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Falsche Aktivierungsgebühr

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von is-is, 6. Mai 2008.

  1. Schumi2411

    Schumi2411 Board Ikone

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, wo er es gekauft hat. Wenn er es nämlich in irgendeinem Markt (z.B. Media Markt etc.) gekauft hat sind die sicherlich nicht dafür verantwortlich was Premiere auf die Verpackung schreibt. Premiere hat sicher zu stellen, dass die Angaben korrekt sind und nicht z.B. Media Markt. Die verkaufen ja nur die Ware.
    Du kannst ja auch keinen Verkäufer dafür verantwortlich machen, wenn was falsches auf der Verpackung einer Kaffemaschine steht. Die Produktbeschreibung ist somit ganz klar Sache des Herstellers/Herausgebers, in diesem Fall Premiere; also haften sie für die 10€ "Schaden".

    btw. Das Rückbuchen würde ich auf alle Fälle unterlassen!!! Wenn das nicht mit Premiere abgestimmt ist, können wahnsinnig hohe Gebühren auf einem zukommen.
    Also nochmal mein Tipp: Am besten an die Geschäftsleitung wenden, da wurden schon viele Probleme gelöst.
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Nö. Der Verkäufer muss eine mangelfreie Ware verkaufen, ein Mangel ist eine nachteilige Abweichung von Soll- und Istbeschaffenheit. Sollte Premiere in der Tat auf den 39 EUR bestehen, ist der Händler der richtige Ansprechpartner, der ist nämlich in der gesetzlichen Sachmängelhaftung (ugs. Gewährleistung).
     
  3. Schumi2411

    Schumi2411 Board Ikone

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Dann hätten die Verkäufer bzw. Händler viel zu tun, wenn sie bei jedem einzelnen Artikel prüfen würden, ob die Produktbeschreibung auch zu 100% korrekt ist.
     
  4. Norbert

    Norbert Silber Member

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Richtig, und das wird auch meist getan. Ein einfacher Aufkleber, mit der korrekten Gebühr drübergeklebt wie es sich gehört, und es gibt kein Problem. Manche Händler machen es sich eben einfach, und hoffen das der Kunde es nicht bemerkt, oder stillschweigend zahlt.

    Unabhängig davon ist der Händler immer in der Pflicht, sobald die Produktbeschreibung nicht den tatsachen entspricht. Entweder Rücknahme mit Kaufpreisrückerstattung, oder auch Kaufpreisminderung falls der Kunde Einverstanden ist.

    mfg Norbert
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2008
  5. Schumi2411

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Ich hab eben mal genau in den Gesetzen nachgelesen: Es gibt seit 2002 neue gesetzliche Vorschriften, die den Käufer in seinen Rechten stärken, danach habt ihr Recht, dass der Verkäufer für "Sachmängel" verantwortlich ist.
    Aber, nach §122, Abs.2 BGB wird es interessant: Danach gilt dies nur, wenn der Verkäufer aufgrund von Fahrlässigkeit, die Produktbeschreibung nicht korrigiert hat. Wenn ihm keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, haftet er nicht.

    Da es sich in diesem Fall um einen vermutlich älteren Premiere Gutschein (wegen der Aufmachung) handelt und damals (als der Händler ihn ins Angebot genommen hat) die 29,99€ Aktivierungsgebühr korrekt waren, habe ich Zweifel daran, ob man in diesem Fall dem Verkäufer Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Wenn man ihm hier Fahrlässigkeit vorwirft, weil Premiere plötzlich die Aktivierungsgebühr ändert, würde dies also bedeuten, dass sich Verkäufer/Händler jeden Tag erkundigen müssten, ob die Produktbeschreibung korrekt ist.
    Da stellt sich jetzt die nächste rechtlich intressante Frage: Ist es die Pflicht eines Verkäufers sich andauernd darüber zu informieren, ob sich Änderungen ergeben haben. Ich denke eher nein. In diesem Falle könnte man ihm also keine Fahrlässigkeit vorwerfen, also haftet er auch nicht.
    Da zur Zeit der Herausgabe dieser Gutscheine durch Premiere die 29,99€ Akt.gebühr korrekt waren, bin ich der Ansicht, dass Premiere in diesem Fall auch die 29,99€ gewähren muss.
     
