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Fi Schalter löst aus

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von steintor, 5. Dezember 2013.

  1. Sat-Alchemist

    Sat-Alchemist Silber Member

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    Der Bestandsschutz gilt nur für den Bestand, wenn z.B. Gasherde gegen Elektroherde ausgetauscht werden, müssen neue Kabel rein. Normal darf man an die alte 2-Draht-Installation nicht mal eine zusätzliche Schuko-Steckdose anklemmen, schon dafür müßte eine neue 3-Draht-Leitung gelegt werden. Da ist es schon sinnvoll gleich den ganzen Raum neu zu verkabeln. Der Rest der Wohnung muß deshalb aber nicht neu verkabelt werden.
     
  2. Discone

    Discone Lexikon

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    Wenn nur in einer Küche / nur im Wohnzimmer Veränderungen oder Erweiterungen an der damals fachgerechten Elektroinstallation erfolgen, dann ist nur für diesen Raum eine Anpassung an die aktuellen Normen erforderlich. Mit zusätzlichem PE (falls vorher noch nicht vorhanden) und mit Schutz der Steckdosen- und Licht-Stromkreise durch FI oder FI-LS Schalter. Eine Generalsanierung der gesamten Wohnung wäre sinnvoller (inklusive neuer Stromkreisverteiler), dauert aber länger und ist auch teurer.
    Wenn im Rahmen vom zulässigen Bestandsschutz |= zum Zeitpunkt der Erst-Installation wurden alle damals gültigen VDE-Normen beachtet) nur eine vorhandene Unterputz Schutzkontakt-Steckdose ausgetauscht / erneuert wird (auch mit nur zwei Drähten und Brücke in der Steckdose), dann muss kein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden, auch bei Ersatz durch eine neue Zweifach- UP-Steckdose.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Januar 2024
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Das stimmt nur teilweise, es werden dann halt nur die Kabel für die Küche erneuert aber nicht alle. (Da müsste man hier die Wohnungen leer ziehen die Kosten wären weder für den Vermieter noch für den Mieter tragbar!
    Das geht halt nicht so einfach!