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Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 23. Oktober 2012.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Allein der Zusatz, dass der Automat nach Gutdünken "auf dem Display" anzeigt, was er gerade zu akzeptieren pflegt, sollte einen stutzig machen.

    Eine Einschränkung auf bestimmte Münzen und Scheine ist nicht gültig, da jede Münze und jeder Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, das anzunehmen der Vertragspartner verpflichtet ist.

    Prinzipiell besteht jedoch Vertragsfreiheit. Also man muss mit jemandem keinen Vertrag eingehen. Dem entgegen steht jedoch die Beförderungspflicht. Soll heißen, dass der Verkehrsbetrieb jemanden, der einen Beförderungswunsch hat, diesen erfüllen muss. Ihm diesen Wunsch zu verweigern, weil er nicht "passend" Geld hat, verstößt gegen die Beförderungspflicht.

    Die von dir zitierte Klausel mit dem Automaten ist keine "Vorschrift", sondern letztlich nur ein frommer Wunsch des Verkehrsunternehmens, dass der Kunde doch bitte passend Geld dabei haben möge. Aber da der Automat ja nach Laune die Annahme abändern kann (steht ja auch in der Klausel drin!), kann sich der Kunde ja gar nicht darauf einstellen.

    Bei einer Klage vor Gericht hätte das keinen Bestand.
     
  2. divx

    divx Silber Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Köln hat durch Schwarzfahrer 9 Mio Verlust, warum dann nicht wieder Schaffner einführen, schafft auch gleich wieder ein paar Arbeitsplätze.:D

    [​IMG]
    So wie früher.

    [​IMG]

    Oder bei den Ösis.
     
  3. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Da werde ich gleich morgen mal das örtliche Nahverkehrsunternehmen, die Deutsche Bahn und zwanzig Parkhausbetreiber verklagen, weil deren Automaten weder 1-Cent-Stücke noch 500-Euro-Scheine annehmen.

    Oder besser doch nicht, weil das rechtlich natürlich vollkommen in Ordnung ist?

    Sorry, aber zu behaupten, es sei rechtlich unzulässig, wenn Automten nur bestimmte Münzen und Scheine akzeptieren, ist schlichtweg Unfug.
     
  4. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Klar, dann würde das Bezahlen einfacher und das Schwarzfahren praktisch unmöglich. Nur leider müssten die Kosten für den Schaffner dann auch wieder auf die Fahrkarten umgelegt werden.

    Der RMV nimmt ja auch alle gesetzlichen Zahlungsmittel an, wenn Du zu ihm in die Verkaufsstellen kommst, oder? Damit kommt er seiner Verpflichtung nach. Die Automaten sind nur ein freiwilliges Zusatzangebot, das niemand nutzen muss. Und da kann dann der Anbieter dann die Nutzungsbedingungen freier gestalten.

    Alles andere ist leider auch völlig unpraktisch. Wieviel Wechselgeld müsste der RMV in einen Automaten stecken, um allen Kunden zu ermöglichen, mit 500EUR-Scheinen zu zahlen??? Und die Kontrolle der Scheinchen müsste auch sehr gut sein, sonst hätten Geldfälscher eine einfache und weitgehend gefahrlose Möglichkeit, durch Kauf eines 1EUR-Fahrscheins 500 gefälschte in 499 echte Euronen zu tauschen.
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Klar. Nur gibt es eben nicht überall Verkaufsstellen. Das ist aber nicht das Problem des Kunden, sondern des Anbieters. Es ist seine Entscheidung, diese Verkaufsstellen zu reduzieren und sonst nur noch Automaten aufzustellen.
    Auch das ist nicht das Problem des Kunden.

    Auch eine 500-Euro-Note ist ein gesetzliches Zahlungsmittel. Wobei sich hier selbstverständlich die Frage aufdrängt, inwieweit es einem Fahrkartenverkauf zumutbar ist, knappe 500 Euro an Wechselgeld vorhalten zu müssen. Möglich, das in solch einem Fall ein Gericht anders entscheiden würde. Aber ein Verhältnis von 1:10 bei der Bezahlung (also z.B. 5 Euro mit einem 50-Euro-Schein zahlen) sollte überall möglich sein.
     
  6. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Wünschen würde ich mir das ja auch. Uns hätte es damals 40 EUR gespart, wenn der Automat zumindest einen 20EUR-Schein angenommen hätte. Aber ich kann auch verstehen, dass der RMV und andere Automatenbetreiber das etwas anders sehen.

    Wenn die Automaten in nahezu beliebigem Umfang Wechselgeld bereithalten müssten, würde das deren Betrieb übrigens auch beträchtlich verteuern. Bezahlen müssten das im Endeffekt wie immer entweder die Fahrgäste oder der Steuerzahler. Insofern kann ich mir durchaus vorstellen, dass es für die Verbraucher ein Pyrrhussieg wäre, wenn ein Gericht durchsetzen würde, dass man bei jedem Automaten jederzeit mit allen gültigen Zahlungsmitteln bezahlen können muss. Wenn die Grenze bei 50 oder gar 20 EUR gezogen würde, würden sich die Mehrkosten aber vermutlich in Grenzen halten.
     
  7. r123

    r123 Guest

    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Aber nur, wenn nur ganz Wenig Geld akzeptiert wird, z.B. nur 2 und 5 Eurostücke, 10 cent Stcke und 5 Euro. Sowas ginge nicht.Wenn man es hingegen auf maximal 50 Euro Scheine begrenzt und 1 und 2 (und ggfs. auch 5) Cent Stücke nicht akzeptiert ist das okay. Gibt auch einige Gerichtsentscheidungen dazu.
     
  8. r123

    r123 Guest

    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    20 Euro und sogar 50 Euro Scheine müssen solche Automaten annehmen. Jedenfalls habe ich solche Gerichtsentscheidungen schon häufiger gelesen (kann Dir aber leider momentan kein konkretes nennen und weiß auch nicht, ab sie im Internet frei abrufbar sind)
     
  9. NFS

    NFS Institution

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    5-Euro-Stücke nimmt kein Automat an.
    Die sind nämlich viel zu selten und stehen den Programmierern gar nicht zur Verfügung.