1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. August 2015.

  1. uklov

    uklov Platin Member

    Registriert seit:
    30. Juli 2013
    Beiträge:
    2.812
    Zustimmungen:
    4.398
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    Sony KDL55W805B
    VU+ Solo2
    VU+ Zero
    Sony BDP-S5200
    KEF V720W
    Sonos Play:3
    Amazon Echo + Echo Dot
    Anzeige
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Das in Deutschland wieder Bücher, unter anderem von Erich Kästner, "verbrannt" werden, zeigt mir erneut, was ich von diesem Staat zu halten habe.
    Das finde ich deutlich bedenklicher, als einen Vollpfosten, der in Facebook irgendwelchen Dreck schreibt.
     
  2. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Schon lustig das Thema.
    Auf der einen Seite stört man sich daran, dass Facebook Daten mitließt und an Geheimdienste weitergibt, auf der anderen Seite stört man sich daran, dass Facebook nicht mitließt und dumme Kommentare nicht löscht. :eek:

    Was denn jetzt? ;)
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.181
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Da sie weltweit tätig sind, müssen sie damit leben, auch Gesetzen von anderen Ländern unterworfen zu sein. Ansonsten sollen sie halt auf der anderen Seite des Ozeans bleiben. Wenn ich in Deutschland eine Seite schalte, die zur Tötung des amerkanischen Präsidenten auffordert, muss ich mich auch nicht wundern wenn eine Drohne angeflogen kommt.


    Wenn der Autofahrer, wenn er über die Grenze fährt, nicht abbremst, dann ja. Wenn er vor der Grenze haltmacht, dann nein.


    Wenn Du mir sagst, welchen Straftatbestand das verletzt, denk ich mal drüber nach. Geschmacklosigkeit ist nicht strafbar.

    Nein, möchte er nicht. Er möchte nicht, dass die Straftaten Dritter fördern. Wenn der Inhaber einer Druckerei darauf hingewiesen wird, dass er volksverhetzende Flugblätter für einen Kunden druckt, muss er nach Hinweis durch einen Dritten die Druckerpresse auch abstellen.

    Das ist einfach nur widerlich, was Du schreibst und möglicherweise auch strafrechtlich relevant.

    Zum x-ten Mal, Facebook muss nicht mitlesen. Wenn aber ein Dritter mitliest und Facebook darauf hinweist, dass mit ihrer Hilfe Straftaten (Volksverhetzung) begangen werden, dann müssen sie das löschen. Ansonsten nennt sich das Beihilfe und man macht sich selbst strafbar. Das gilt für den Forenbetreiber hier genauso wie für Facebook als auch für Youtube, wenn ein illegaler Inhalt eingestellt wird. Genauso macht sich auch ein Gaststättenbesitzer der Beihilfe strafbar, der eine Veranstaltung mit dem Thema "Die Holocaustlüge" zulässt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. August 2015
  4. Timo Rümmler

    Timo Rümmler Junior Member

    Registriert seit:
    21. Juli 2015
    Beiträge:
    93
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    6
    Technisches Equipment:
    PS 4 und abgelegtes iPhone von Schwester
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Sie schreiben die Drehbücher für die versteckte Kamera? Oder wie erklärt sich dieser humoreske Mix aus Halb -Unwissen und Besserwisserei? Das ist doch ein Joke, stimmts? :)))
     
  5. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.486
    Zustimmungen:
    16.240
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Kann denn ein Dritter ohne juristische Vorkenntnisse immer erkennen, ob der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt ist oder sollten wir dies nicht unserer Justiz überlassen?
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.181
    Zustimmungen:
    4.893
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    In den meisten Fällen ja. Hier nochmal der Tatbestand:

    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet


    Insbesondere "Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen" ist ja zB ziemlich eindeutig. Das sind ja auch die Fälle, die so anecken. Es geht ja vor allem um die krassen, sozusagen die klaren "schwarzen" Fälle und nicht im eventuelle graue Fälle. Der Straftatbestand wird auch meistens restriktiv ausgelegt. Dumpfe Parolen gegen Flüchtlinge reichen nicht aus. Das in wenigen Einzelfällen eine Grenzziehung schwieriger ist, heißt nicht, dass sie in den meisten Fällen nicht möglich ist. Da es bei grauen Fällen wohl am Vorsatz bei der Beihilfe fehlt, würde man hier auch strafrechtlich nur gegen den Poster vorgehen, nicht gegen Facebook. Wenn aber zB User bei Facebook fordern, dass die "Flüchtlinge vergast gehören", ist glaube ich jedem klar was zu tun ist (wie auch jedem Moderator hier, der kein Jurist ist), nur Facebook bisher nicht.
     
  7. daVinci777

    daVinci777 Neuling

    Registriert seit:
    19. August 2015
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    das Hauptproblem ist, dass Facebook in der Tat leider nicht auf die Hinweise von Nutzern reagiert. Habe das selber schon oft erlebt: "Wir haben es geprüft und es verstösst nicht gegen unsere Richtlinien..." Bla, bla... Wenn Facebook hier tatsächlich was machen würde, wären die Probleme auch nicht ganz so dramatisch.
     
  8. Redfield

    Redfield Talk-König

    Registriert seit:
    21. Juni 2006
    Beiträge:
    6.486
    Zustimmungen:
    16.240
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    "Wir haben es geprüft und es verstösst nicht gegen unsere Richtlinien..."

    Das ist doch eine Reaktion. Vielleicht nur nicht die, die man erwartet hatte.
     
  9. Dirk1970

    Dirk1970 Board Ikone

    Registriert seit:
    1. Juli 2005
    Beiträge:
    3.550
    Zustimmungen:
    106
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Selten so einen Schwachsinn gelesen, Respekt!
     
    asch0815 gefällt das.
  10. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

    Registriert seit:
    30. Mai 2014
    Beiträge:
    3.512
    Zustimmungen:
    43
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Facebook ist für Nazi-Kommentare nach Kenntnis verantwortlich

    Sie bleiben auf der anderen Seite des Ozeans, nur die Deutschen halt nicht!
    Wenn du hier in Deutschland eine Seite startet gilt dann für dich der DMCA?
    Klares Nein!

    Eben, genau, dann gelten für ihn nämlich die Gesetze des Landes, dessen Grenze er überschritten hat, ebenso bei Facebook, da gelten für den Deutschen, der sich im US amerikanischen Facebook anmeldet, eben auch die Gesetze die dort gelten!

    So muss es ja auch sein, denn was soll Facebook machen wenn Land A etwas fordert, Land B aber genau das Gegenteil?

    §86, 86a zB.