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For You. Vor Ort.

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gag Halfrunt, 27. Oktober 2011.

  1. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: For You. Vor Ort.

    Er ist öffentlich und nicht nur in diesem Forum. Wenn überhaupt, hätte der Empfänger des Briefs einen Anspruch auf Entfernung. Da der Empfänger den Brief aber ja offensichtlich selbst veröffentlicht hat, muss der die Veröffentlichung auch verantworten. ;)

    Im Übrigen zitiert fast jede Zeitung in Deutschland aus eben diesem Brief.
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: For You. Vor Ort.

    Ich halte das rechtlich für bedenklich, da der Urheber der vollständigen Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.

    Das Briefgeheimnis gilt nach meinem Kenntnisstand nicht nur für den Empfänger, sondern auch für den Versender. Irre ich mich?

    Selbst wenn der Brief vom Empfänger in Teilen oder vollständig veröffentlicht wurde, so muss das nicht im Einvernehmen mit dem Versender geschehen. Den öffentlichen Nachdruck halte ich aus diesem Grunde für bedenklich. Auch wenn andere das machen, würde ich es diesem Forum nicht empfehlen.

    Ich würde sagen, es besteht zumindest eine Grauzone.

    Donn
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: For You. Vor Ort.

    Was ja auch normal ist, denn wie soll eine einzige 400€uro Kraft kassieren, die Waren einsortieren und dann noch nebenbei saubermachen?!
     
  4. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: For You. Vor Ort.

    Ja, du irrst dich. Das Briefgeheimnis gilt natürlich nur für geschlossene Briefe. Alle andere wäre völlig unsinnig.

    Zusätzlich hat der Eigentümer des Briefs natürlich das Recht, den Brief zu veröffentlichen. Es gibt keine Vorschrift, die das verbieten würde. Also seid vorsichtig, was ihr so schreibt. ;)
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: For You. Vor Ort.

    Das Briefgeheimnis ist natürlich Unsinn, das gilt nur für verschlossene Briefe.

    Aber natürlich darf man nicht so ohne weiteres Briefe veröffentlichen. Möglich wäre eine Verletzung der Privatspähre, des Urheberrechts und des Datenschutzes, weil der Brief wohl ohne Erlaubnis und mit Klarname des Briefschreibers veröffentlicht wurde. Da könnten dann Schadenersatzforderungen eintrudeln.

    Eine Veröffentlichung eines Briefes ist grundsätzlich nur mit Einverständnis des Briefschreibers erlaubt.
     
  6. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: For You. Vor Ort.

    In diesem Fall kann man ja wohl durchaus von einem öffentlichen Informationsinteresse ausgehen. Insofern stehen eventuelle Persönlichkeits- und/oder Urheberrechte einer Veröffentlichung des Briefs nicht im Wege.

    Abgesehen davon würde Schlecker dieses PR-Desaster auf die Spitze treiben, wenn die die Löschung des Briefes in einem Forum verlangen würden.;)
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: For You. Vor Ort.

    ...kann man, muss man aber nicht. Das zu entscheiden ist Sache von Juristen. Welches öffentliche Informationsinteresse siehst Du da? Das ist ein an den Pranger stellen, nichts anderes.

    Zumindest der Briefempfänger kann sich so nicht rausreden.

    Und ja, natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter... das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Aussage, dass man nicht so einfach einen Brief veröffentlichen darf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2011
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: For You. Vor Ort.

    Das ist Unsinn. Ein Gericht kann negativ entscheiden aber nicht im Vorfeld positiv (so geschehen bspw. in der Sache Grass gegen FAZ).

    Wäre ja noch schöner, wenn man vor einer Veröffentlichung jedesmal ein Gericht konsultieren müsste.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: For You. Vor Ort.

    Wer hat denn was von "im Vorfeld positiv" geschrieben?

    Wenn man einen Brief im Ganzen veröffentlicht, womit der Briefschreiber nicht einverstanden ist, bekommt man nachträglich Ärger. Vor allem, wenn sein Klarname noch zu erkennen ist.
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: For You. Vor Ort.

    Das ist eben genau das, was du nicht zu verstehen scheinst. Wenn man in verantwortlicher Position eines so bekannten Unternehmens wie Schlecker sitzt und einen Brief solchen Inhalts verfasst, muss man auf ein entsprechendes öffentliches Interesse gefasst sein.

    Der Klarname wird übrigens von fast der gesamten Presse in diesem Zusammenhang veröffentlicht.

    Zur Dokumentation:
    florian baum - Google-Suche

    Willst du etwa behaupten, dass die sich alle der Tatsache nicht bewusst sind, dass dieser Florian Baum Persönlichkeitsrechte hat, die sie eventuell verletzen könnten? Das wäre dann aber ein kollektives Versagen medialer Rechtsfolgenabschätzung, die ihres Gleichen sucht. Das ist so ähnlich als wenn man Bundeskanzlerin schreiben würde aber wegen der Persönlichkeitsrechte das Merkel weglassen würde.