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Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Januar 2013.

  1. dam72

    dam72 Gold Member

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Nochmal, KK, KDG und alle anderen Kabler sind NICHT der Adressat und Vertragspartner vom BKA. Es sind die Sender von RTL & P7S1! Die Sender haben sich dazu verpflichtet, dass Ihre SD Kanäle über IPTV, DVB-S, DVB-C unverschlüsselt weiterverbreitet werden.

    Das heisst, die Sender müssen bei den Kablern eine unverschlüsselte Verbreitung einfordern! RTL,P7S1 ordnet an, bitte Verschlüsselung abschalten. KDG,KK und wer auch immer muss dieser Anordnung folgen! Dass das finanzielle Einbußen für die Sender bedeutet, steht auf nem anderen Blatt. Daher, RTL und die Anderen werden in allen Netzen unverschlüsselt sein, das ist sicher wie das Amen in der Kirche und hat garnichts damit zu tun, ob ein Kabler weiter verschlüsselt oder nicht.

    Das heisst nicht unbedingt, dass die Verschlüsselung verschwinden muss. Die Abmachung, dass die SD Kanäle von RTL & P7S1 unverschlüsselt verbreitet werden müssen, wurde von den Sender akzeptiert, somit müssen auch diese sicherstellen, dass das technisch auch umgesetzt wird.
    Was zum Henker ist denn daran so schwer zu kapieren? :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2013
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Warum will dann die KDG prüfen ob sie die Verschlüsselung aufheben müssen ?

    Du scheinst ja da einen Chor besserer Anwälte zu haben als die KDG :D
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Warten wir es ab wer recht hat. ;)
     
  4. dam72

    dam72 Gold Member

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Sorry, aber das macht keinen Sinn. Warum sollte sich RTL und P7S1 dazu verpflichten unverschlüsselte Signale an die KNBs anzuliefern?
    Einem KNB ist das völlig Rille ob der Signal verschlüsselt oder unverschlüsselt kommt. Ob in den ProIRD ein CI-Modul reinkommt oder nicht ist doch am Ende völlig egal. Zumal die Signalzuführung über Clear-SDI erfolgt. :D Ich weiss sogar wer´s zuliefert...:winken:

    Die Abmachung des unverschlüsselten SD signal auf allen Übertragungswegen zwischen BKA und den kommerziellen Sendern ist natürlich bis zum Endkunden gedacht, alles andere macht keinen Sinn, weil es sonst keine Abmachung inklusive Bestrafung gebraucht hätte.
     
  5. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Der laufende Einspeisevertrag mit Kabeldeutschland kann nicht einfach so aus der Welt. Er ist wirksam geschlossen worden, daran ändert der Bußgeldbescheid nichts, die Grundlosverschlüsselung bleibt, so lange dieser Vertrag gültig ist. Läuft er aus oder wird er außerordentlich gekündigt, so werden sich die Parteien hinsetzen müssen und einen neuen Vertrag unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundeskartellamts abschließen. Und hier können die Sender darauf bestehen, dass ihre wesentlichen Programme nicht grundlosverschlüsselt werden, so dass es so lange keine Einigung gibt, bis die Kohle stimmt.

    Das ärgerliche daran ist, dass die heutigen Abonnenten von der Aufhebung der Grundverschlüsselung nicht profitieren werden, es sei denn, sie klagen.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen


    ... und dann auch kein Endgeld vom Netzbetreiber zu verlangen! Ganz wichtig!
    Mehr sagt das "Urteil" nicht aus.

    Der KNB selbst darf sein Geschäft weiter tätigen.
     
  7. Bausparer

    Bausparer Silber Member

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Wenn ich das so lese, muss ich UM einen sehr kundenfreundlichen Umgang mit dem Urteil bescheinigen. Lob, wem Lob gebührt...
     
  8. strotti

    strotti Board Ikone

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    @bausparer
    Was hat das Verhalten von UM mit der aktuell diskutierten Vereinbarung zwischen Kartellamt und Sendern zu tun? Nichts. Es ist Folge einer Vereinbarung zwischen UM und dem Kartellamt im Zusammenhang mit der Übernahme von KBW.
    Das ist übrigens ein gutes Beispiel, dass es dem Kartellamt eben nicht nur um Fragen des Wettbewerbs geht, sondern auch darum, Positives für den Endverbraucher zu erreichen. Und auch deshalb sehe ich in der Vereinbarung mit den Sendern das Ziel, dass die SD-Programme auf allen drei Wegen (Sat, Kabel und IPTV) zehn Jahre lang den Verbraucher unverschlüsselt erreichen.

    Strotti
     
  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Nein, genau darum geht es auch !
    RTL und Pro7Sat1 haben unrechtmäßig sich darüber abgesprochen die Verschlüsselung einzuführen UND dadurch zusätzliche Entgelder einzunehmen. Beides ist vom Kartellamt abgemahnt worden.
    RTL und Pro7Sat1 dürfen daher weder ihr SD Signal verschlüsseln, und schon gleich gar nicht Geld damit verdienen. Schon alleine aus diesem Grund sind alle Vereinbarungen mit den Kabelbetreibern komplett hinfällig.
    Wenn es wäre, wie einige hier vermuten, dass die Kabelbetreiber weiter verschlüsseln dürfen, dann würde das heißen, dass sie ab sofort das gesamte Geld behalten dürfen. Aber eben genau das müssten sie neu verhandeln mit den Sendern.
    Was derzeit vereinbart ist, kann auf jeden Fall nicht mehr gelten.

    KDG hat nicht nur die Verträge mit den ÖR verloren, die mit den Privaten sind teilweise auch Makulatur.
     
  10. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    div. weitere DAB+-Empfänger
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    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: Eutelsat: Kabelkiosk muss SD-Verschlüsselung nicht abschaffen

    Dürfen darf er sicherlich z.B. zum Zwecke des Signalschutzes. Aber bezüglich des diskutierten Themas nur sehr theoretisch. Denn er muss dabei aber die medienrechtlichen und urheberrechtlichen Rahmenbedingungen beachten:
    1) Er muss alle Sender gleich behandeln. Das würde auch bedeuten, das alle Programme, die kein PayTV sind, gleich verschlüsselt werden - geht schon mal nicht, solange die Ö.-Re. das (dankenswerterweise) ablehnen.
    2) Sender müssen dem zustimmen (Veränderung des Signals, die nicht nur der Optimierung der Belegung dient) - warum sollen die Sender dem zustimmen, wenn das BKartA das untersagt hat?
    Und: Grundverschlüsselung nur zum Zwecke des allgemeinen Signalschutzes macht heutzutage wirtschaftlich für den KNB keinen Sinn mehr. Es macht lediglich den Sinn, den Kunden auf eine Plattform zu zwingen, die die Hemmschwelle herabsetzt, zusätzliche kostenpflichtige Angebote zu ordern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2013