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Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Malganis, 24. Juli 2013.

  1. AlBarto

    AlBarto Talk-König Premium

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    Würde mich auch interessieren. Wenn man einzieht und man weiß Bescheid, dann ist eine Mketminderung gar nicht möglich. Im nachhinein kann man es versuchen. Aber da die HV natürlich nichts dafür kann, sollte man sich vielleicht an den Besitzer wenden. Oder die andere HV
     
  2. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    Du musst eine Mietminderung beim Eigentümer geltend machen und sauber begründen.

    Das muss Hand und Fuß haben. Es gibt viele Zeitgenossen, die mindern einfach mal schnell pie mal Daumen ohne auch formelle Vorgaben zu beachten und fallen schnell auf die Nase.

    Im besten Fall kommt nur ein Mahnbescheid. Im schlimmsten irgendwann die fristlose Kündigung inklusive Zahlungsklage ;)

    Ach ja, Miete mindern ist eines der Deutschen liebes Hobby :D

    Für den TE ist es natürlich blöd. Glaube aber nicht, dass es justiziabel ist.
     
  3. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    Wobei aber ein Intervallbetrieb imho noch nervender ist als ein Dauerbetrieb.
     
  4. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    Die zulässige Höchstgrenze in Wohngebieten ist nachts 35 dB(A), und das ist wirklich nicht sehr viel. Klingt für mich laut Beschreibung überschritten.
    (eine leise Unterhaltung hat zum Beispiel 40 dB(A)) Zulässige Pegel: dB(A)- Lautstärken/Lärm Infos

    Wenn die Werte überschritten werden sollten muss die Anlage umgebaut werden, oder der Laden wird dicht gemacht.
    In Wohngebieten gibt es normalerweise auch keine Ausnahmegenehmigung.

    Ich würde im Umweltamt eine Lärmmessung beantragen. Hier ein paar Infos für Berlin, trifft aber auch so für andere Städte zu:
    Lärmschutz - Häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2013
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    In einem reinen Wohngebiet gäbe es allerdings ohnehin kein Schnellrestaurant, also muss es sich wohl um ein Mischgebiet handeln. Damit würde dann eine Grenze von 60dBm tagsüber und 45dB nachts gelten.

    Wobei diese Werte aber wohl vom Boden ausgehen. Und es kann gut sein das es am Boden vielleicht 38dB sind, aber direkt auf Höhe des Auslasses des Lüftungsschachtes dann vielleicht 55dB.

    Einzige Lösung wäre es da wohl die Wohnung von Malganis mit einer Klimaanlage auszustatten, so das sein Fenster nachts geschlossen bleiben kann.
     
  6. goto2

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    ständigen Lärm Pegel muß man nicht hinnehmen meiner Meinung nach, Anwalt fragen oder Mieterverein , wenn nix bringt würde ich ausziehen .
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    Zuerst klären, ob es sich um Lärm handelt.
    Das macht, wie schon zu lesen, das zuständige Umweltamt.
     
  8. goto2

    goto2 Board Ikone

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    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    zu aller erst würde ich mich an den Verursacher wenden 1 x mündlich freundlich mit dem reden ,
    und wenn das nicht Hilft 1 x schriftlich dann erst das Bundesamt ^ glaube aber das bringt nichts die werden sagen es ist im Limit müssen sie hinnehmen,
    ich schätze auf anderem Wege erreicht man erher was,
    Verklagen wegen Belästigung und Unerlassung Anwalt, oder Ausziehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2013
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    "Die" kommen vorbei und messen bei dir, festgelegte Grenzwerte überschritten oder nicht.

    Worauf soll denn eine Klage beruhen? Auf "gefühlt zu laut"? :)
     
  10. Malganis

    Malganis Guest

    AW: Frage bzgl. vermeintlicher Lärmbelästigung

    Hallo,


    danke schonmal für das ganze Feedback.


    Ich warte jetzt erstmal die Antwort vom Umweltamt ab und sehe dann weiter.


    Bin ich in der Pflicht, den Vermieter darüber zu informieren, dass ich mich an das Umweltamt gewendet habe?