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Frage zu digitalem Kabel-TV

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von IceThunder, 10. Juli 2004.

  1. LaForge

    LaForge Senior Member

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    Omg... ich war gestern in Mannheim und hab mir mal das "ausgebaute" digitale Kabel TV angeschaut....

    Dort gibt es K-TV zu sehen....

    Also dagegen sind die Predigen auf NBC ein Segen ;))

    Ps. Ich bin neu hier Hallo zusammen :winken:
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    Naja, dann Herzlich Willkommen!
     
  3. Mattmax

    Mattmax Senior Member

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    und das wichtigste Du mußt den Balkon auf der richtigen Seite haben, da wo auch die Sat-Schüssel hinzeigen soll, um auch was von ASTRA zu empfangen...
    bei mir ist der Balkon genau auf der entgegengesetzten Seite, so dass mir ein Sat-ANlage auf dem Balkon nichts nützt (doch der Händler würde sich freuen, wenn er mir trotzdem eine verkaufen würde)
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    Das ist klar, Südbalkon sollte idealerweise sein. Und eine Abstimmung mit dem Vermieter sollte auch sein. Zumindest bei mir.
     
  5. IceThunder

    IceThunder Neuling

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    hi!

    hab mich jetzt mal n bissel umgesehen... fazit: schüssel muss her^^
    hab aber noch n paar kleinere fragen:
    a) hab ich mit ner analogen schüssel bei schlechtem wetter schlechten empfang?
    b) wieviel material brauch ich, wenn ich fernseher im wohnzimmer, in meinem zimmer und hier am pc möcht ich mit tv-karte empfangen können. nennt mir mal alle teile, die ich zum empfangen brauch und wozu sie gut sind.
    c) wie sind solche "rundum Pakete", bei denen schon alles bei ist? habt ihr mal nen link zu nem händler? was kostet alles zusammen ungefähr?

    MfG :D
     
  6. Mattmax

    Mattmax Senior Member

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    wenn ich mich nicht täusche für jeden Fernseher einen eigenen Receiver... und natürlich muß die Schüssel auch das ganze hergeben...
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Eike schrieb:
    Wichtig ist der freie, ungehinderte Blick in die Richtung zum Satelliten. Ein Hindernis muss mindestens doppelt so weit weg sein, wie es hoch ist. Das geht mit Sinus, Cosinus und dem Satz des Pytagoras. [​IMG]

    Wer eine Wohnung mit Nordbalkon hat, muss erst seine außerirdischen Freunde bitten, das Haus auf die Südhalbkugel zu beamen - sonst wird das nichts mit dem freien Satelliten-Direktempfang. [​IMG]

    Für diese Leute gibt es die Möglichkeit, den Vermieter zu bitten, ihnen einen geigneten Ort für die Montage der Satelliten-Antenne zuzuweisen und einen Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Das wird vergleichsweise teuer, und viele Vermieter sagen zu diesen Anfragen einfach "Nein".

    In einem solchen Streitfall kann man vor Gericht ziehen, wenn man a) die Spielregeln kennt und b) gute Argumente hat, warum die eigene Situation erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweicht.

    Eine Satelliten-Antenne auf dem Balkon ist die preislich günstigere und rechtlich unbedenkliche Lösung.

    Den Vermieter muss man nur dann fragen, wenn man beabsichtigt, bauliche Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen. Kritisch ist in diesem Punkt die Fensterdurchführung.

    Mist! [​IMG] - Jetzt kann ich kein EWTN vom PanamSat mehr sehen, weil schon wieder die Fensterdurchführung kaputt ist. Diese Dinger sind sauteuer und gehen pausenlos kaputt - aber der Vorteil von diesen Flachbandkabeln ist halt, dass sie keine bauliche Veränderung darstellen.

    Eine Sat-Antenne auf dem Balkon, die nicht an der Wand oder sonstwie festgeschraubt/verankert ist und die mit einem Flachbandkabel ins Wohnungsinnere geleitet wird, ist definitiv nicht genehmigungspflichtig - auch dann nicht, wenn Eike irrtümlich etwas anderes behauptet.

    @Eike: das war bei Dir ja wohl eher zum Verschrecken der Leute gedacht als ernst gemeint, oder?

    Na, mir ist das egal. So lange ich jeden Tag mindestens dreissig verschiedene Fernseh-Programme angucke, die im Kabel nicht drin sind, muss ich mir glaub' ich keine Sorgen machen, ob ich das Recht habe, per Satellit den Clarke Belt abzugrasen.

    Wobei ich wirklich nicht verstehe, warum Sender wie CCTV 4, CCTV 9 und Telepace immer noch nicht im Kabel sind. Diese Sender gibt es nun schon mehrere Jahre.

    Bei Daystar und JCTV kann ich es verstehen - diese Sender sind relativ neu.

    Warum BBC 1 London nicht im Kabel ist, haben wir hinlänglich diskutiert: Weil der Programm-Veranstalter, also die BBC, hierzu sein Einverständnis nicht geben wird.

