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FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mateux10000, 30. Oktober 2005.

  1. Mateux10000

    Mateux10000 Junior Member

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    Hab da mal 'ne frage zu eBay und den Kosten - Folgende Situation:

    -> Ich verkaufe 25 Artikel per "Sofort und Neu" zu 200,- Euro
    -> Ein Käufer kauft ein Gerät
    -> Kurz danach möchte Käufer vom Kauffvertrag zurück treten
    -> Verkäufer ist einverstanden
    -> Es wird die "Einvernehmliche Einigung" initiiert
    -> Käufer und Verkäufer einigen sich den Kauffvertrag aufzulösen

    Und nun die Fragen:

    Werden dem Verkäufer gebühren erstattet?
    Kann er den einen Artikel wieder kostenlos einstellen?
    Verliert der Verkäufer was, muß er was zahlen?

    Wie sieht es aus?

    ---

    (Soviel ich weiß werden einem Verkäufer die Verkaufsgebühren UND die Wiedereinstellungsgebühr nicht berechnet wenn sich beide einigen, aber wie sieht es auch bei 25 Artikel in einer Auktion)
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2005
  2. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Du kannst bei ebay einen solchen Wunsch ausdrücken, bei mir haben sie das schon getan.
    Die Einstellgebühren werden erhoben, nur die Verkaufsprovision nicht.
     
  3. Mateux10000

    Mateux10000 Junior Member

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Ich sollte noch korrigieren, daß ich der Käufer bin.

    Der Verkäufer war damit einverstanden, daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete, in einer Privaten eMail jedoch hat er mich aufgefordert ihm 15,- Euro auf ein privates Konto zu überweisen (ausserhalb von eBay), weil die Einstellgebühren angeblich 27.- Euro betragen.

    Ich muß aber doch nicht für die Gesammten kosten aller 25 Artikel aufkommen weil ich eins nicht kaufe, oder?

    Das weitere Problem ist, daß man von eBay keine individuelle antwort bekomme, soindern nur ein vorgefärtigtes Schreiben.
     
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Denon LA-2300A
    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    boah, sowas teures wolltest Du kaufen?
    Nein da kann man sich auch individuell bei ebay melden, bzw. tun die das dann. Wichtig ist dabei nur, das Ihr beide dann im nachhinein gegenüber ebay auch bei dieser Geschichte bleibt.
     
  5. Mateux10000

    Mateux10000 Junior Member

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Ich wollte etewas kaufen was ca. 200,- Euro kostete (etwas drunter). Aber als ich (leider zu spät) gesehen habe, daß der Verkäufer bereits 19 Negative Bewertungen hat, habe ich ihn gebeten meine bitte von Kaufvertrag zurückzutreten zu akzeptieren (habe gesagt das gerät habe ich bereits im handel bekommen können). Es was eine "private" Auktion wo man die Bewertungen nicht einsehen kann.

    habe es bei ebay schon gemeldet und auch sehr genau und so knapp wie möglich beschrieben, aber die haben mir eine völlig vom thema abweichende antwort geschickt.
     
  6. noeler

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Wenn der Anbieter gewerblich dort taetig ist, dann ist das sein Unternehmerrisiko und er wuerde in dem Fall auf dem illegalen Wege versuchen von Dir die Kosten zu bekommen.
     
  7. Mateux10000

    Mateux10000 Junior Member

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Daß er mich abzocken will, steht wohl ausser Frage. Er hat bereits 19 Negative bewertungen und immer private Auktionen. (bei denen die Bewertungen nicht einsehbar sind).

    Was mich ergert ist, daß man von ebay keine Hilfe erwarten kann.

    Ich will ja gerne kosten erstatten wenn ich welche verursacht habe, aber ich glaube nicht, daß ich alleine für Kosten in höhe von 27,- bzw. 15,- Euro aufkommen muß und das noch ausserhalb von eBay. Für eine ganze Auktion mit 23 Artikeln. Er hat die Geräte doch auch an andere Verkauft.
     
  8. Gorcon

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Die Kosten einer Auktion von 200€ sind nie und nimmer 15€ oder sogar 20€.
    Wie gesagt man kann als Verkäufer den Artikel wieder einstellen und es fallen nur Einstellungskosten von vieleicht 1€ - 2€ an.
    Ich würde den "Vogel" bei ebay melden.

    Gruß Gorcon
     
  9. Dead Zone

    Dead Zone Junior Member

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  10. Mateux10000

    Mateux10000 Junior Member

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    AW: FRAGE zu eBay und den Kosten - Wer weiß bescheid???

