1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. März 2013.

  1. Koelli

    Koelli Lexikon

    Registriert seit:
    5. Januar 2003
    Beiträge:
    24.375
    Zustimmungen:
    6.479
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Das bezweifel ich aber.
    Denn man begeht ja vorsätzlich eine Verletzung, da jeder weiss, dass das nicht erlaubt ist.
    Und für vorsätzliche Straftaten zahlt bestimmt keine Versicherung.
     
  2. sunday2

    sunday2 Gold Member

    Registriert seit:
    14. April 2010
    Beiträge:
    1.906
    Zustimmungen:
    618
    Punkte für Erfolge:
    123
    Technisches Equipment:
    Technisat HD S2, S1 und STC+
    Sony KD65-AF8, Samsung PS63C7700
    Smart CX10
    Sony VW1100
    u.a.
    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Ich denke nicht, dass das als vorsätzlich bewertet wird.

    Sie hat ja nicht die Musik bewusst selbst hochgeladen, sondern es geht um Filesharing.
     
  3. qpid1001

    qpid1001 Senior Member

    Registriert seit:
    5. Februar 2008
    Beiträge:
    438
    Zustimmungen:
    207
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Nicht jede Urheberrechtsverletzung ist grundsätzlich vorsätzlich. Für Schadensersatz aus vorsätzlichen Handlungen natürlich nicht.

    Aber du vermischt gerade den strafrechtlichen Teil mit dem zivilrechtlichen Teil, was ja gerne immer wieder gemacht wird. Für den strafrechtlichen Teil zahlt ohnehin keine RSV.

    Strafrechtlicher Teil: Anklage, nach Strafantrag, durch die zuständige Staatsanwaltschat ->Strafe

    Zivilrechtlicher Teil: Klage des Inhabers der Urheberrechte auf Schadensersatz durch entgangenen Umsatz.

    Der Bericht selber hier ist auch schlampig. Da weder daraus hervorgeht ob es sich um eine Geldstrafe oder Schadensersatz mit Strafschadensersatz handelt, und so wird fröhlich der straf- und zivilrechtliche Aspekt vermischt. Ich tippe auf letzteres, da die Plattenlabels in Berufung gingen.

    Edit: Ok nach nochmaligem Lesen ist es klar. Es ist keinerlei Strafe, sondern Schadensersatz mit Strafschadensersatz und somit zivilrechtlich. Wieder hübsch mit dem Wort "Strafe" im falschen Kontext gehandelt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. März 2013
  4. RPSmusic

    RPSmusic Talk-König

    Registriert seit:
    29. August 2005
    Beiträge:
    6.719
    Zustimmungen:
    1.662
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Das gleiche Urteil wünsche ich mir hier in Deutschland den Leuten, die anderen im Internet mittels Filesharing ihr Pay-TV Abo zugänglich machen.
    Da halte ich auch schon 1.740 EUR je Fernsehkanal für angemessen.