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[Frage] Premiere kündigen - Abo, Einzugserm., Pers. Daten

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von gooofi, 30. Mai 2004.

  1. h2d

    h2d Guest

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    Es ist schon richtig, man muß die Einzugsermächtigung in diesem Fall nicht extra kündigen. Es ist aber ratsam in der Kündigung einen expliziten Widerspruch zu formulieren und somit die Einzugsermächtigung zu entziehen. es ist genauso kein muß aber ratsam seine Bank über die entzogene Einzugsermächtigung zu informieren. Diesen Vorgang schriftlich zu machen versteht sich von selbst.
    Hier nochmals der Link zu Fragen dieses Themas.
    Beachtenswert ist dort auch der Link zu den Newsgroups und dem Finanz-Forum.

    Gruß Dieter

    <small>[ 01. Juni 2004, 11:42: Beitrag editiert von: h2d ]</small>
     
  2. h2d

    h2d Guest

    PREMIERE Fernsehen GmbH &Co.

    22033 Hamburg
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Da frag ich mich aber ob das die Bank juckt. Die sind doch nur bei Daueraufträgen tangiert. Die passen doch nicht wie die Bluthunde auf, dass Premiere mir nach Entzug der Einzugsermächtigung nicht weiter abbucht. Eine unrechtmäßige Abbuchung kann und muss ich doch wieder rückgängig machen und dabei selbst aktiv werden ?

    Ansonsten kann ich immer wieder nur sagen, aus einer Kündigung kein solches Drama zu machen und sich Kündigungstexte vom Juristen beglaubigen zu lassen etc.

    Wenn das Abo regulär ausläuft (Kündigungsdatum kann man sich leicht ausrechnen) muss man zunächst die Kündigungsfrist beachten. Liegt man da gut setzt man ein stinknormales Schreiben auf (mit "Kündigung" und "Kundennummer" im Betreff) und kündigt sein Abo im Text entweder zum genauen Datum oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wobei ich ersteres empfehle. Das an die richtige Adresse per Einwurfeinschreiben, 1-2 Tage später druckt man sich dann auf der Seite der Deutschen Post die Zustellbestätigung aus und lehnt sich zurück. So hab ich schon mehrere Mal gekündigt und immer ging es glatt über die Bühne.

    Wer natürlich Fristen versäumt oder statt Einschreiben lieber Mails oder Postkarten schickt, braucht sich nicht wundern, wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird oder es heißt "ham wa nich bekommen"

    <small>[ 01. Juni 2004, 12:17: Beitrag editiert von: Berliner ]</small>
     
  4. h2d

    h2d Guest

    Du wirst ja dadurch aktiv, in dem Du Deiner Bank einen generellen Widerspruch gegenüber dem Einziehenden formulierst. Somit bist Du nicht verpflichtet jeder nachfolgenden unrechtmäßigen Abbuchung einzeln zu widersprechen, was schwierig wird, wenn man durch Urlaub, Krankheit oder längerer Abwesenheit diese Vorgänge nicht sofort mitbekommt. Die Bank muß in diesem Fall entsprechend reagieren. Ich zitiere mal aus dem o.g. Link (Lastschriftrückgabe):
    Wobei mit Kontoinhaber der Einziehende gemeint ist. Ich gehe mal davon aus, daß die Bank dann sowieso die Inkassovereinbarung mit dem Einziehenden kündigen wird.

    Gruß Dieter
     
  5. gooofi

    gooofi Neuling

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    Danke für die Anschrift Dieter, dann kann ich mich ja mal im Laufe der Woche ans Kündigungsschreiben wagen :)

    MfG gooofi

    PS: Sorry für die späte Antwort meinerseits, hier gings ein wenig drunter und drüber...
     
  6. Pitter2

    Pitter2 Junior Member

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    Falls noch genügend Zeit (Kündigungsfrist) vorhanden ist, ist ein Einschreiben zuerst doch mal Geldverschwendung. Einfach rechtzeitig zum nächsten möglichen Termin, mit bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von zwei Wochen, über die Webseite kündigen. Sollte die schriftliche Bestätigung dann nicht innerhalb der zwei Wochen da sein, kann man immer noch die Post am Einschreiben verdienen lassen.

    Gruß

    Pitter