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Fotos aus Filmen und Serien verwenden: Wann ist das erlaubt?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 5. Oktober 2018.

  1. Gast149901

    Gast149901 Guest

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    Eigentlich Lachhaft!
    Die öffentlich-rechtlichen Sender werden vom Volk bezahlt, aber ihre Inhalte dürfen nicht öffentlich genutzt werden?
    Wurde von ARD und ZDF eigentlich auch geprüft, ob es Urheberrechtsverstöße durch die anderen Parteien gegeben hat, oder besteht an solchen Prüfungen kein Interesse?
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Sicher wird das gemacht, aber andere Parteien versuchen ja so einen Quatsch erst garnicht!
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es kommt auch darauf an, wie die Bilder verwendet werden. Sofern ein direkter Bezug auf das jeweilige Werk besteht, sollte es keine Probleme geben.

    ... das könnte in der Tat kritisch sein, denn da ist kein direkter Bezug zur Serie erkennbar, aus der der Screenshot entstammt ...
     
  4. Eric el.

    Eric el. Platin Member

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    Link nicht gelesen? Da steht auch, wie im allgemeinem damit verfahren wird. :rolleyes:Öffentlich-Rechtlich schließt das Urheberrecht nicht aus, nur weil du die HH bezahlst. Wenn du Sky abonnierst oder HD+ bezahlst, kannst du deren Inhalte öffentlich verwenden? Wohl kaum.
     
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  5. simonsagt

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    Tja. Es stellt sich die Frage, was man tun kann, um die Lage zu verbessern.

    Alte Rechtslagen mit dem Holzhammer auf das Internet und dessen Möglichkeiten anzupassen und das auch noch von Leuten machen zu lassen, die augenscheinlich aufgehört haben, sich mit Technik auseinanderzusetzen, noch ehe es das Internet gab, halte ich jedenfalls nicht für zukunftsfähig bzw. für schlecht.

    Worin liegt der Sinn des Urheberrechts? Für mich besteht er darin, die Wertschöpfung des Urhebens, des kreativen Prozesses, beim Urheber zu lassen.

    Und nicht darin, zu kontrollieren, wer wo wie auf das Werk Bezug nehmen kann oder Teile oder in seltenen Fällen sogar das ganze Werk zu benutzen.

    Schmälert es den Gewinn, wenn jemand einen Avatar verwendet oder irgendwelche Screenshots postet? Oder irgendwelche Clips im Netz. Ich behaupte, nein. Im Gegenteil. Ist kostenlose Werbung.

    Was ein Problem ist, wenn jemand das Werk als sein eigenes ausgibt oder es ohne Genehmigung verkauft.

    Und auf der anderen Seite ist es ein Problem, wenn so Sachen wie das Urheberrecht mißbraucht werden, um etwa abmahnen zu können.

    Jedenfalls lachen uns die Amis doch mir ihrem fair use aus. Und zwar zu recht.
     
  6. LizenzZumLöten

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    Aber genau da beim Urheber/Erfinder/dem klugen Kopf der mit seiner Arbeit etwas erschaffen hat gehört doch die Wertschöpfung hin, es kann nicht angehen das sich jedermann nach Lust und Laune an etwas bedienen können soll woran er keine Rechte besitzt. Privat arbeitet doch auch niemand nur für "Luft und Liebe", alle möchten für ihre erbrachte Leistung auch entlohnt/gewürdigt werden.

    ... nimm meinen Avatar hier als Beispiel, das Bild dazu habe ich in der kleinsten Pixelanzahl beim Ersteller eingekauft und dadurch das Recht erworben es verwenden zu dürfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Oktober 2018
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Schon mal von Ehrenamt gehört? ;)
    Zum Glück ist das nicht so.
     
  8. LizenzZumLöten

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    Das Ehrenamt ist doch keine "Sache/Dienstleistung" die als Vergleich für das Urheberrecht im Kontext der Wertschöpfung für etwas tauglich ist, in Verbindung mit dem Ehrenamt passen nur "Sachen/Dienstleistungen" die speziell für so etwas gedacht sind wie Public Domain "jeglicher Couleur". :sneaky:
     
  9. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das stimmt schon, aber Ich werde für meine ganzen Ehrenämter nicht bezahlt. Bei einem davon möchte ich das auch auf keinen Fall.
     
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  10. simonsagt

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    Wenn jemand sowas als Avatar verkauft und du dir den kostenlos beschafft hättest, bzw. jemand dir den verkauft hätte, ohne dass der Urheber davon was hätte, da ist das Urheberrecht auch sinnvoll. Da würde auch das amerikanische fair use nicht greifen.

    Aber wenn ich einen Screenshot meines Lieblingsfilmes oder meiner Lieblingsfigur (eventuell sogar inklusive fiktivem Charakternamen) als Avatar setze, wer hat da einen Verlust dadurch und wie? Ich glaube auch weder, dass hier echte Klingonen, noch Vertreter des StarTrek-Franchises ihre Meinung äußern, wodurch das Image der Rechteinhaber unbeeinträchtigt und vor ideellen Verlusten geschützt ist.

    Mit anderen Worten, ich finde es schwer nachzuvollziehen, wie das Urheberrecht beeinträchtig wird, wenn kein Schaden verursacht wird. Diese Art von Rechten sind zum Schutz von etwas gedacht. So wie manche dieses Recht auslegen oder auslegen wollen, könnte man meinen, die Allgemeinheit soll vor dem Werk geschützt werden. (Für manche Sachen wurde das Urheberrecht auch so verwendet).