    Das ärgerliche ist ja, daß ich das schon gemacht habe, nur auf deutsch gesagt, den Mitarbeitern bei eBay ist das Scheis-s egal. Ich poste mal die bekloppte eMail die ich bekommen habe, von induvidueler Antwrot keine Spur (man beachte mal die Fehler), ob die mein Anlegen überhaupt gelesen haben und den Fall geprüft haben bezweifle ich:

    Hallorr Xxxxxx,

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Sie haben uns geschrieben, weil einVerkaeufer nach dem Kauf zusaetzliche Gebuehren von Ihnen verlangt.
    Was koennen Sie jetzt tun?

    1) Schreiben Sie dem Verkaeufer eine E-Mail
    2) Optional: Treten Sie vom Kaufvertrag zurueck3) Optional: Leiten Sie rechtliche Schritte ein

    1) Schreiben Sie dem Verkaeufer eine E-Mail
    Ich empfehle Ihnen, dem Verkaeufer in einer E-Mail mitzuteilen, dass sienicht bereit sind, die zusaetzlichen Kosten zu uebernehmen. VersuchenSie, sich mit dem Verkaeufer zu einigen. Bezahlen Sie den Artikel erst,wenn Sie sich geeinigt haben. Setzen Sie eine Frist, bis wann Sie eineAntwort erwarten.
    Sie koennen den Verkaeufer auch anrufen. Bitte erfragen Sie seineTelefonnummer per E-Mail oder wenden Sie sich an die Auskunft. Ausdatenschutzrechtlichen Gruenden darf eBay die Telefonnummern vonMitgliedern nicht an Sie weitergeben.
    So koennen Sie argumentieren:
    Der Verkaeufer ist nicht berechtigt, die vereinbarten Kosten nachAngebotsende ohne Ihre Zustimmung zu erhoehen. Der Kaufpreis einesArtikels setzt sich zusammen aus dem Hoechstgebot plus den in derArtikelbeschreibung genannten Nebenkosten (z.B. Versand- undVerpackungskosten). Dem Verkaeufer ist es nicht gestattet im Nachhinein(z.B. per E-Mail) weitere Kosten aufzuschlagen, die Ihnen beiGebotsabgabe nicht bekannt waren.
    Den vollstaendigen eBay-Grundsatz zum Thema finden Sie unter:http://pages.ebay.de/help/policies/seller-fee-shifting.html

    2) Optional: Treten Sie vom Kaufvertrag zurueck
    Rueckt der Verkaeufer nicht von den zusaetzlichen Kosten ab, fordern Sieihn zunaechst auf, Ihnen den Artikel zu den vereinbarten Konditionen zuliefern. Setzen Sie ihm hierfuer eine angemessene Frist. Sollte er nachAblauf dieser Frist nicht auf Ihre Fordungen eingehen, koennen Sie vomKaufvertrag zuruecktreten.
    So koennen Sie argumentieren:
    Wenn Sie Hoechstbieter einer Auktion sind oder sofort kaufen, kommtzwischen Ihnen und dem Verkaeufer ein Kaufvertrag zustande. Als Kaeufersind Sie nicht verpflichtet, einen Artikel zu kaufen, wenn dieBedingungen des Kaufvertrages nachtraeglich vom Verkaeufer geaendertwerden, ohne dass Sie explizit zustimmen.

    3) Optional: Leiten Sie rechtliche Schritte ein
    Als Kaeufer steht es Ihnen frei, rechtliche Schritte gegen denVerkaeufer einzuleiten und so zu bewirken, dass er seinen Pflichten alsVerkaeufer nachkommt.
    Fuer weitere Auskuenfte wenden Sie sich bitte an eineRechtsberatungsstelle. Als Betreiber eines Online-Marktplatzes darf eBaykeine Rechtsauskuenfte geben. Rechtsauskuenfte duerfen in Deutschlandnur von zugelassenen Rechtsanwaelten oder Rechtsberatungsstellen erteiltwerden.
    Warum kann eBay nicht direkt eingreifen?
    Auf dem eBay-Marktplatz kommt zwischen Ihnen und einem andereneBay-Mitglied ein Kaufvertrag zustande. eBay wird nicht Vertragspartnerund hat weder Einfluss auf die Art oder den Zustand eines Artikels, derausgeliefert wird, noch auf die Kaufabwicklung. Als Betreiber desMarktplatzes schliessen wir den Verkaeufer erst dann vom Handel bei eBayaus, wenn wiederholte Regelverstoesse festgestellt werden.
    Ich wuensche Ihnen, dass Sie sich mit dem Verkaeufer schnell einigwerden und Ihre zukuenftigen Kaeufe und Verkaeufe wieder rundumerfreulich verlaufen.

    Mit freundlichen Gruessen
    Jana SchobereBay - Sicherheit
    eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!


    Also, viel blödes gelaber vom Thema abweichend, aber keine Hilfe.