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Feiertagsregelung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von digifreak, 6. Januar 2007.

  1. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Feiertagsregelung

    nöö. da gibt es kein basta! sondern die jetztige reglung ist: BASTA (auch wenn du noch so am rad drehst.... )

    und nun ist gut von meiner seite! (bist du nun bayer oder nicht??)
     
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Da in Bayern Lehrer ausnahmslos Beamte sind, haben sie auch keinerlei Gehaltsabzug am unterrichtsfreien Buß- und Bettag zu befürchten.

    Ist jemand der in Bayern seinen Arbeitsplatz hat, anders zu behandeln als jemand der z.B. in Berlin oder Hamburg lebt und arbeitet?
    Ist ein Mitglied der christlichen Kirchen benachteiligt, wenn er im falschen Bundesland wohnt?
    Seit letztem Jahr ist das Antidiskriminisierungsgesetz in Kraft. An der Einhaltung und Umsetzung in Deutschland hapert es gewaltig. Die Kleinstaaterei bis in einzelne Ortsteile von Gemeinden hat es selbst zur Zeit der Fürstentümer im Mittelalter nicht gegeben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2007
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    Rasenmähen ist an Feiertagen verboten. Ausser Du nimmst eine Sense.
    Scheinst einen guten Nachbarn zu haben.
    Bei uns währen gleich die Bullen ran.:(
     
  4. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Wenn jemand in einem anderen Bundesland lebt und es dort andere Gesetze gibt, ist die keine Diskriminierung. Das Antidiskriminierungsgestz ist folglich nicht anzuwenden. Nur müssen die Gesetze für alle, die in einem Bundesland leben gleich sein, wenn es keinen sachlichen Grund für eine Abweichung gibt.
     
  5. Dennis100

    Dennis100 Silber Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Bei uns auch, nur haben wir so ein kleines Stück Rasen, dass ich immer schon fertig gemäht habe, wenn die Bullen kommen :D
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    [​IMG]
     
  7. Muck06

    Muck06 Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Gemach. Ich mähe nicht an Feiertagen oder Wochenenden. Ich mache
    überhaupt keinen Lärm an solchen Tagen und ich habe das Glück, in einem
    Haus zu wohnen, in dem das selbstverständlich ist.
    In meiner ruhigen Gegen höre ich aber an solchen Tagen immer aus irgendeiner Richtung besagten Rasenmäher, darf auch mal ein Holzspalter sein, eine Bohrmaschine, dann wird auch mal eine Gartenhütte abgerissen oder aufgebaut.. irgendeiner nutzt immer solche freien Tage, weil man ja
    sonst "keine Zeit" dafür hat.
    Weg mit den religiösen Feiertagen!
     
  8. NFS

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    AW: Feiertagsregelung

    Wie praktisch, da könnten sie gleich grasen. :cool:
     
  9. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    loooool.:winken:
     
  10. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Zitat:
    Wenn jemand in einem anderen Bundesland lebt und es dort andere Gesetze gibt, ist die keine Diskriminierung. Das Antidiskriminierungsgestz ist folglich nicht anzuwenden. Nur müssen die Gesetze für alle, die in einem Bundesland leben gleich sein, wenn es keinen sachlichen Grund für eine Abweichung gibt.

    Ich habe den sachlichen Grund für die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten am Buß- und Bettag in Bayern leider nicht erkannt.
    Ebensowenig die ortsteilbezogene Regelung an Fronleichnam in einzelnen Gemeinden des Landkreises Bautzen.
    Nach der Anzahl der dort wohnenden oder arbeitenden Kirchenmitglieder kann es jedenfalls nicht gehen.