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für Satschüssel kämpfen oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Hose, 11. Dezember 2009.

  1. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Da stehen auch noch ganz andere Dinge drin die den Vermieter am ***** vorbei gehen.
    Es gibt hier auch einige Mängel die ich auf den Tisch bringen werde nur lohnt es sich mit allen Mitteln zu kämpfen?Noch bin ich mir da nicht einig aber wenn ich es mache dann bis zum Ende!
     
  2. usul

    usul Institution

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Schon seltsam. War die nur auf den Balkon gestellt?
    Weil ich kann mir absolut kein Argument vorstellen warum ne Schüssel nicht auf den Balkon stehen sollte.

    Und voallem, was haben die Leute nur immer gegen Schüssel? Ist das Neid weil sie sich selber keine aufstellen können?

    Gibts den Technisat Sat-Stuhl schon? Ansonsten noch die Digiglobe. Bei beiden soll erstmal jemand nachweisen das da überhaupt ne Schüssel ist.

    cu
    usul
     
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Wenn ich nach hinten raus sehe, dann sind dort gen Osten gewand auch Balkone an den Häusern, meine Argumentationslinie gegenüber Freunden und auch der Frau, was ich täte wenn sie die Wegnahme fordern sollten, war, ich würde mir einen 2 Meter Liptonsonnenschirm auf den Balkon stellen.
    Denn auf den Balkonen die nach hinten raus gehen stehen solche ungetüme, weithin sichtbar.
    Eine Schüssel, zudem kaum sichtbar, kann nicht wirklich ein Störfaktor sein.
    Dem Vermieter ist es die Kohle die er vom KNB bekommt und den Mietern der Neid nicht selbst den Schneid zu besitzen, sondern Kabel zu nutzen.

    Ich würd mal mit meinem Vermieter reden, was er denn meint, wenn ich ab nächsten Sommer quietschbunte Sonnenschirme auf meinem Balkon parke. Im wöchentlichen Wechsel der Farben natürlich. :D

    Nebenher, die Mülltüte kommt auch gut. :D

    Oder ein alter Hochschrank. Ist sowas verboten? Sieht man auch häufig.
     
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Genauso ist es.
    In vielen Fällen ist es der kerl, der meint, Kabel würde reichen und man solle diesen Raum nicht mit Blech verschandeln, in anderen Fällen ist sie es, weil das scheîße aussieht und sie kein Platz mehr für den Wäscheständer oder das Rauchtischen hätte.
     
  5. györgy3

    györgy3 Guest

    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Musst du nun etwa auf Kabel umsteigen, oder hast du noch eine Schüssel auf dem Dach?
     
  6. Brummschleife

    Brummschleife Board Ikone

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Kabel ist bei uns schon zwangsweise vorhanden, nutze ich aber kaum, ich habe jetzt eine kleine T55 in einer Ecke versteckt, aber das geht mehr schlecht als recht.
    Und jetzt kommt der Clou: Hatte an meiner Gartenlaube die 90er mit Rotor angebracht, die ich früher auf dem Balkon hatte... die darf ich jetzt auch wieder abbauen - Verstoß gegen die Kleingarten-Satzung :eek:
    Sowas nenne ich Verwaltungs-Diktatur :eek:
     
  7. cable-guy

    cable-guy Platin Member

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Irdendwie finde ich im Thread keine Infos, wo sich die Satantenne nun genau befindet.
    Das ist nämlich die alles entscheidende Frage...

    Ragt die Schüssel über die Balkonbrüstung hinaus, oder ist sie fest angebohrt,
    dann kann der Vermieter oder die Gemeinschaft die Antenne verbieten.

    Steht sie aber innerhalb des Balkons und wurde sie nicht "angebohrt",
    dann kann das natürlich niemand verbieten.
    Die Balkonfläche gehört mit zum (geschützen) Bereich einer Wohnung.
    Dort kann man lagern oder aufstellen was man möchte. (außer Gift, Sprengstoff, etc) ;)
    Sonst könnte ja jeder dem Nachbarn den Balkonschrank oder einen Schirm verbieten...

