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Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 23. Oktober 2012.

  1. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    In den BUSSEN der KVB gilt die Regel: Bei Automatendefekt beim Fahrer melden. Da der Automat idR in Fahrernähe angebracht ist, kann dieser das bei der ersten Meldung prüfen und weiss Bescheid, mitfahren darf man trotzdem da die Fahrer ja keine Fahrscheine verkauifen. Steigen Kontrolleure zu, werden die vom Fahrer (wenn nicht schon von der Störungsanzeige am Automaten) informiert und kontrollieren NICHT.

    In den Bahnen ist wie schon bemerkt in JEDEM Wagenteil ein Automat.
    Ganz aussteigen, d.h. die Fahrt unterbrechen und nach einem Automaten suchen muss man bei der KVB nicht, die Kontrolleure haben im Falle eines nachweislich defekten Automaten entsprechende Anweisungen, man sollte sie natürlich auf den defekt hinweisen.

    Das einzige von mir beobachtete Problem ist der Fall, wenn ein Automat zwischenzeit neu gebootet hat und wieder funktioniert, wenn man auf den "defekten" Automaten hinweist. Automatennummer und Uhrzeit aufschreiben und mit dem "Schwarzfahrerschein" der Kontrolleure an die KVB schicken per E-Mail oder Fax, da die Automaten ausgelesen werden, die entsprechenden Adressen und Möglichkeiten stehen auf dem Schein.
    Hier kommt übrigends das Positivprinzip zur Anwendung: Für die fragliche Zeit MUSS eine positive Betriebsmeldung des Automaten vorliegen. Verzeichnet dieser eine Störung oder gar keine Meldung wegen Totalausfall, liess er sich nicht mehr auslesen oder unterblieb dies, oder werden trotz positiver Selbstprüfung keine / auffällig wenige abgeschlossene Zahlvorgänge im fraglichen Zeitraum protokolliert, gilt das nicht als positive Prüfung. Weiterhin können die Fahrer Beschwerden wegen nicht funktionierender Automaten im Fahrbericht vermerken. Das alles ist übrigens der Grund warum Reaktionen auf Widersprüche auf ein "Schwarzfahrerknöllchen" zB wegen Automatenversagens realtiv lange dauern - all das wird tatsächlich bürokratisch abgeprüft :).
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2012
  2. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Auf dem Bahnsteig, auf dem ich in Köln immer in die S-Bahn einsteige steht nur ein Automat. Auf dem Bahnsteig, bei der Arbeit ebenfalls.
     
  3. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Wobei das aber nur KVB-Typisch ist. Bereits die BVR, die Dormagen bedient, hat keinen Automat mehr im Bus. Im VRR haben die Buse und Straßen- sowie U-Bahnen ebenfalls keinen Automaten drin. Die S-Bahn erst recht nicht.
    Man kann, zumindest bei einigen Verkehrsbetrieben, aber beim Bus- oder Straßenbahnfahrer bezahlen. Persönlich halte und hielt ich das schon immer für unpraktisch. Teilweie bilden sich da schon Schlangen beim Einsteigen. Von den Sicherheitsfragen bei entsprechendem Bargeldanteil beim Fahrer, mal ganz abgesehen.
     
  4. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Da steht mal wieder Aussage gegen Aussage...! ;)

    Ich gehe davon aus, dass r123 Recht hat und wir rein rechtlich gesehen zu Recht bezahlt haben, da wir (bzw ein Familienmitglied) gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen haben. Dort heißt es u.a.:

    Sofern diese Bestimmungen zulässig sind (wovon man ausgehen muss, denn sonst würde ja sicher ständig erfolgreich dagegen geklagt), sind sie automatisch Bestandteil des Vertrags. Der Fahrgast akzeptiert somit, dass er nur mit bestimmten Münzen und ggfs Scheinen zahlen kann, worauf auf Letzteres nicht einmal ein Anspruch besteht (je nach Wechselgeldvorrat). Wenn er die Fahrkarte nicht kaufen kann, darf er z.B. in eine S-Bahn nicht einsteigen, da in dieser keine Fahrkarten verkauft werden.

