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Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. August 2015.

  1. Wambologe

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    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Nö. Denn er spricht ja nicht Recht, sondern zeigt nur ein vermeintliches Recht an.

    Wenn ein Dritter der Meinung ist, dass durch die Veröffentlichung von Texten eine Straftat begangen worden ist, kann er zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen. Die sind Teil unseres Rechtssystems und als erste Lösung immer zu empfehlen.

    Kommen ein Dritter und die Plattform nicht zu einer Einigung, kann der Dritte Strafanzeige bei der dafür zuständigen Behörde stellen. Dann entscheidet ggf. ein Richter, ob der Beitrag hätte entfernt werden müssen. Bejaht dies der Richter, muss die Plattform zahlen. Denn Unwissenheit und Fehleinschätzungen schützen hierzulande nicht vor Strafe.

    So sind die Dinge hierzulande geregelt.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    An der falschen Stelle.

    Strafe an den Dritten, oder was. :D

    Man kann sich allerhand zusammenreimen...
     
  3. Wambologe

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    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Wieso soll Facebook an den Dritten Strafe zahlen? Das ist auch bei anderen Stafanzeigen wegen Volksverhetzung nicht der Fall.

    Und da ist nichts zusammengereimt. Facebook ist gegenüber dem Nutzer natürlich nicht verpflichtet, strafrechtlich relevante Beiträge nach Nutzermeldung zu löschen. Weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht.

    Aber wenn Facebook sich vor Gericht verantworten muss, kann Facebook nach einer Meldung nicht mehr die - auch nach deutschem Recht mögliche - "Davon haben wir nichts gewusst"-Karte spielen und somit einem Stafgeld nicht mehr entgehen. (Vergleiche das BGH-Urteil vom 27. März 2007, VI ZR 101/06)

    Das ist letztlich einer der beiden Unterschiede zwischen den beiden Herangehensweisen. Wer nur will, dass Beiträge entfernt werden und sich nicht auf Facebook verlassen will, geht direkt zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht. Wer will, dass Facebook dafür zahlen muss, meldet zuerst an Facebook und geht dann zur Polizei, Staatsanwaltschaft oder zu einem Amtsgericht. (Oder nutzt die entsprechenden Online-Portale).

    Ein weiterer Unterschied ist der Zeitaufwand. Über eine Meldung bei Facebook könnten entsprechende Beiträge natürlich schneller entfernt werden als es über ein Gericht möglich wäre (vorausgesetzt, dass die Entfernung natürlich rechtlich nötig ist).
     
  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Ach Du je, gleich so schlimm? :D

    Nein, tut er natürlich nicht, Facebook muss schon selbst entscheiden, was sie tun.
    Er kann dies aber auch Facebook dies mitteilen, das sehen die Nutzungsbedingungen vor. Facebook ist nach Mitteilung "bösgläubig", und kann sich nicht mehr darauf berufen, dass sie von nichts wußten. Wenn sie dann eine "ist mir egal" - Haltung an den Tag legen, machen sich die Verantwortlichen selbst strafbar, da sie "Beihilfe" zu einer Straftat begehen, da sie dem Stratäter bei der Verwirklichung seiner Straftat "helfen". Steht so übrigens schon im Ausgangspost von DF und somit ist in der Tat "alles bestens geregelt".
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Ich weiß es nicht, du meintest doch, die Plattform müsse zahlen.

    Was an wen?
     
  6. Wambologe

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    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Bußgelder und Geldstrafen gehen immer in die allgemeine Finanzkasse, die Höhe wird vom jeweiligen Richter bestimmt und ist abhängig von der Anklage. Wird ein Verfahren gegen Geldauflage eingestellt, kann das Geld auch an eine vom Richter bestimmte gemeinnützige Organisation gehen.

    Würde ein Gericht Facebook für ein als unzulässiges Hetzposting haftbar machen (weil Facebook Kenntnis vom Fall hat und sich nicht mehr auf §10 TMG berufen kann) und entscheiden, dass ein Beitrag rechtswidrig ist, würde der Richter auf Grundlage des beklagten Verstoßes eine Geldstrafe bestimmen, die Facebook an die öffentliche Hand zahlen müsste.

    Für den (nicht besprochenen) Fall, dass ein Betroffener gegen Facebook aufgrund eines Beitrags, von dem er persönlich betroffen ist, auf Schadensersatz oder Übernahme der Anwaltskosten klagen, würde das Geld natürlich an den Kläger gehen. Das war zum Beispiel hier der Fall:
    LG Hamburg: Störerhaftung eines Videoportals bei vormaligem Flagging, Urteil v.... - Telemedicus
     
  7. strotti

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    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Ich lass es lieber
     
    Zuletzt bearbeitet: 31. August 2015