    Ein kleinen Haken gibt es aber doch noch.
    Das äußere Erscheinungsbild des Hauses darf nicht "beeinträchtigt" werden.
    Also wenn man zum Beispiel eine 2 Meter Schüssel "gerade" aufstellen würde,
    und mit 30cm großen Buchstaben "Ihr könnte mich mal Alle" drauf schreibt,
    dann könnte das auch innerhalb des Balkons Probleme bereiten. ;)

    Aber wenn die Schüssel innerhalb des Balkons steht, genau wie ein Schrank,
    ein Vogelkäfig, oder einen Sonnenschirm, dann kann man das nicht Verbieten.
    Das wäre ja Blödsinn b.z.w. Willkür und würde keinen Richter überzeugen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Dezember 2009
  8. Hose

    Hose Lexikon

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Die Schüssel ist mit Schellen an dem Balkon festgemacht und ragt über die Brüstung.Da ich einen Motor benutze wäre alles andere nicht wirklich sinnvoll.Schäden gibt keine da das Geländer durch Aluwinkel geschützt wird.Aber auch hier wäre ich flexibel.
    Die Kabel werden durch ein 3cm x 1cm (B/H) Loch in die Wohnung geführt.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: für Satschüssel kämpfen oder nicht?

    Zwei Dinge sprechen leider gegen Dich Hose, der Mietvertragsinhalt den Du unterschrieben hast und der Dir vorschreibt das Du eine Genehmigung benötigst um einen Sat-Spiegel anzubauen und das die Schüssel eindeutig die Optik des Gebäudes beeinträchtigt sobald Du die Fläche des gemieteten Balkons verlässt mit Deinem Konstrukt. Normalerweise muß so etwas sogar vom Blitzschutz abgenommen werden...

    Auf Deinem Balkon hingegen, und so installiert das technisch und optisch nichts dagegen zu sagen ist, kann Dir Dein Vermieter nichts verbieten. Und wenn dies doch im Mietvertrag geregelt ist dann ist das nicht zulässig. Hier lohnt es sich durchaus mal mit dem Vermieter zu reden wenn Du vorschlägst Deinen Sat-Spiegel anders zu montieren und sogar die Farbe dem Gebäude anzupassen.

    Bisherige Gerichtsurteile sprechen leider keiner eindeutige Sprache.
    Prinzipiell steht Dir Informationsfreiheit zu, andererseits wurde auch schon geurteilt das dies mit dem Kabelanschluss gewährleistet sei und dies ja schon eine Komfortlösung sei. Es fällt schwer dagegen zu argumentieren da man ja weiß das der Kabelanschluss heute hunderte Programme liefert.

    Eines hingegen ist Fakt, steht Dir kein ordnungsmäßer Kabelanschluss zur Verfügung ist das die Aufgabe des Vermieters. Kann oder will er das nicht würde ich um die Schüssel rechtlich kämpfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2009
  10. octavius

    octavius Board Ikone

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    Lieber Hose,

    starte den Thread mal neu, denn er gehört ins DVB-S Forum. Ich finde, der Small-Talk Bereich ist reserviert für Dinge, die in den regulären Foren off-topic sind, womit wiederum eine on-topic Diskussion im off-topic Forum off-topic ist. Alles klar?

    [​IMG]

    Trotzdem helfe ich Dir natürlich herzlich gerne bei Deinem Problem. Die zentrale Frage ist:

    Aus welchen Gründen ist die Parabol-Antenne in der Lage, Dir Dein Leben in Deiner Wohnung *ERHEBLICH ANGENEHMER* zu gestalten?

    Vorschlag: Schiess mit vollen Rohren auf den Vermieter und hol gleich das Totschlagargument Nr. 1 aus der Kiste ...

    das da heisst: HD + von Astra / S.E.S.

    Dem nächsten Schreiben an den Vermieter solltest Du deshalb ein paar Hochglanz-Werbebroschüren von Astra / S.E.S. beifügen und den Vermieter höflich darauf hinweisen, dass ein Verweis auf den Kabelanschluss nach deutschem Recht nicht zulässig ist, weil die beiden Angebote (Satellit und Kabel) zur Zeit nicht gleichwertig sind.

    Dann hast Du zumindest so lange Ruhe, bis Dein örtlicher Kabelanbieter sämtliche HD+ Programme einspeist.

    Grundlage ist § 262 des BGB. Das kannst Du in meinen anderen Postings zum Sat-Recht nachlesen.

    Ich empfehle immer, mit einem Blick auf das Angebot des örtlichen Kabelanbieters anzufangen.

    Reicht mir das - oder reicht mir das nicht?

    Wenn ich mir meinen täglichen Fernseh-Konsum anschaue - und zwar die Summe dessen, was ich live gucke, und zusätzlich das, was ich aufnehme

    ... dann liege ich bei weit unter 25% Kabel-TV-fähigen Sachen

    ... und weit über 75 %, die es nur und exclusiv über Sat gibt.

