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Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von SchwarzerLord, 17. Dezember 2004.

  1. ukroll96

    ukroll96 Guest

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    Das zeigt einmal mehr, das es beiden politischen Lagern überhaupt nicht gelegen ist, einen gemeinsamen Konsens zu finden, sondern nur um ihr politisches Kalkül geht. Egal ob Gemeinsamkeiten vorhanden sind oder nicht, man beharkt sich um des beharken Willens.

    Ich sage nur, der letzte macht bitte das Licht aus.
     
  2. manbock

    manbock Gold Member

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    Könntest du noch mal für dich, insichgehend, nicht flüchtig (wie in schwarzen Bundesländern offensichtlich gelernt), sondern intensiv redigierend deinen Text durchsehen und dir anschliessend die Frage stellen, ob parteipolitisch eingefärbte Klug*******erei, zumindest für _dich_, hier nicht hilfreich ist.

    Danke.
     
  3. manbock

    manbock Gold Member

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    deleted 123
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2004
  4. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    So hallo... ich mal wieder :winken:

    Da mir die Föderalismus-Debatte schon lange auf den Nägeln brennt bin ich umso enttäuschter, dass es zu keiner Einigung kam.

    Nun aber erstmal zu den Beiträgen hier:

    1.) Ist die Überschrift so VÖLLIGER Blödsinn. Das Verfahren ist an BEIDEN Parteien gescheitert. Nicht an der SPD. Die Überschrift deiner Quelle lautet auch korrekterweise neutral: "Föderalismus-Verhandlungen" gescheitert.

    2.) Muss ich gleich hinzufügen, dass ich an der Stelle von Franz Mütefering bei dem (später erläuterten Punkt) ebenfalls hart geblieben wäre.


    Guter Einwand. Allerdings muss es Sinn & Zweck der Föderalismusreform sein, Kompetenzen an die Länder zurückzugeben und gleichzeitig den Anteil der zustimmungspflichtigen Gesetze zu reduzieren. Die Länder haben defacto noch drei Kompetenzbereiche:
    - Schulen
    - Hochschulen
    - Polizei

    Und grundsätzlich finde ich es nicht problematisch, wenn diese Bereiche in den Ländern geregelgt werden. Immerhin kann (bei entsprechenden Rahmenbedingungen) eine Wettbewerbssituation entstehen die im Endeffekt jedes einzelne Land anspornt, besser dazustehen als andere.


    Hättest du die entsprechenden Artikel bei SPIEGEL Online & Co gelesen, wüsstest du, dass es hier vor allem um die Hochschul-Rahmengesetzgebung und NICHT um die normalen Schulen geht.

    Was man in jedem Fall erreichen sollte, sind einheitliche und vergleichbare Abschlüsse - und zwar sowohl im schulischen als auch im Hochschulbereich. Soll heißen: ein Abitur ist in BaWü nicht besser oder schlechter als in NRW oder Thüringen.
    Ähnliches trifft auf Hochschulabschlüsse wie Staatsexamen, die alten Magister und Diplomstudiengänge sowie die neuen Bachelor und Master-Studiengänge zu.
    Aber dies war NICHT der strittige Punkt...


    Beide Lager hatten gute Gründe auf ihren Positionen zu beharren. Warum werde ich im Folgenden erläutern:


    Der große Knackpunkt war die Hochschulfinanzierung - hierzu SPIEGEL Online:

    Hierzu etwas Vorgeschichte für alle, die nicht explizit über hochschulpolitische Ereignisse informiert sind:

    Die Kultusministerkonferenz hat, nachdem in den Jahren zuvor zwischen Bund und Ländern der Konsens bestand, dass man weiterhin ein gebührenfreies (Erst-)Studium ermöglichen wollte im Mai 2000 den sogenannten "Meininger-Beschluss" gefasst.
    Die Bundesregierung hat diesen Beschluss, zusammen mit der Verankerung der "verfassten Studierendenschaft" (die es übrigens trotzdem in Bayern und Baden-Württemberg NICHT gibt!) über die 6. Novelle ins Hochschulrahmengesetz geschrieben:

