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Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Februar 2008.

  1. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Das ist auch der Irrtum dem viele auferliegen.

    Hartz IV heißt nicht gleich Befreiung von der GEZ. Sowie da auch nur ein paar € Zusatzeinnahmen da sind, wird der Antrag meist schon abgelehnt. Das können auch andere Einnahmen als der "befristete Zuschlag" sein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2008
  2. LHB

    LHB Institution

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    erbsenzähler ! :rolleyes: der volksmund nennt beides nunmal so und das kannst du auch nicht ändern !
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Der Inflationsausgleich ist beim ÖRR zugesichert.
    Übrigens auch woanders. Nur wird es da oft nicht mehr regelmäßig gemacht...
    Ja selbst bei den Löhnen der arbeitnehmer gibt es inflationsausgleich...
    Spätestens wenn der Tarifvertrag ausläuft.

    Sparen kann man sicherlich. Nur was bringt es 10 Jahre lang wenn man nichts mehr fürs Geld bekommt?

    Nicht?

    Dann muss ich mich verlesen haben...

    http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/gezhartz4/index.html
    http://www.inside-digital.de/news/3971.html
     
  4. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB


    Die Grenze ist wohl anzusetzen, bei Rentnern, die eine kleine Rente bekommen, die allenfalls für ergänzende Sozialhilfe reicht, aber wieder
    zu gross ist, für Gebührenbefreiung. Wer quasi "nacktes" ALG II erhält,
    ohne Witwenrente oder eigene Rente oder sonstige Einnahmen, dürfte
    auf jeden Fall den Befreiungsanspruch haben.