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Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Februar 2008.

  1. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Sicher ....
    Das macht das ganze Finanzsystem ja auch so sinnvoll. Die Kosten für den Sendebetrieb stehen ja wohl nicht direkt in Verbidnung mit der Einwohneranzahl des Bundeslandes, aber die Einnahmenhöhe schon. Das ist eine Struktur, die unnötig Geld kostet. Der WDR bezieht als Beispiel 1,1 Mill. EUR (da NRW so bevölkerungsstark ist) - wird wahrscheinlich aber einen Ausgleich an den RBB gff. an weitere kleinere Anstalten leifern, weil diese ihre Betriebskosten nicht einmal durch die Gebühren decken können (oder gerade mal so eben). Dadurch wird ein Finanzausgleich erst nötig. Ein effektiveres Verteilsystem wüde helfen, Kosten für Bürokratie einzusparen.

    Und ob hier wirklich Kredite vergeben werden ist doch eher zweifelhaft. Ein Kredit impliziert, das auch Zinsen für eine Kreditsumme fällig wird und durch Verträge vereinbart wurden. All das würde die Bürokratie um ein vielfaches unnötig verstärken und weiteres geld kosten. Ich glaube daher an Kreditvergabe unter den ARD Anstalten nicht. - Müsste man jetzt mal gründlich durchgooglen das Thema.

    Im privaten Umkreis habe ich mich mal umgehört: Viele ALG2 Empfänger sind eben nicht befreit, da sie um exakt 11 EUR zu viel zum Leben bekommen, daher die Grenze überschreiten und 17,03 zahlen müssen. Leider können sie von amtswegen nicht auf 11 EUR ihrer Bezüge verzichten, bürokratisch nicht möglich, wurde so zumindest vom Amt her gesagt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2008
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Es gab letztens hier eine News von einem dritten die Geld von einem anderen dritten bekommen haben.
    Die summe war so hoch wie die summe die sie sich vorher geliehen habe.

    Das Geld gehört den jeweiligen dritten und wird dann auch wieder zurückbezahlt.

    Das heißt dem rbb und co bringt das nicht allzuviel.

    Das es ausnahmen gibt habe ich ja gesagt.

     
  3. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Wenn eine Rückzahlung der Beträge erwartet wird, ist das Finanzierungssystem ehe sinnlos, denn es impliziert, dass die Betriebskosten proportional zur Einwohnerzahl (Haushalte Gebührenzahler) wächst. Dem kann wohl nicht so sein. Da hätten wir schon einmal einen kleinen Reformansatz.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Die einnahmen werden je nach Einwohnerzahl verteilt bzw. der dritte mit den meisten einwohner bekommt auch das meiste Geld.

    Ist ja nichts gegen einzuwenden er braucht ja auch das meiste wenn das Gebiet größer ist.

    Eine Finanzierung wo jedes dritte das gleiche kriegt ist denke ich nicht das richtige.
     
  5. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Ich denke, die Betriebskosten kann man nciht unbedingt an der Einwohnerzahl festmachen.

    Beispiel: Der WDR ist in NRW fest etabliert und hat seine Strukturen.
    Wenn aus Niedersachsen nun 100 Haushalte wegen Job oder andere private Gründe nach NRW ziehen, bedeutet das erst einmal eine finanzielle Schwächung des NDR und eine Stärkung des WDR. Lassen wir mal die Leute außenvor, die aus NRW in andere Länder abwandern. Durch den Umzug von diesen Haushalten hat der NDR nicht weniger Kosten und der WDR nciht höhere Kosten. Die Einnahmen beider Anstalten ändern sich aber trotzdem.

    Nun sind die 100 Haushalte einfach mal ein Beispiel (modelhaft).

    Anders formuliert: Ob nun 20 Millionen Haushalte in NRW leben, oder 25 Millionen, der WDR hat dadurch nciht mehr Ausgaben.

    Umgekehrt: Wenn aus Sachsen-Anhalt massenhaft Leute abwandern, sinken dadurch nciht gleich die Betriebskosten des MDR (vorausgesetzt in Thüringen und Sachsen beliebt die Einwohneranzahl konstant).

    Fazit: Die Anzahl der Haushalte direkt von der Gebührenverteilung abhängig zu machen halte ich für veraltet und nicht effektiv genug.
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Dein System wäre dann das was in Österreich ist.

    Je nach Größe des Verbreitungsgebiet werden die Gebühren verteilt.

    Das Problem. Es kann dazu kommen das in jedem Bundesland eine andere Höhe der Rundfunkgebühr existiert.
     
  7. arte-neu

    arte-neu Talk-König

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Das haben wir defacto heute auch schon, wenn man die Finanzierungsausgleichzahlungen berücksichtigt.

    Jede Anstalt erhält erst einmal soviel, wie die technische Infrastruktur tatsächlich benötigt, der Rest geht dann in einen Topf. Aus dem Erhalten dann die Sender nach Haushalten gestaffelt.

    Es gibt da schon viele mögliche Ansätze und vielleicht einen, der hilft, die Bürokratie und die ständigen Ausgleichszahlungen zu minimieren.
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Aber nicht für den Zahler so wie in Österreich.

    Die Frage ist geht die Bürokratie dann weg wenn man das Geld in einen Topf packt und es dann verteilt?

    Dann gibt es aber sicherlich noch mehr Konkurenz untereinander als jetzt.
    Der der das meiste Geld braucht bekommt es dann auch...
     
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Gemessen an der Einwohnerzahl dürfte die Quote nicht höher sein als anderswo auch.

    Der MDR sendet auch in zumeist strukturschwachen Gebieten. Seltsam das da noch keiner öffentlich gejammert hat.
    Woher hast du nur dieses Fachwissen?

    Sollen'se eben sparen. Dann ham'se auch die Inflation raus, wa. -> Aber da kommst du sicher wieder: Det jeht doch jarnich....
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2008
  10. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: Finanzkrise dank Hartz-IV-Ausfällen beim RBB

    Ja, Alg2-Empfänger sind GEZ-pflichtig,nämlich dann,wenn sie einen befristeten Zuschlag nach SGB2 §24 zusätzlich zum Regelsatz erhalten(die Höhe spielt keine Rolle ob ein paar cent,1€ oder 150€ usw.,die GEZ-Behörde ist gnadenlos).
    Man erhält ihn 2 Jahre lang mit Eintritt in den Alg2-Bezug(1.Jahr voller Zuschlag,2.Jahr halber Zuschlag).
    Mit diesem Zuschlag soll der finanziell tiefe Fall von Alg1 nach Alg2 abgemildert werden.

    PS:
    Es gibt weder Hartz4-Empfänger,noch erhält man Hartz4.
    Hartz4 ist ein Gesetz.
    Es gibt Alg2-Empfänger bzw. erhält dieser Alg2.
    Ich habe noch nie gehört,das es "Gesetz"-Empfänger gibt und dieser das Gesetz aufs Konto überwiesen bekommt.
    Und den anderen Trugschluss,es gibt auch keine 1€ Jobs,sondern Arbeitsgelegenheiten(AGH) mit Mehraufwandsentschädigung(MAE).

    Gruß Bernd
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2008