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Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. August 2015.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

    Sicher?

    Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen.
    Quelle

    Weiterführend GG Artikel 16a
    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

    Nein.
    Ich habe auch nicht gesucht. Warum sollte ich auch?

    Es ist zielführender, wenn du demnächst bei deinen Fragen anmerkst, dass du nur dir genehme Antworten akzeptierst und zusätzlich belastbare Zahlen von Fallbeispielen forderst, um deine Polarisation zu unterstützen.

    Das erspart Zeit.

    Apropos, soviel nehme ich mir doch noch.
    Vielleicht hilft ein Blick in's StGB, Stichwort Versicherungsmißbrauch, da wird die Strafbarkeit weit ins Vorbereitungsstadium des Betruges ausgeweitet.

    Könnte man mal drüber nachdenken.
     
  3. Borg02

    Borg02 Senior Member

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    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

    Ja. Ich habe die Stelle entsprechend markiert.

    Der von dir zitierte Absatz 3 ist die Rechtsgrundlage für die Kennzeichnung bestimmter Länder als "sichere Herkunftsländer". Einschränkend dazu wird aber festgelegt, das auch Personen aus "sicheren Herkunftsländern" einen Antrag stellen können, wenn sie bei der Antragstellung erklären, dass sie (individuell) politisch verfolgt werden. Ein Roma aus dem Kosovo kann so bspw. erklären, dass er als Angehöriger einer ethnischen Minderheit verfolgt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2015
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein


    Ich habe dich ganz gefragt. Es hätte sein können, dass du etwas weißt.

    Ach herrje. Warum reagierst du eine simple Frage so zickig und mit Unterstellungen?


    Ja, könnte man.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

    Richtig, das kann er, egal woher er kommt und ob er tatsächlich Roma ist.
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

    Ich hatte dich verwechselt, sorry.
    Ursache lag in diesem richtungsweisenden OT:


     
  7. Borg02

    Borg02 Senior Member

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    AW: Facebook räumt bei Hass-Kommentaren Fehler ein

    Da liegt ein Missverständnis vor.

    "Wenigstens" war nicht im Sinne von "nenne Zahlen, oder halt den Mund" gemeint. Es war eine Frage rein interessehalber, ob du Zahlen nennen kannst, um die Relevanz dieses Themas abschätzen zu können. Mir ging es darum, dass ich keine exakten Zahlen brauche, sondern Ca.-Werte völlig ausreichend sind.

    Entschuldigung, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.