auch dieser Heuschrecke gehört wurden die Anlagen schon komplett abgebaut. Die Mieter die zusammen mit dem Mieterbund geklagt haben sind gescheitert und die hatten auch kein Kabel-TV.

    Ich werde mich da noch mal erkundigen gehen.
     
  9. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Frage zu Sat Antenne hinter Glas

    Könntest du das Rauskopierte bitte einscannen, auf eine Bild-Hoster Seite aufspielen und hier verlinken? Wäre schon wichtig, damit ich prüfen kann was der Typ für Argumente hat und / oder wo er das abgekupfert hat.

    @Martyn: Hör bitte mit der Grundversorgung auf. Dieses Wort habe ich in der gesamten BGH Rechtsprechung nirgendwo gefunden

    In den wichtigen BGH-Urteilen geht es darum, dass der Hausbesitzer den Mieter auf einen vorhandenen Kabelanschluß verweisen darf wenn die gewünschte Antenne den optischem Eindruck des Gebäudes erheblich stören würde und die gewünschten Programme im Kabel verfügbar sind. Dabei geht es den Mietern meist darum dass Kabel teuer ist. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht gesagt dass ein überschaubarer Abo-Preis für ein Ausländerpaket zumutbar ist.

    Ein einigermaßen aktuelles BGH Urteil aus nicht verkabelten Regionen fällt mir auf die schnelle nicht ein. Das o.g., welches von der Wohnungswirtschaft massiv ausgeschlachtet wurde, bezieht sich auf jeden Fall auch auf ein Wohnhaus mit Kabelanschluß.

    Praktisch alle Kabelnetzbetreiber haben in den letzten 3 Jahren ihr Angebot massiv ausgebaut.

    Unitygurkenmedia liegt aktuell bei 23 HDTV Programmen.

    Hab extra drüben bei den Kollegen nachgefragt :winken:

    Daran wird sich der Vermieter messen lassen müssen. In unserem Forum gilt UGM mehrheitlich als schlechtester Kabelanbieter Deutschlands, aber immerhin haben sie 23 HD Sender und weit über 200 SD Sender.

    Besonders heraus stellen muß man die vielen Nachrichtensender (in Englisch) und die Franzosen.

    Der Abstand in Sachen Meinungsvielfalt zwischen UGM und DVBT ist so gewaltig dass DVBT heute einfach nicht mehr ausreicht. Wir sind im Jahr 2012 und erwarten zum 1.5. Dutzende neuer Sender. Auf DVBT startet ZDF Neo z.B. erst um 21 Uhr. Völlig indiskutabel.

    Man sollte auch noch das Radio erwähnen, das fehlt bei DVBT ganz.

    Will jemand Sky abonnieren muß der Vermieter nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die technischen Voraussetzungen gewähren.

    Das wissen die meisten Vermieter auch. Nur wirkliche Holzköppe stellen sich quer.


    Hinzu kommt dass Sat Gemeinschaftsantennen heute kaum noch was kosten. Entweder nimmt man ne Unicable Matrix oder den neuen TechniSelect 12. Der holt für 600 € (nur) 12 Sat Transponder, aber das ist 4 x so viel Kapazität wie bei DVBT. Durch seine Legacy Ausgänge kann man auch ein Standard FTA Angebot in Baumstruktur mit ein paar Sternleitungen für Sky-Kunden kombinieren
     
  10. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Hallo Fitzgerald

    Sobald ich wieder in Deutschland bin werde ich es scannen.

    Zur Grundversorgung: Der Anwalt unserer Firma hat mir mal gesagt das für viele Richter auch nur ARD und ZDF + 1 Regionalprogramm zur Grundversorgung zählen weil da alles abgedeckt wird.