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Feiertagsregelung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von digifreak, 6. Januar 2007.

  1. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Ich hätte gern eine nachvollziehbare Begründung zur gesetzlichen Festlegung des 6. Januar als Feiertag in Sachsen-Anhalt.
    Das ist halt so beschlossen worden weil wir ein föderalistischer Staat sind, und die einzelnen Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz haben, reicht mir nicht.
     
  2. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Bei wikipedia auch zu lesen:
    Der Buß- und Bettag wurde als arbeitsfreier Tag abgeschafft, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch das anteilige Tragen der Pflegeversicherungsbeiträge durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Land Sachsen besteht er als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet. Dieser zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,5 % des Bruttoarbeitsentgeltes übersteigt jedoch die Kosten eines Arbeitstages. Insoweit ist die sächsische Regelung für die Arbeitnehmer nach- und für die Arbeitgeber vorteilig. Das Bundesverfassungsgericht hält dies im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung aber für zumutbar [1]. Durch das Feiertagsgesetz ist es auch in den anderen Bundesländern jedem Arbeitnehmer möglich, sich unter Hinweis auf religiöse Pflichten an diesem Tag frei zu nehmen. Hierfür muss kein Urlaubstag genommen, allerdings auf Lohn verzichtet werden. In Bayern ist am Buß- und Bettag an allen Schulen unterrichtsfrei [2]. Außerdem haben in diesem Bundesland die meisten Kindergärten geschlossen, weshalb auch viele Arbeitnehmer mit Kindern an diesem Tag Urlaub nehmen müssen.
    Die Abschaffung des Buß- und Bettages als bundeseinheitlicher Feiertag wird inzwischen auch außerhalb der evangelischen Kirche als Fehler angesehen [3]. Kritiker der Abschaffung führen insbesondere an, dass der damals gewünschte Effekt (sichere Finanzierung der Pflegeversicherung), anders als die Abschaffung des Feiertages, nicht von dauerhafter Wirkung war und bereits Beitragserhöhungen vorgenommen werden mussten [4]. Eine Wiedereinführung ist trotz verschiedener Initiativen, z. B. ein (erfolgloser) Volksentscheid in Schleswig-Holstein [5] und ein Gesuch des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber [6], derzeit nicht vorgesehen.
     
  3. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    Wen Du die Begründung mit der katolischen Minderheit in L- S-A nicht nachvollziehen kannst, tut es mir Leid.
    Eine andere Gibt es nicht.
    Hier ein Auszug aus Aussprache zum Feiertagsgesetz vom 9.04.1992
    Stellungnahme des ehemaligen Innenministers Püschel.
    Quelle:http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/parlamentsdokumentation/31tag2_1.doc
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2007
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Feiertagsregelung

    Eben drum. Der Kontrast sollte offensichtlich sein.
    Was wird da eigentlich gefeiert? Der Todestag von F.J.Strauß?
     
  5. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Zitat:
    Für unser Land rechnet man mit ca. 7 % Katholiken und 13 % bis 20 % Protestanten. Es versteht sich, daß in Fragen der Berücksichtigung der Sonntagsruhe und der Abwägung zwischen ungestörtem Kirchgang an Sonn- und Feiertagen und der Beschränkung anderer Bürgerrechte bei uns andere Maßstäbe gelten müssen.

    Köstlich diese Ausführungen der Volksvertreter. In anderen Bundesländern mit weitaus höheren Anteilen an Kirchenmitgliedern in der Bevölkerung gelten demnach andere Maßstäbe als im atheistischen Sachsen-Anhalt.

    Hier ein weiterer Auszug aus der Debatte:
    Wir haben den Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegen, der elf Feiertage vorsieht, wobei neben den im ganzen Bundesgebiet eingeführten Feiertagen für unser Land besonders wichtig und auch anzuerkennen ist, daß das Reformationsfest im Lande Martin Luthers als ein wichtiger Gedenktag hinzugefügt wurde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2007
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    In anderen Bundesländern, vor allem im Westen ist das mit der Sonntagsruhe stränger geregelt als in L-S-A.
     
  7. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Dass die sachsen-anhaltinische Landesregierung einen Gesetzentwurf für 11 (in Worten elf)! Feiertage eingebracht hatte besagt doch alles.
     
  8. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    Tja und das von einer CDU-FDP Regierung.
    Da sieht man mal wieder wie Arbeitnehmerfreundlich die CDU ist.
    PS: Die SPD Minderheitsregierung unter Höpner wollte den 6.1. wieder abschaffen hatte aber keine Mehrheit für bekommen.:D
     
  9. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: Feiertagsregelung

    Das in großen Teilen des Landes katholische Niedersachsen hat auch eine CDU-FDP Regierung. Von derartigen Gesetzentwürfen hat man dort aber nichts gehört - trotz enormen Feiertagsmangels.
     
  10. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Feiertagsregelung

    Der Reformationstag wäre wirklich angebracht.