    Also, die Kabelkopfstationen machen genau dasselbe: Sie empfangen die Fernseh-Programme per Satellit.

    Die Geschäftsidee des Kabelfernsehens ist folgende:

    Mit Freuden verkaufen wir gewinnbringend, was es woanders umsonst gibt.
    [​IMG] [​IMG]
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    Auf welche Gestzesgrundlage stützt Du Deine Behauptung? Ich möchte aber eine lesen die nicht von einem anderen Landgericht wiederlegt wurde. Und diese dann von meinem Vermieter angewendet wird!
     
  9. octavius

    octavius Board Ikone

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    Eike schrieb:
    Hallo Eike,

    das ist offenkundig. Da brauche ich kein Gesetz zu. Ich schrieb in meinem vorigen Posting, dass es sich um eine bewegliche, also nicht fest verankerte und in keiner Weise mit dem Mauerwerk verbundene Satelliten-Antenne handelt. Die Signale von der Antenne kommen auf Koax-Kabel in Fenster-Nähe, werden dann auf ein biegsames Flachband-Kabel geführt, dass unter dem Fenster lang läuft, und dann geht es mit einem neuen Koax-Kabel bis zu meinem Sat-Receiver.

    Eine solche Anlage stellt keinerlei bauliche Veränderung dar. Deshalb ist es nicht erforderlich, dass ich meinen Vermieter überhaupt davon in Kenntnis setze, dass ich meinen Balkon in dieser Weise zu nutzen gedenke.

    Du musst das umgekehrt sehen: Der Vermieter hat keinerlei Rechtsanspruch gegen mich, dass ich die hier beschriebene Antenne auf seinen Wunsch hin entferne. Warum sollte ich das auch tun? [​IMG]

    Was will der Vermieter denn machen, wenn ich meinen Balkon in dieser Weise nutze? Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben kann mir der Vermieter nicht ohne triftigen Grund eine Sache verweigern, welche geeignet ist, mir das Leben in der Mietwohnung erheblich angenehmer zu gestalten.

    Die Gretchenfrage ist:

    What a man can do and what a man can't do.

    Sorry, das war ein kleiner Ausflug zu den Piraten der Karibik. [​IMG] - nächster Versuch: Die Gretchenfrage ist, ob mein Balkon dafür geeignet ist, mit einer provisorisch aufgestellten Satelliten-Antenne exotische Fernseh-Programme zu empfangen.

    Das schrieb ich schon in meinem vorigen Posting:
    Wenn ich in der glücklichen Lage bin, dass das geht, dann sollte es keine rechtlichen Probleme geben.

    Etwas anderes kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Mietvertrag eine explicite Klausel enthält, dass Satelliten-Antennen auf dem Balkon verboten sind. Dann wäre zunächst einmal zu prüfen, aus welchen Gründen der Mietvertrag eine solche Klausel enthält. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, in solche Wohnungen gar nicht erst einzuziehen. [​IMG]

    Schau also mal in Deinen Mietvertrag, ob es spezielle Klauseln zum Rundfunk- und Fernseh-Empfang gibt. Je nach dem, wie alt der Vertrag ist, kann man aber auch dann guten Gewissens argumentieren, dass sich die technischen Voraussetzungen inzwischen geändert haben und diese vertragliche Bestimmung einen nicht verhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit bedeutet und deshalb keinen Bestand haben kann.

    Vergleiche hierzu das von mir in diesem Thread zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs.

    Wieder etwas anderes gilt, wenn Du erst vor einem halben Jahr eingezogen bist und einem Schüsselverbot ausdrücklich zugestimmt hast. Dann bist Du der Gelackmeierte. [​IMG]

    Wie Du siehst, kommt es immer auf den Einzelfall an. Man muss den Mietvertrag der Wohnung, die man bewohnt, sorgfältig lesen. Was steht da genau drin?

    Ich weiss, was in meinem Mietvertrag steht: nichts. Das Thema "Antennen" ist in meinem Mietvertrag nicht erwähnt. Also gelten die gesetzlichen Grundlagen, die ich oben skizziert habe. Mein Vermieter hat keinerlei Rechtsanspruch gegen mich, dass ich meine zahlreichen Satelliten-Antennen entferne. Worauf sollte er auch einen solchen Rechtsanspruch stützen?

    Allerdings kann es sein, dass ich aus der Wohnung bald 'rausfliege: Ich habe schon mindestens ein halbes Jahr lang keine Miete mehr gezahlt. [​IMG] [​IMG] [​IMG]

    Wenn mein Vermieter es toleriert, dass ich ein halbes Jahr lang keine Miete zahle, wird er sicherlich keinen Rabbatz machen wegen einer popeligen Satelliten-Antenne. Hast Du noch mehr Fragen? Möchtest Du auch so einen Vermieter haben wie ich? [​IMG]
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Frage zu digitalem Kabel-TV

    Wie das hier gehandhabt wird, mit Erfolg des Vermieters, hab ich ja schon geschrieben.
    Mir ist das Thema Sat-Schüssel egal, aber....