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Feiertagsregelung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von digifreak, 6. Januar 2007.

  1. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Hätte ich auch drauf kommen können. In Liechtenstein ist natürlich heute gesetzlicher Feiertag.
     
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Und noch eine Besondere Extrawurst in Bayern: Ergänzende Fürsorgezulage:

    Verfassungsgerichtsurteil
    Das Bundesverfassungsgericht hat am 6. März 2007 die Verfassungbeschwerde eines Beamten des Freistaates Bayern auf Gewährung der so genannten Ballungsraumzulage zum Ausgleich hoher Lebenshaltungskosten in München zurückgewiesen. Der Zweite Senat urteilte, weder das Alimentationsprinzip noch der Leistungsgrundsatz verpflichteten den Besoldungsgeber in der gegenwärtigen Lage, erhöhten Lebenshaltungskosten in München durch einen spezifischen Ausgleich Rechnung zu tragen. Allerdings sei es Aufgabe des Gesetzgebers zu beobachten, ob sich die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefen und damit ein Ausgleich notwendig werden könnte.

    Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen plädierte für differenzierte Regelungen. „Wir müssen den unteren Einkommensgruppen helfen“, sagte Heesen dem Fernsehsender n-tv. Zu diesen gehöre der klagende Polizeibeamte nicht. „Wenn die Lebenshaltungskosten aber so hoch sind, dass das Niveau der amtsangemessenen Alimentation unterschritten wird, dann muss ein angemessener Ausgleich geschaffen werden“, sagte Heesen. Eine „nach Regionen differenzierte Zulage“ halte er für vernünftig.
    Die Debatte sei angesichts hoher Lebenshaltungshaltungskosten in München und anderen Großstädten „sicher nicht abgeschlossen“, sagte Heesen. „Das Bundesverfassungsgericht hat ja nicht entschieden, dass es keine Zulage geben darf.“ Bund und Ländern stünde es frei, in neuen Regelungen die Regelbesoldung je nach örtlichem Preisniveau durch eine Zulage aufzustocken. Darüber müsse man diskutieren.

    Derzeit gibt es nur in Bayern eine „ergänzende Fürsorgeleistung“ für Beamte, die in München wohnen. Der 51-jährige Kläger war aufgrund von Beförderungen aus dem Anwendungsbereich (Beamte mit einer Besoldung bis zu 2.722,29 Euro brutto) herausgefallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2007
  3. Muck06

    Muck06 Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Woanders in D. gibt es meines Wissens auch nicht so extrem hohe
    Miet- und Lebenshaltungskosten. Es kann ja nicht sein, daß ein Beamter
    in irgendeinem Kuhdorf das gleiche Einkommen hat, wie einer, der in
    München Dienst tun muß. Dann müsste der öffentliche Dienst hier in der Stadt nach Rumänien outsourced werden.
     
  4. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Nur leider betrifft das auch nur die Landes- und Kommunalbeamten in München. Bundesbeamte, die in München wohnen bekommen die Zulage nicht.
     
  5. Muck06

    Muck06 Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Ich verstehe nicht, wie es dem Bund recht sein kann, daß seine Beamten
    Nebentätigkeiten ausüben müssen, um in München halbwegs anständig
    leben zu können. Da besteht doch manchmal zwangsläufig die Gefahr
    der Bestechlichkeit.
    Jetzt wird da argumentiert, sie sollten froh sein, daß sie Beamte sind und
    dadurch schon alleine einen Sonderstatus hätten.
     
  6. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Feiertagsregelung

    ihr müßt den titel des threads ändern! irgendwas mit extrawurscht bayern! feiertagsregelung allein reicht da nicht mehr....
     
  7. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Die ursprüngliche Grundidee des Ortszuschlags beim Beamtengehalt hatte den Sinn die jeweiligen örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen - wie der Name schon sagt.
     
  8. Muck06

    Muck06 Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Hast Recht. Mit den Feiertagen sind wir fertig.
     
  9. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Heute ist Josefstag. Haben da die Bayern schon wieder frei?

    In Liechtenstein, Österreich und der Schweiz ist gesetzlicher Feiertag.
     
  10. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Feiertagsregelung

    als ob du das nicht wüßtest!

    in österreich (auch in schweiz) ist Josefi nicht landesweit feiertag, nur in einigen Bundesländern... sozuagen haben die österreicher auch ihr bayern... :D