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Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen steht zur Verfügung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. August 2018.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Rückwirkend zum 18.Juli, was anderes habe ich noch nicht gelesen.

    Und selbstverständlich bleibt der Beantrager der Befreiung ein Bittsteller:

    ->6. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheidet danach über Ihren Antrag.

    Hallo? Das Gericht hat bereits entschieden.

    Noch mal, um es sich auf der Zunge zergehen zu lassen:

    Gericht: Der Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen ist nicht verfassungsgemäß.

    Formular: Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

    Es gibt also weiterhin eine nicht verfassungsgemäße Beitragspflicht. Stark. :rolleyes:
     
    Gast 144780 und FilmFan gefällt das.
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das ist doch mittlerweile üblich: Das BVerfG bemängelt etwas, aber die Politik setzt das nicht oder nur halbherzig um.

    Es gibt ja sogar Nutzer im Forum, die meinen, die ÖR seien jetzt politisch unabhängig und alles verfassungskonform, nur weil die ÖR nach dem BVerfG-Urteil ihre Gremienzusammensetzung leicht modifiziert hatten. Da fragt man sich doch, wofür wir überhaupt Gerichte benötigen, wenn doch schon Forennutzer ohne Akteneinsicht entscheiden können, was recht ist und was nicht.
     
    Gast 144780 gefällt das.
  3. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wow, das ist ein wahres Wort, das frag ich mich auch nach fast jedem dieser Beiträge hier im Thread
     
    digitalpeter gefällt das.
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Was fragst du dich?
     
  5. LizenzZumLöten

    LizenzZumLöten Board Ikone

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    ... in der Software wird es kaum eine Funktion geben, das doppelt erfasste Beitragszahler nur einmal zum Zahlen aufgefordert werden; und wie bitte soll eine Software die Entscheidung treffen welche Wohnung (so denn Doppelte erfasst werden würden) der Erstwohnsitz ist an den bezahlt werden muss?
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das ist doch leicht, in der Datenbank sind Name und Geburtsdatum erfasst, liefert eine Abfrage Treffer in den zwangsläufig damit verknüpften Attributen "Nebenwohnung" und "Hauptwohnung", kann Nebenwohnung nach Erstattungsprozedere entfallen.
     
    Gorcon, Gast 144780 und BartHD gefällt das.
  7. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Es spricht der Fachmann. (ohne Ahnung wie professionelle SW in Großbetrieben funktioniert)
     
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  8. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Es scheint eher so, als hättest du keinerlei Ahnung. In jeder Datenbank die Weltweit existiert, kann ich gewisse Daten abfragen, daher auch der Name "Datenbank". Ansonsten wäre es nämlich keine Datenbank. Somit dürfte es ohne größere Probleme möglich sein abzufragen welche Personen zusätzlich für eine Nebenwohnung den Beitragsservice zahlen.

    Sollte das aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, dann sollte man zumindest 5 Personen damit beauftragen manuell die entsprechenden Personen zu filtern und die Kosten zu erstatten.

    Am Ende werden es wahrscheinlich nicht mal 20% der betroffenen Personen sein die dieses irgendwo versteckte Formular ausdrucken und abschicken, weil viele schlicht andere Aufgaben im Leben haben als sich aktuelle Urteile rauszusuchen oder ganze zufällig in der Tagesschau sehen. Somit werden viele viele viele weiterhin monatlich zahlen obwohl sie es eigentlich nicht müssten.
     
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Du könntest mich ja mal aufklären, was an einer Datenbankabfrage so derart kompliziert sein soll.
    Oder wie werden deiner Meinung nach die Daten der Beitragszahler vorgehalten, mit Beständen von Einwohnermeldeämtern abgeglichen,... ?

    Auch darüber, was den Beitragsservice zum Großbetrieb macht, über welche Software du sprechen möchtest.

    Ich lerne ja als Pferdemetzger gern dazu.
     
  10. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Oh, der nächste "Fachmann"

    Habe ich irgendwo geschrieben, daß das nicht möglich ist ?
    Natürlich ist das möglich, es muß vorher nur realisiert werden.
    An eine SW werden im Vorfeld immer Anforderungen gestellt und so wird sie realisiert.
    Wenn irgendwann später neue Anforderungen kommen muß man die aber erstmal realisieren man kann nicht einfach auf einen Knopf drücken und schon ist das gewünschte Ergebnis da.

    Hast Du dir mal die Anzahl der Haushalte vor Augen geführt ?
    Und wenn Du darüber nachdenkst, meinst Du 5 Mitarbeiter schaffen das in 2 Monaten ?
     
    LizenzZumLöten und digitalpeter gefällt das.