  6. Norbert

    Norbert Silber Member

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Hallo,
    ich bin selber Premiere Händler, und Premiere liefert sehr viele Informationen an Händler so das man hier schon fahrlässig Handelt, wenn man den Kunden unter vorspiegelung falscher Tatsachen ködert. Auch wenns nicht Absichtlich war, ist das das Problem des Händlers nicht des Kunden. Jeder Händler weiss um die aktuellen Konditionen ausreichend Bescheid. Premiere trifft hier mal kein Verschulden. Als Händler kauft man die Gutscheine von Premiere und verkauft diese dann in Eigenverantwortung an den Kunden. Also muss der Händler für den Schaden die 10 EUR an den Kunden zahlen, da der Vertrag bei Premiere ja nicht mehr rückabgewickelt werden kann.

    mfg Norbert
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2008
  7. Schumi2411

    Schumi2411 Board Ikone

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Und genau das bezweifle ich. Ich glaube nicht, dass man ihm da Fahrlässigkeit vorwerfen kann, aber egal.
    Man sieht aber schon an dieser Diskussion, dass es da zu heftigen Diskussionen mit dem Händler kommen könnte.

    Und um sich die zu ersparen, empfehle ich einfach den Kontakt zur Geschäftsleitung von Premiere. Wie gesagt, das hat schon vielen geholfen und ist mit einem Fax oder einer mail und einem anschließenden Rückruf meistens erledigt.

    btw. @Norbert dann scheinst du ein sehr gewissenhafter Händler zu sein, was ich gut finde, dass es solche auch noch gibt.:)
    Aber ob man jeden Händler rechtlich gesehen verpflichten kann, so zu handeln, bezweifle ich.
    Aber ist ja auch egal: Ich wollt eig. auch nur mal aufzeigen, wie sich der Händler rausreden könnte und das es da zu langen Streitereien kommen kann.
     
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Das war auch schon vor 2002 so, da nannte sich das nicht Sachmängelhaftung sondern Gewährleistung. (Klar hat sich einiges geändert, ist in diesem Fall aber egal).

    Premiere informiert die Händler. Und wer die Gutscheine auf dunklen Wegen an Premiere vorbei bezogen hat, muss sich halt selbst informieren.

    Doch. Wer als Händler einen Vertrag mit Zahlungen an dritte verkauft, hat sicherzustellen, dass die verkauften Konditionen nach wie vor gelten.

    Das ist eine Sache, die Händler und Premiere unter sich ausmachen müssen. Defacto wurden die Gutscheine durch diese Preiserhöhung 10 EUR weniger wert. Das muss sich der Händler nicht unbedingt gefallen lassen, das ist hier aber nicht Thema.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2008
  9. BVB

    BVB Senior Member

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Hallo is-is,

    ein Freund von mir hat auch so einen Gutschein bei der Firma HOH gekauft. Da steht auf der Verpackung auch, dass die Aktivierungsgebühr 29,99 Euro beträgt. Wenn Du aber bei HOH auf den Button "mehr Information" drückst, steht in der Beschreibung die richtige Aktivierungsgebühr. Liest wahrscheinlich niemand, aber ist wohl so erlaubt.
     
  10. Redfield

    Redfield Talk-König

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    AW: Falsche Aktivierungsgebühr

    Bei Home of Hardware steht unter "MEHR INFORMATIONEN":

    Programmgebühren für 12 Monate sind im Verkaufspreis enthalten. Wenn das Abo nicht 6 Wochen vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird, läuft es ab dem 13. Monat zu den dann gültigen monatlichen Konditionen weiter. Zzgl. einmaliger Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,99 €.

    Hier wurden dem Kunden wohl 10€ zuviel berechnet! :rolleyes: