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Flüchtlingskrise

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eifelquelle, 6. September 2015.

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  1. poly61

    poly61 Junior Member Premium

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    Hör doch auf, alles der AfD unter zu schieben. Das ist doch schon krank
     
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  2. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Gut, es gibt sicher auch NPD-Wähler in der Bundespolizei. Jetzt zufrieden?
     
  3. poly61

    poly61 Junior Member Premium

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    Ist genauso krank.
     
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  4. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

  5. uklov

    uklov Platin Member

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    Das lässt tief blicken.
    Wenn jetzt auch noch Wähler der Linken bei der Bundespolizei wären, würde ich deren Aufgaben dem Zoll übertragen. :D
     
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  6. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Nunja, so weit hergeholt ist das mit der Bundespolizei und der AfD nun auch nicht.
    Ich erinnere nur an diesen "lustigen" Schnappschuss. Hier handelt es sich allerdings zugegeben wohl um einen Landespolizisten.

    [​IMG]
     
  7. poly61

    poly61 Junior Member Premium

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    Es handelt sich um eine zugelassene Zeitschrift, und es ist kein Beweis, das es sich um einen AfD-Wähler handelt. Um Dinge verstehen zu können, muss man sich vielseitig informieren. Und die Zeitschrift "Compact" ist keine Parteizeitung der AfD. A
     
  8. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Erbsenzählerei bzw. scheinheilige Ausreden.
    Damit wollte der Beamte im Dienst ein eindeutiges Statement setzen, besonders da es sich um eine Anti-Flüchtlings-Demo handelte. Und das hat ja auch jeder verstanden.
    Nicht umsonst wurde er mittlerweile versetzt.
     
  9. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    Was soll an einem Polizisten, welcher AfD-Mitglied ist schlimm sein?:rolleyes:
    Als Privatmensch darf er selbstverständlich Mitglied einer demokratisch legitimierten Partei sein. Nur in Ausübung seines Berufs hat er im Rahmen des Grundgesetzes wertfrei zu sein.
    Das von Fliewatüüt oben veröffentlichte Bild ist einem Polizisten nicht erlaubt und der Verantwortliche muss deswegen sanktioniert werden.
     
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  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Die "Bundespolizei" hat auch tatsächlich keinerlei Rechte in eine Flüchtlingsunterkunft zu gehen, dazu ist nur die Landespolizei berechtigt. Sie darf nur "eigene" Einrichtungen, also im wesentlichen Bundegebäude, Bahn (das scheint hier der Fall zu sein) und die Staatsgrenze sichern. Flüchtlingsunterkünfte sind keine Einrichtungen des Bundes.

    Insofern ist die Aussage des Beamten, dass sie nix machen dürfen und es für die Bundespolizei "rechtsfreier Raum" ist, korrekt, aber aus ganz anderen Gründen. Vielleicht ist der Beamte einfach nur missverstanden worden.

    Bundespolizei (Deutschland) – Wikipedia
     
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