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Fernseherkauf - im Laden oder online?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Mai 2017.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ihr solltet mal kurz überlegen, was ihr schreibt.

    Im Garantiefall wird man sein Gerät immer zum Hersteller einschicken oder in eine Vertragswerkstatt bringen. Da geht niemand in ein beliebiges Geschäft bzw. wenn doch, dann erwartet man sicher keine kostenlose Reparatur.

    Aber das war noch nicht der Grund für meinen Einwand, erst hier wird es richtig falsch:
    Für die Abwicklung der Garantie ist alleine der Aussteller derselben zuständig, also meistens der Hersteller.

    Das hat eben sehr wohl etwas mit der Abwicklung zu tun (Gewährleistung = Verkäufer zuständig, Garantie = Garantieanbieter zuständig, also hier i. d. R. der Hersteller).

    Die Beweislastumkehr gilt nur bei der Gewährleistung und das erst ab dem siebten Monat. Bei der Garantie dagegen kann die Beweislast sogar von Anfang an bei dem Kunden liegen. Daher ist Deine Aussage so absolut sinnfrei (insbesondere bei einem Schaden innerhalb der ersten 6 Monate).

    Gerade Amazon verweist selbst im Gewährleistungsfall die Kunden gerne direkt an den Hersteller.
     
  2. Martyn

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    Bei Democlips und Leuchtstoffröhrenbeleuchtung im Fachmarkt ist der Vergleich zur heimischen Nutzung und der Wohnungsbeleuchtung aber oft trotzdem schwierig.
     
  3. Marc!?

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    Du reißt die Zitate aus dem Zusammenhang.

    Es ging um die Frage, nach einem Vertragshändler bezüglich der Garantie bei dem man es nicht gekauft hat.

    Es kommt ja darauf an, wie die Garantieabwicklung läuft. Natürlich ist für die Prüfung der Hersteller und nicht der Händler verantwortlich. Aber die Frage ist die Abwicklung und hier gibt es nicht immer ein Abholservice oder ähnliches und wenn es nur über Händler geht, ist hier der Händler, bei dem man es gekauft, dann zuerst der Ansprechpartner.

    und nicht ein anderer. Warum sollte dieser es auch kostenlos machen?
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Es gibt aber nicht nur Mediamarkt und Co ....
     
  5. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Das ist natürlich nicht korrekt, denn eig ist Amazon dafür verantwortlich, aber natürlich muss auch geprüft wern, ob überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt und hier ist es bei Online Händlern natürlich sinnvoll, dass ich das Produkt, dann direkt zum hersteller schicke, anstatt erst zum händler und dann weiter.
     
  6. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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  7. Premier4All

    Premier4All DigiLiga BR Vorsitzender Premium

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    Ach, darum der Name Samsung. :ROFLMAO:
     
  8. moznov

    moznov Guest

    Nein.
    Wenn dir ein Hersteller eine Garantie für eine Zeitspanne gibt, die er bestimmt,
    also bspw. 12 Monate, garantiert er die volle Funktionstüchtigkeit seines Produktes.
    Allerdings kann er sie einschränken bei Verschleißteilen, etc ( Akkus, oftmals nur 6 Monate..).
    Sollte dann ein Defekt eintreten, mußt du als Kunde da erstmal gar nichts nach/ -oder beweisen..
    Ausgenommen sind halt oft Wasser/ -oder eben Displayschäden, da kann es natürlich sein, das der Hersteller unter Verweis auf Selbstverschulden eine Haftung ablehnt..
    Ansonsten gibts da keine Beweislast des Kunden..
    Die gibts normal nur bei der Gewährleistung, und ist in der Regel fürn A...
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    OK. Ich muss feststellen, dass @FilmFan immer Recht hat und gebe es deshalb auf, überhaupt noch etwas zu schreiben. Eines steht jedoch fest. Wenn es um das verdrehen von Sachverhalten und Argumenten geht, kenne ich den Gewinner.
     
    körper gefällt das.
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Falsch, er kann die Garantie beliebig einschränken, ein Beispiel hast Du ja direkt anschließend sogar genannt:
    Auch hier widerlegst Du Deine Aussage gleich im Anschluß selbst - diesmal sogar mit mehreren Beispielen: