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Frage zu Sagem D-Box 2 / Premiere

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von PhutureTrader, 25. Januar 2004.

  1. PhutureTrader

    PhutureTrader Neuling

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    Hallo alle zusammen!

    Bin neu(!!) hier... Also ich habe eine Sagem D-Box 2 von Premiere bekommen mit 1 Jahr Gratisabo PREMIERE START. Ich brauche die D-Box aber nicht und habe vor sie zu verkaufen.
    Nun die Frage (bitte nicht lachen!!):
    Ist die D-Box 2 irgendwie an das Peremiere-Abo gebunden (z.B. läuft nur mit der Premiere-Karte?!) oder z.B. im Vergleich zu den Handys SIMLOCK mit dem Anbieter?
    Oder läuft sie einfach ganz normal auch ohne die Premiere-Karte??

    Danke!!!!
    Gruß,
    Daniel
     
  2. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Die dbox ist ein normaler Digital Receiver der zusätzlich ein On-Board "Verschlüsselungssystem" hat.
    Die kann man auch ohne Karte benutzen.

    Blockmaster
     
  3. quarks

    quarks Gold Member

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    Hi,

    jede Premierekarte sollte gehen, also kein SIMLock wie beim Handy. Einzige Einschräkung ist das man für die d-box SAT eine SAT-Karte und für Kabel eben eine Kabel-Karte braucht. Wenn einer deine Box kauft und damit von Sat<->Kabel umsteigen will, muss er seine Karte bei Premiere umtauschen lassen.
     
  4. PhutureTrader

    PhutureTrader Neuling

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    Danke, danke!!!

    Ok dann kann ich sie ja mit gutem gewissen verkaufen.
    ha!
     
  5. quarks

    quarks Gold Member

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    Wer verkauft mit gutem gewissen eine Dbox2 winken . Hast etwa einen besseren Receiver?
     
  6. Henning 0

    Henning 0 Guest

    Ein so gutes Gewissen solltest du aber nicht haben.
    1. Ein Betrieb der Premiere-Karte auf einem nicht von Premiere freigegebenen Receiver (falls du so einen nehmen willst) ist illegal. Du verstößt damit gegen diverse Gesetze und natürlich gegen die Premiere AGBs.
    2. Dein Abo ist an den Receiver gebunden. Auch wenn die Karte noch auf anderen Geräten läuft, hat Premiere die technischen Möglichkeiten, das abzuschalten - und dann ist der einzige Receiver, auf dem die Karte läuft, weg.
     
  7. uli12us

    uli12us Platin Member

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    Erzähl doch mal gegen welche Gesetze.
    Und P kann in ihre AGBs alles mögliche reinschreiben z.B. dass die Betrachtung der Erotikkanäle nur mit Boxershorts und gleichzeitigem Genuss einer Pizza und ner Pulle Bier erlaubt ist. Nicht alles was in AGBs drinsteht ist rechtlich zulässig. Meines Wissens ist alles was für den Kunden überraschend ist und was ihn über Gebühr benachteiligt unzulässig.

    Gruss Uli

    <small>[ 26. Januar 2004, 09:44: Beitrag editiert von: uli12us ]</small>
     
  8. quarks

    quarks Gold Member

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    Hi,

    Sicherlich, in der AGB steht drin das nur als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneter Digital-Receiver benutzt werden dürfen. Er hat ja gar nicht gesagt das er kein zertifizierten Receiver hat. Da gibts es ja mittlerweile immer mehr. (In der AGB stand auch mal das die DBox immer an die Telefonsteckdose angeschlossen sein muss.)
    Ein nicht geeigneter Receiver wäre ein Verstoss gegen die AGB, aber ob das schon illegal und gegen Gesetze verstößt ? Ich meine AGB!=Gesetz.

    Das stimmt nicht. Beim Abschluss eines Abos wird zwar nach dem Receiver gefragt, es wird wohl auch zur Kontrolle die Receivernummer abgefragt. Aber eine Technischeverbinung zwischen Receiver und Abo wird nicht hergestellt. Sollte ein Receiver kaputt gehen und du einen neuen kaufst (natürlich „geeignet für Premiere“ winken ) ist das in der AGB erlaubt. Wäre schon blöd, wenn der Receiver 1 Monat nach Abobeginn in Rauch auf geht und dann ohne schauen zu können noch 23 Monate Premiere Komplett zahlen müsstes.

    2.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines von Premiere zum Empfang des Programmangebotes zugelassenen Digital-Receivers (als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneter Digital-Receiver bzw. Premiere Receiver). Der Abonnent kann nach Maßgabe dieses Vertrages einen Digital-Receiver entweder unmittelbar von Premiere kaufen oder mieten oder einen solchen im Fachhandel kaufen. ....


    PS:
    Ach den Telefonanschluss Abschnitt gibts ja noch: breites_
    Henning, ich hoff du machst zu Hause nichts illegales, sonst steht bald die Polizei vor der Tür
    1.10 Premiere ist berechtigt, zu beliebigen Zeiten die auf der Smartcard bzw. dem Digital-Receiver gespeicherten Daten per Rückkanal über den Digital-Receiver abzurufen. Die dabei anfallenden Telefongebühren (in der Regel eine Einheit zum Ortstarif) werden im Rahmen der Telefonabrechnung vom Abonnenten getragen. Der Abonnent ist zur Sicherstellung dieser Datenabfrage verpflichtet. Nach Erstinstallation des Digital-Receivers ist dieser zumindest im Standby-Betrieb zu halten und der permanente Anschluss des Digital-Receivers an den Kabelanschluss bzw. die Satellitenempfangsanlage und den Telefonanschluss sicherzustellen.
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Tja dann verstoßen ja alle nicht D-Box besitzer gegen die AGBs. Denn nur die D-box hat ein Modem. winken
    Ausserdem werden mit den Boxen keine Telefonkabel mehr mitgeliefert.
    Gruß Gorcon

    PS: Der Abschnitt 1.10 ist in meinen AGB nicht mehr drinn.

    <small>[ 26. Januar 2004, 14:30: Beitrag editiert von: Gorcon ]</small>
     
  10. Henning 0

    Henning 0 Guest

    Zunächst gehe ich davon aus, dass Daniel sich keinen Premiere zertifizierten Receiver kauft.
    Wenn doch, dann ist ja alles OK.

    Ansonsten passiert es sehr schnell, dass man sowohl gegen das Jugenschutzgesetz als auch das Urheberrechtsgesetzt verstößt.

    Neulingen sollte man aber auf jeden Fall klar machen, was man darf und was nicht.


    Aber Gesetze scheinen hier ja sonst kaum jemanden zu interessieren. Schöne neue Welt...
    entt&aum ver&auml