    § 27 HRG Allgemeine Voraussetzungen
    • (4) 1 Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, ist studiengebüh-renfrei.
    • 2 In besonderen Fällen kann das Landesrecht Ausnahmen vorsehen.
    § 41 HRG Studierendenschaft
    • (1) 1 An den Hochschulen werden Studierendenschaften gebildet.
    • 2 Sie haben folgende Aufgaben:
      1. die Meinungsbildung in der Gruppe der Studierenden zu ermöglichen;
      2. die Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen;
      3. an der Erfüllung der Aufgaben der Hochschulen (§§ 2 und 3), insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzuwirken;
      4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern;
      5. kulturelle, fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
      6. die Integration ausländischer Studierender zu fördern;
      7. den Studierendensport zu fördern;
      8. die überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen zu pflegen.
    [...]


    Dagegen haben folgende unionsgeführe Bundesländer Klage vorm Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht:
    - Hamburg
    - Sachsen
    - Bayern
    - Saarland
    - Sachsen Anhalt
    - Baden-Württemberg

    Warum? Weil man Studiengebühren einführen will - um die Länderhaushalte zu sanieren.

    Weitere Infos zum Thema hier:
    http://www.bmbf.de/de/3207.php

    Das BVerfG prüft nun jedoch nicht, ob Studiengebühren sozial verträglich sind oder die soziale Situation Studierender an den Universitäten und Hochschulen in der Bundesrepublik weiter verschärfen würden, sondern prüft, ob der Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder verfassungsmäßig war oder nicht.

    Laut Grundgesetz kann der Bund nur in Ausnahmefällen ins Detail gehende Regelungen vorschreiben. In der Rahmengesetzgebung muss den Ländern ein legislativer Spielraum erhalten bleiben. Regelungen, die nur noch umgesetzt und nicht mehr gestaltet werden können, sind laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur 5. HRG-Novelle verfassungswidrig.

    Dem entgegen steht Art. 72 II GG:
    Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

    Indem man die Einführung von Studiengebühren den Ländern überlässt, entsteht ein unüberschaubarer Gebühren-Tourismus. Hat man reichere Eltern, kann man sich ein Studium an den dann vermutlich teuren baden-württembergischen und bayerischen Hochschulen leisten (mit hohen Studiengebühren) - ist man BAföG-Empfänger und muss nebenher noch jobben wird man sich eher eine Uni in einem SPD-regierten Land im Norden aussuchen müssen.

    Zudem verschärfen Studiengebühren die soziale Situation an den Hochschulen noch weiter. Es ist ohnehin schon so, dass viel zu wenig Studierende aus "sozial schwächeren" Häusern kommen. Zudem braucht man in Deutschland MEHR Akademiker und nicht weniger.

    Es gibt 1000 weitere Argumente gegen diesen Nonsense...
    Dennoch wird von den genannten Ländern genau DAS forciert. Man könnte ja über Studiengebühren reden, würden die Gelder direkt an die Hochschulen fließen und gleichzeitig die Zuwendungen durch die Länder NICHT gekürzt.

    Da dies jedoch utopisch ist, auch weil durch die geplanten Gebühren von 500 EUR / Semester nichtmal 1/10 der Kosten pro Kopf gedeckt würden und gleichzeitig immense Haushaltslöcher in den Landeskassen vorherrschen - kann sich jeder selbst ausmalen wo dieses Geld hinfließen würde.


    Nun jedoch zurück zur Föderalismus-Debatte:

    Da davon auszugehen ist, dass der Eingriff des Bundes in die Länderkompetenz NICHT verfassungsgemäß war (das Urteil des BVerfG hierzu wird am 26. Januar 2005 verkündet werden), wird die 6. HRG Novelle vermutlich annuliert werden und den Landesregierungen steht es frei, Studiengebühren einzuführen.

