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Frage zu Amazon USA

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Sheldon Cooper, 23. August 2012.

  1. Sheldon Cooper

    Sheldon Cooper Gold Member

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Ist das bei jeder Auslandsbestellung oder eher "zufällig"?

    Btw, weiß jemand, wie hoch die Transportkosten von Amazon USA nach Österreich sind?
     
  2. Sheldon Cooper

    Sheldon Cooper Gold Member

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Hab die auch eher zufällig entdeckt. Gibt's leider nur in den USA, nicht einmal in UK gibt es diese Sonderedition, leider.

    Du hast es in diesem Falle wesentlich angenehmer als ich mit der Bestellung und Lieferung. Ich kenne leider niemanden in den Staaten. ;)
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Bei der Berechnung der EUSt ja, aber nicht bei der Bewertung der 22€ bzw. 150 € Grenze. Für diese Grenzen werden die reinen Warenwerte genommen.

    Umrechnungskurse sind die amtlichen Umrechungskurse, nicht die tagesaktuelle Bankkurse.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Amtliche Umrechnungskurese sind tagesaktuell. Ungefähr. Die rechnen nicht mit wochenalten Kursen oder nehmen Kurse, die den Zoll bevorzugen.

    Und zur Grenze: Nö. Manche Zollbeamten nehmen alles als Warenwert, manche ziehen 5-6 EUR als Versand ab. Aber kein Zollbeamter macht sich die Mühe, und liest in der Rechnung nach, welcher Teil Ware und welcher Teil Porto/Verpackung ist. Ich kann Dir bestimmt 50 eingescannte Zollfomulare als .pdf geben, da findet sich nur 1 Eintrag über die Ware: Kürzel Warengruppe, Einfuhrzoll dazu, Umrechnungskurs und dann Umsatzsteuer am Ende abermals drauf. Und der Einfuhrzoll wurde komplett auf den Versand berechnet. Kein Eintrag bzgl. Versand und der Einfuhrzollsteuerfreiheit darauf.
     
  5. Tranquilizer

    Tranquilizer Guest

    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. August 2012
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Natürlich müssen Zollbeamte nach der Rechnung schauen. Das ist die Regel. Es sei denn, der Versender hat das ordentlich bei den Zollpapieren vermerkt. Amazon macht das bspw. so, dann braucht nichts geöffnet zu werden. In Deutschland heißen diese Papiere "Zollinhaltserklärung" und sind bei jedem Versand ins außereuropäischen Ausland mit abzugeben. Da steht alles wichtige zur Verzollung und zur Ermittlung der EUSt drin.

    Zollbeamte haben da kein "Ermessenspielraum", sondern gesetzliche Vorgaben. Wenn der Warenwert nicht feststellbar ist, bspw. keine Rechnung oder anderweitige Dokumente dabei sind, wandert die Sache ins entsprechende Zollamt und der Empfänger "muss da hin dackeln", um den Wert der Ware zu beziffern (anhand einer Rechnung oder Bestellschein oder was auch immer. Erst wenn er das auch nicht kann, wird geschätzt.

    Alles andere sind "moderne Legenden"
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Wieder nicht gelesen, also nochmal.

    Rechnung. Aufgetrennt in Warenwert, Sales Tax, Versand. Zoll Frankfurt nahm den Gesamtbetrag. Warenwert + Sales Tax + Versand. Umgerechnet von USD in EUR. Warenwert über 150 EUR? Ja. Einfuhrzoll 13,9% auf alles. Danach 19% Umsatzsteuer auf alles. Stempel Zollbehörde darunter. Plus Krakel eines Mitarbeiters.

    Ich hab somit Einfuhrzoll und Umsatzsteuer auf Sales Tax und Versand bezahlt. Amtliches Dokument, mit amtlichen Stempel.

    War die Rechnung dem Zoll bekannt? Ja, die haben nämlich eine Photokopie der Rechnung mit schönen schwarzem Tonerrand als abermalige Kopie für die Zollunterlagen mitgeschickt. Tonerrand wg. Letter vs. A4. War auf der Rechnung sauber dokumentiert, um welche Ware es sich handelt? Ja, es wurde handschriftlich vom Zollbimbo ins Formular mit Kuli übertragen. Und als Preis der Ware dazu, Grundlage für die weitere Berechnung des Zolls wurde der Gesamtbetrag inkl. Sales Tax + Versand genommen. Und nicht nur der Warenwert.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Ich denke, Du hast nicht richtig gelesen, ich hatte doch geschrieben, dass zur Ermittlung der EUSt und der Zollabgaben die Versandkosten mit einbezogen werden (letztendlich also der Bruttorechnungsbetrag), nicht aber zur Berechnung der Freigrenzen (22 €/150 €)

    Das bekommt der Zoll von deutschen Versendern wie DHL: http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/downloads/pdf/dhl-zollinhaltserklaerung-cn23.pdf, dann muss da Paket nicht geöffnet werden. Oft liegt dann die Kopie der Rechnung gleich bei. Die Unterlagen kommen oben auf's Paket.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Na, das bezweifel ich. Es würde aber eh kaum einen Unterschied preislich machen. Paar Cent hin oder her.

    Wenn der Warenwert 145 EUR beträgt und die Versandkosten 6 EUR und die im Zollformular 151 EUR Warenwert eintragen, was die ja machen, und sich nirgendwo ein Hinweis auf Versand o.ä. befindet, dann wird Einfuhrzoll erhoben. Punkt. Kannst ja Einspruch erheben, gehst zum lokalen Zollamt und die erklären dir dann, dass ausschließlich das Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen zuständig ist und die ausschließlich den Einspruch persönlich entgegen nehmen.

    Hab ich schon hinter mir, da ging's aber um Doppelverzollung. Bei dem der dt. Zoll nochmal Zoll und Umsatzsteuer auf bereits vom dt. Zoll erhoben Einfuhrzoll und Umsatzsteuer erhob.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2012
  10. horud

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    AW: Frage zu Amazon USA

    Das liegt dann aber daran, dass der Versender die Papiere falsch ausgestellt hat. Maßgebend sind zu aller erst die ausgefüllten Zollpapiere. Wenn du dir die Zollinhaltserklärung mal ansiehst, mußt du da u. a. den Zollwert (also den reinen Warenwert), die Portokosten/sonstige Kosten und den Geamtwert angeben.

    Warum, sollte dir jetzt klar sein.

    Liegen die Papiere nicht vor, wird nach der Rechnung gesucht. Päckchen auf, Rechnung gesucht. Päckchen wieder zu mit Zollbanderole. Berechnung der Abgaben anhand der Werte der Rechnung.

    Liegt keine Rechnung bei -> ab zum zuständigen Zollamt und Benachrichtigung des Empfängers.