    Ich finde diese Bestimmungen definitiv nicht verbraucherfreundlich. Die 40 EUR sind als Strafe für bewusstes Schwarzfahren sicherlich berechtigt; für den Fall unbeabsichtigten Schwarzfahrens, weil der Automat das vorhandene Zahlungsmittel nicht annehmen konnte und vorheriges Geldwechseln z.B. 30 min gekostet hätte (Wartezeit auf die nächste S-Bahn), wäre m.E. ein niedriger Kulanztarif gerechter, z.B. die Differenz zwischen dem regulären Fahrpreis und dem, was man ggfs für ein Substitut bezahlt hat. Nur wo will man die Grenze ziehen zwischen bewussten Schwarzfahrern oder Tricksern und den Not-Schwarzfahrern, die es automatenbedingt nicht schnell genug geschafft haben, sich die richtige Fahrkarte zu besorgen?

    'Unser' 'blinder Passagier' hatte übrigens einen 20EUR-Schein und etwas Münzgeld dabei. Der Automat wollte maximal 10 EUR akzeptieren. Und das Kleingeld hat nur für eine Kinderkarte gereicht - die in dem Fall absolut wertlos war, das Geld hätte man genauso gut auf die Schienen schmeißen können...
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Manchmal gehen auch Geldstücke nicht, andere gehen wieder wenn man dabei hat.
    Naja, da man auch mit dem Handy bezahlen kann wird es eh eng für die meisten. ;)
    Ich hab nie eins dabei. :(
    Wer mich erreichen will soll das bei mir zu hause tun. :cool:
     
  6. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Fahrkarten online kaufen, geht hier bei uns in der Region teilweise auch..

    Allerdings bekomme ich die entsprechende App "Handy-Ticket" nicht richtig zum laufen.
    Also habe ich mich angemeldet, passwort ist im Handy gespeichert. Wenn ich dann online ein Ticket kaufen möchte, bei manchmal etwas ruckeliger Verbindung in das Mobilfunknetz, funktioniert das nie.:rolleyes:
    Also ich bekomme dann keine Bestätigung, das ich die Fahrkarte gekauft habe, die ich haben wollte.
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art


    ...wovon ich nicht ausgehe. Mit dem klagen ist immer so eine Sache -der eine klagt, der andere nicht, das eine Gericht entscheidet so, das andere anders. Würde man aber die Sache ganz nüchtern betrachten, so wird sicherlich jeder Jurist sagen, daß das unzumutbar für die Kunden wäre. Es kann nicht sein, daß der Kauf eines Tickets reine Glückssache ist. Der Betreiber eines öffentlichen Netzes hat dafür Sorge zu tragen, daß alles einwandfrei funktioniert. Tut er das nicht, trägt er Schadensersatz (alias gratis).
     
  8. Idiot

    Idiot Senior Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Sorry, aber die Argumentation wird gegen die Bestimmungen nichts nützen. Der Kauf ist nicht reine Glückssache. Es werden üblicherweise immer die selben Münzen und Scheine akzeptiert, die Ablehnung bestimmter Scheine und Münzen ist kein Fehler, sondern ein Feature. Und dass immer genug Wechselgeld vorhanden ist, kann man nun mal nicht garantieren.

    Wenn alle Automaten wegen Vandalismus nicht funktionieren (woran der Betreiber auch nicht Schuld ist, sofern er zeitnah reparieren lässt), muss man natürlich fahren dürfen. Dann müssen aber ggfs die Vandalen Schadensersatz leisten. Und bei den modernen Fahrkartentresoren ist das auch gar nicht so einfach, die lahmzulegen.
     
  9. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Tja, Bestimmungen sind solange gültig, bis ein Richter sie für sittenwidrig erklärt. Ein Anwalt mit viel Zeit und Lust könnte sowas schon kippen.


    Das wird jetzt aber OT. Thema war eher: "Was erlauben Strunz?" :D
     
  10. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    AW: Fahrkartenkontrolle der etwas anderen Art

    Warum ist das so schwer zu Händeln ? Ein Fahrer, ein Schaffner der die nicht schon vor der Fahrt gelösten Tickets bereit hält , diese kontrolliert und für Ordnung sorgt , und jeder Fahrgast fühlt sich sicher.