    Fangen wir an: Ich schaue im Tagesdurchschnitt
    * etwa 10 Minuten Tagesschau / ARD-Aktuell
    * etwa 5 Minuten Al Jazeera Englisch / CNN
    * etwa 17 Minuten Sky Sport HD
    * etwa 13 Minuten Sky Nostalgie und / oder andere Sky-SD-Sender

    Das war's schon. 45 Minuten TV-Programme, die derzeit auch von der örtlichen Kabel-Gesellschaft übertragen werden.

    Lass mich jeden Tag zwei Stunden Live-TV gucken und drei Stunden aufnehmen. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen von 300 Minuten täglich. 45 ./. 300 = 15%

    85% der Sachen, die ich gucke oder aufnehme, sind bei Unitymedia nicht im Kabel.

    Ich gebe ja zu, dass ich derzeit 5 verschiedene Orbitpositionen empfange, die zum Teil bei Christian Lyngemark unter "Atlantic" abgehandelt werden (z.B. France 2). Ich gehöre zu den Privilegierten, die Freeview von 28 Grad Ost empfangen. Ausserdem habe ich eine Smart Card von BSkyB und weitere Karten aus mehreren EU-Nachbarländern.

    Was soll ich mit den werbeverseuchten deutschen Kommerz-Programmen, die Unitymedia ins Kabel einspeist? Die gucke ich nicht!

    Warum die ARD vor der Tagesschau kommerzielle Produktwerbung schalten darf, weiss der Geier. Die BBC tut das nicht. Da gibt es Eigenwerbung für BBC-Sendungen und BBC-Internet-Angebote, aber *KEINERLEI* kommerzielle Produktwerbung.

    Kann man sich dran gewöhnen!

    Somit hat es sich ergeben, dass ich wirklich nur zu einem geringen Teil die herkömmlichen TV-Programme sehe.

    Wenn deutschsprachiges Fernsehen, dann vor allem Sky Cinema HD.

    Es gibt niemandem im Forum, der Sky Cinema HD mit einer Original Smart Card auf legale Weise billiger bekommt als ich. Als langjähriger Bestandskunde profitiere ich zur Zeit von extrem vorteilhaften Konditionen.

    Dumm nur, dass Unitymedia sich weigert, mein deutschsprachiges Lieblingsprogramm - Sky Cinema HD - überhaupt einzuspeisen.

    Aufgrund dieser simplen Statistik kann jedermann sofort erkennen, dass eine Satelliten-Antenne für mich *UNVERZICHTBAR* ist.

    Die kann mir folglich auch kein Vermieter verbieten. Das ist nach deutschem Recht gar nicht möglich.

    Die gesamte Kabel-freundliche Rechtsprechung geht davon aus, dass Satellit und Kabel gleichwertige Angebote sind.

    Die Frage ist: Sind sie das?

    Wenn jemand zu 95% ARD, ZDF, RTL, Sat-1, Pro 7, RTL 2, Vox, Viva Deutschland, MTV Deutschland, Eurosport und Tele 5 guckt - und dabei mit der SDTV-Qualität glücklich und zufrieden - dann spricht ganz und gar nichts dagegen, ihn auf einen Kabelanschluss zu verweisen und ihm die eigene Satelliten-Antenne zu verbieten.

    Das ist deutsches Recht. Kabel befriedigt die Grundbedürfnisse. ARD, ZDF, RTL, Sat-1, Pro 7, RTL 2, Vox, Viva Deutschland, MTV Deutschland, Eurosport und Tele 5 sind in jedem Kabelnetz dabei. Wenn das meine Lieblingsprogramme sind, brauche ich keine Satelliten-Antenne.

    *NICHT GESCHÜTZT* ist das Geld. Die Tatsache, dass Kabel von UM 18 € im Monat kostet, ist kein Hinderungsgrund, jemanden auf den Kabelanschluss zu verweisen.

    Die Tür zum freien Sat-Empfang öffnet sich an zwei Stellen:

    1.) Informationsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz - das heisst mehr Programme. Wobei zumindest plausibel sein muss, dass dieser Mehrwert für mich relevant ist und nicht irgendwelche Sahne auf einem Kuchen darstellt. Anderseits dürfen die Anforderungen an diese Mehrwerts-Begründung nicht überspannt werden, wie das Landgericht Berlin vor einigen Jahren festgestellt hat. Ich entscheide selbst, welche Programme ich einschalte.

    2.) Grundsatz nach Treu und Glauben - BGB 262. Hier sticht vor allem HDTV als Trumpfkarte - schöneres Fernsehen.

    Auch wenn ich persönlich von HD+ gar nichts halte, ist es doch ein Totschlagargument gegen jeden Vermieter.

    Was soll der denn sagen? RTL HD ist nicht im Kabel. Da gibt es nichts zu diskutieren.