    Um DEM vorzuwirken, und ein Gebühren-Flicken-Teppich in Deutschland zu vermeiden und gleichzeitig dem Gebot von Art. 72 II nachzukommen (Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse), beharrt die SPD auf einer bundeseinheitlichen Regelung in Bezug auf Studiengebühren. Und das ist - wie ich finde - auch gut so.

    So ein Prozedere hätte mit Wettbewerb nichts mehr zu tun...


    Soviel erstmal zum Thema.
    Ich bin gespannt auf eure Reaktionen.

    Greets
    Zodac
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2004
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    @Zodac
    Das Thema ist ja bekannterweise einbischen an meinem Horizont und alter vorbei
    aber danke das Du Dir die Mühe machtest es so anschaulich darzustellen.
    So weiß ich jetzt auch worum es geht.

    :)
     
  6. manbock

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    @noeler
    > Warum zum Geier muss Deutschland das einzigste Land weltweit sein, [...]

    Weil Deutschland am einzigsten ist?
     
  7. manbock

    manbock Gold Member

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    @Zodac
    > [...]geplanten Gebühren von 500 EUR / Semester [...]


    Klaus Schütz verlangte seinerzeit (1969) noch 150,- DM von mir (wie sieht die Teuerungsrate aus) - wurde damals als angemessen empfunden.

    Zuzüglich 9,25 DM für die Verwaltung (beinhaltete aber auch eine Schirmbild- und Reihenuntersuchung).
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2004
  8. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    Der Bund hätte in den ausstehenden Bildungsfragen ruhig zurückstecken können, man hätte ja zu einem späteren Zeitpunkt diese Sache neu aufrollen können. Es wäre auch so ein Fortschritt gewesen bei der Klärung von Zuständigkeiten und Entflechtung von Gesetzesvorhaben. Insofern hat der Bund doch die weitaus größere Schuld am Scheitern, MÜntefering hat versagt.
     
  9. Eike

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    Findest Du? Ich meine die Bildungspolitik sollte vereinheitlicht werden und nicht den Ländern (wie jetzt) überlassen werden. Piesa hat es gezeigt das unser Bildungswesen zu verschachtelt ist und im internationalen Vergleich hingt.

    Meiner Ansicht packt man eine Reform schon deshalb zu halbherzig an weil es nicht an die Substanz der Anzahl der Länder geht. Damit würden ja etliche Politiker (egal aus welchem Lager) auch arbeitslos...
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2004
  10. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Föderalismus-Reform an der SPD gescheitert

    Hab ich ja schon ausgeführt warum ich da dagegen bin. Es ist nun mal so dass es unterschiedliche Anforderungen an Deutschlands Schulen gibt. Und meines Wissens ist es immer noch so dass die südlichen Länder einen höheren Bildungsstand aufweisen wie die nördlichen. Auf was für ein Niveau soll jetzt ein gemeinsame Bildungspolitik abzielen. Nimmt man die besten als Massstab besteht die Gefahr dass die schlechteren Gebiete noch wesentlich schlechter werden weil viele mit den Anforderungen nicht mehr mitkommen. Und stimmt mans auf die schwächeren ab werden die besseren Länder im Niveau absinken was wohl auch nicht Sinn der Sache ist. Im Hochschulbereich gibts ja dafür die Bonus-Malus Regelung beim Numerus Clausus. Wichtiger wäre in meinen Augen eine deutliche Entrümpelung des Lehrplans vielleicht hin zu wirklich wichtigen Themen. Auf Religionsstunden könnte z.B. ausser in dem jahr in dem Erstkommunion, Firmung, Konfirmation anstehen getrost zugunsten wichtigerer Sachen verzichtet werden obwohl das immerhin ein Fach ist mit dem man ohne viel Mühe seinen Notenschnitt etwas aufbessern kann. Auch Schulsport ist ein Thema auf das man vom Gefühl her leicht verzichten könnte. Wenn man sich aber anschaut dass angeblich die hälfte der deutschen Kinder viel zu dick sind dann sollte das eher noch erweitert werden.

    Gruss uli