    Schlecht ist lediglich, wenn der Vermieter weiss, dass man mit einem portablen 37-cm Fernseher guckt. Wer die HDTV-Karte nach § 262 BGB spielt, sollte bitte auch einen dafür geeigneten Fernseher haben.

    Ansonsten habe ich vor ein paar Jahren einen Musterbrief geschrieben, den Du als Foren-Gott des hiesigen Forums Deinem Vermieter weitgehend unverändert zusenden kannst. Vielleicht fügst Du ein paar Zeilen zum Thema HDTV ein. Das bringt auf jeden Fall schon mal Dynamik in die Sache.

    Da der Brief in einem anderen Forum abgedruckt ist, sende ich Dir den Link bei Interesse per PN.

    Teil II:

    Zitat von Hose:
    Das erschwert die Sache erheblich. Gemäss den im ersten Teil dieses Postings dargestellten Spielregeln hast Du wahrscheinlich einen Rechtsanspruch auf die eigene Parabolantenne. Wenn Du die formalen Spielregeln einhältst - also rechtzeitig darlegst, warum der Vermieter die Antenne hätte genehmigen müssen, wenn Du sie denn beantragt hättest - kann der Vermieter sich gerne mit seinem Anwalt bequaken -und Du kannst einem möglichen Rechtsstreit gelassen entgegen sehen.

    Jetzt kommt das grosse *ABER*

    der Vermieter kann bestimmen, wo die Antenne hinkommt.

    Im Klartext: Gemäss Mietvertrag hättest Du die Genehmigung beantragen müssen. Gemäss § 262 BGB - Grundsatz von Treu und Glauben - hätte er die Genehmigung erteilen müssen

    *ABER* er hätte Dir einen aus seiner Sicht optisch unauffälligen und aus Deiner Sicht technisch geeigneten Aufstellungsort zuweisen können.

    Daraus folgt.

    1.) Der Vermieter kann nicht verlangen, dass die Antenne weg kommt und Du künftig nur noch Kabel guckst.

    2.) Der Vermieter kann sehr wohl verlangen, dass Du die Antenne vom Balkon abschraubst und an einem anderen Ort wieder aufstellst.

    [​IMG]

    Nach dem Motto "Keine schlafenden Hunde wecken" behalten wir diese Erkenntnis zunächst für uns. So lange der Kerl fordert, dass Du Kabel nimmst, bleibt die Antenne da stehen, wo sie ist. Umgebaut wird erst, wenn der Vermieter ausdrücklich erklärt, dass er den neuen Standort offiziell genehmigt.

    Teil III - die Stimmen der Anderen

    Cable-Guy schrieb:
    Wie gerade dargestellt kann er das eben nicht. Ist die Antenne nach 262 BGB oder 5 GG duldungspflichtig, kann er in puncto Aufstellungsort mitreden, aber das Ding nicht grundsätzlich verbieten.
    Auch wieder faslch. In diesem Wohnobjekt gibt es einen Mietvertrag, der den Fall regelt: Entweder die Antenne ist nach 262 / 5 duldungspflichtig, oder sie ist es nicht.

    Ist sie es nicht, kommt sie weg. So einfach ist das.

    Ausgenommen sind sehr kleine und unauffällige Antennen, was bei Mr. Hose unstrittig nicht der Fall ist.

    Camaro schrieb:
    Kann man so nicht sagen. Er hat zu einer Zeit unterschrieben, wo es noch kein HDTV gab bzw. wo nicht klar war, dass die Kabel-Mafia so jämmerlich versagen würde.

    Weiter geht es bei § 262 BGB.

    Usul fragte:
    Ja, kann man. Lies mal die entsprechenden Threads im Sat-Recht. Da gibt es BGH-Urteile zu. Jedes neue BGH-Urteil wurde in diesem Forum mindestens 30 mal kommentiert - bitte Suchfunktion benutzen.

    Starfighter schlug vor:
    Völlig unerheblich. Es kommt darauf an, ob eine Genehmigung der Antenne nach 262 BGB / 5 GG zu erwarten ist. Das ist der Dreh- und Angelpunkt.

    Nach BGH-Rechtsprechung ist es unschädlich, wenn ein Mieter eine nicht genehmigte Antenne aufstellt, sofern der Vermieter verpflichtet gewesen wäre, die Genehmigung zu erteilen.

    Dazu kommt es wiederum darauf an, dass die Situation erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweicht.

    Brummschleife provozierte die Community wie folgt:
    Das ist dummes Zeug. Es gibt klare rechtliche Spielregeln.
    Wie ich bereits dargelegt habe, ist die Sache mit der "beruflichen Verwendung" Schnee von gestern. Siehe dazu das oben erwähnte Urteil vom Landgericht Berlin. Du hast also falsch argumentiert. Richtig wäre es gewesen, die Argumentation nach 262 BGB vorzutragen, denn diese führt zum Ziel.

    Das hätte ich Dir auch gesagt, wenn Du mit mir diese Sache diskutiert hättest, bevor Du zum Gericht hingegangen wärest.

    Hast Du denn das gemacht, was ich immer empfehle, nämlich sich genau mit dem Angebot der örtlichen Kabelanlage zu beschäftigen? Und dann darzustellen, warum Dir das *NICHT* ausreicht?

    Wenn ja, würde ich Deine Begründung gerne mal lesen.

    Du hast das Recht, Deine Hausgemeinschaft auf Genehmigung einer neuen Parabolantenne zu verklagen. Sei Dir aber im Klaren, dass diese Antenne wahrscheinlich auf's Dach kommt - und das kostet mehr als 300 €.

    Hast Du Dir eigentlich hier im Forum Hilfe geholt? Wenn ja: habe ich das überlesen?

    Eigentlich habe ich in diesem Forum genug Postings geschrieben, wo alles drin steht.

    Thunderball schrieb:
    Ganz so einfach, wie Du Dir das denkst, ist es leider nicht. Wenn es Dich wirklich interessiert, google mal nach meinen Postings zum Thema Sat-Recht im DVB-S Forum.

    Usul schrieb:
    Es gibt eine ganze Reihe ernst zu nehmender Menschen, die dafür sind, Satelliten-Antennen für den Fernseh-Empfang auf dem Dach aufzustellen.

    Das Dach ist in der Regel durchaus geeignet. Ausnahmen bestätigen die Regel.

    Der Rechtsanspruch nach 262 / 5 bezieht sich darauf, die gewünschten Hörfunk- und Fernseh-Programme sehen zu dürfen.

    Die Variante, die Schüssel auf's Dach zu tun, ist in der Regel geeignet, den Rechtsanspruch auf die Empfangbarkeit der Programme zu befriedigen.
    Das ist wieder eine andere Geschichte. Die Frage ist aber, ob ich damit die von mir gewünschten Radio- und TV-Programme empfangen kann. Wie steht es da mit Multifeed? Ich brauche 28 Grad Ost - da gibt es nichts zu verhandeln. Von den Digiglobes müsste ich dann mehrere aufstellen, weil die meines Erachtens nicht multifeed-fähig sind.

    Lechuk empfiehlt eine psychologische Kriegsführung:
    Das ist wahrscheinlich alles erlaubt. Ausgerechnet für die Antenne findet sich im Mietvertrag eine Generalklausel. Deswegen argumentiert man jetzt am besten, dass sich die Verhältnisse geändert haben und dass der Vermieter nach Treu und Glauben so handeln muss, wie es die Verkehrssitte gebietet.

    Für mich haben sich die Verhältnisse am 10.7.2003 wesentlich geändert. Das war vor sechs Jahren und fünf Monaten.

    Wichtig ist auch, dass man mit seinem Anliegen authentisch rüber kommt. Beispiel: Wenn Brummschleife die fehlenden TV-Programme tatsächlich beruflich benötigt hätte, hätte er gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichtes Widerspruch eingelegt.

    Ich persönlich habe zum Beispiel den Vorteil, dass ich jederzeit vor Gericht authentisch rüber bringen kann, dass ich tatsächlich im Rahmen der gesetzlich geschützten Glaubensfreiheit die unzähligen christlich-evangelikalen TV-Sender auf 13 Grad Ost und 28 Grad Ost regelmässig und in erheblichem Umfang nutze.

    Ich bin mir sicher, dass 99% unserer Community dies nicht tun. Je besser ich darlege, dass meine persönliche Situation erheblich vom typischen Durchschnittsfall abweicht, desto besser stehen meine Chancen.

    Ich kann auch beweisen, dass über meine Kreditkarten in erheblichem Umfang Umsätze in fremder Währung erfolgen - was wiederum bedeutet, dass ich nach EU-Recht einen Rechtsanspruch habe, die zahllosen Shopping-Sender sehen zu dürfen, die auf Eurobird 28 Grad Ost ihr Unwesen treiben.

    Die meisten von Euch halten das für Müllsender, aber nach EU-Recht darf der freie Warenverkehr nicht behindert werden.

    Also keine Schüsselverbote. Jedenfalls nicht für mich. Und auch nicht für Hose.

    [​IMG]