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Eurosport einigt sich mit HD+

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von linux-tv, 3. August 2017.

  1. maxmus69

    maxmus69 Platin Member

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    Wegen 60,- € klagt kein Mensch, daher kann man zwar mal freundlich nachfragen, aber mehr eben auch nicht.
     
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  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Genau das ist ja das Problem. Eigentlich müßte der Staat eine Stelle schaffen, wo man das melden kann und diese dann von sich aus für Recht und Ordnung sorgt (die Kosten trägt der Betrüger).

    Privatwirtschaftlich geht so etwas ja auch, z. B. der Käuferschutz bei PayPal.
     
  3. Coolman

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    Dafür gibt es Verbraucherschutz.

    Noch einmal, wer einfach so die AGB akzeptiert, ohne diese sorgfältig gelesen zu haben, hat man meistens den Kürzeren gezogen, weil man im Prinzip der (nicht)-erbrachten Leistung im Falle einer Katastrophe auch zustimmen würde. ;)

    Eine Kulanzleistung ist immer eine freiwillige, aber keine gesetzliche Leistung der Anbieter. Der Ton macht bekanntlich die Musik. Wenn man es ganz sachlich argumentiert, kann es passieren, dass man Erfolg hat. Wenn nicht, dann sollte man es unter "Fehlbuchung" abtun. Wegen 60 € zu klagen, halte ich es wirklich für ein Witz, als wenn es um eine höhere Summe geht.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nicht wirklich.

    Noch einmal, selbst wer die AGB sorgfältig gelesen hat, muß diese ggf. einklagen. Abgesehen davon stehen AGB eben nicht über das BGB.

    Das hat mit Kulanz nichts zu tun, sondern mit dem Rechtsprinzip, daß ohne erbrachte Leistung kein Anspruch auf Geld besteht.

    Und wegen dieser Einstellung gibt es so viele Betrüger, Kleinvieh macht bei denen nämlich in Summe viel Mist.
     
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  5. Coolman

    Coolman Streaming-Fan Premium

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    Keine Ahnung, ob BGB über AGB steht. Das müssen die Rechtsexperten herausfinden können.

    Aber im Prinzip können nur die Leistungen erbracht werden, wenn AGB von beiden Seiten, also von dem Leistungserbringer als auch vom Leistungsempfänger, zugestimmt werden. Wenn in der AGB steht, dass im Falle einer Katastrophe kein Geld-zurück gibt, muss man leider die Kröte schlucken und wenn es sich nur 20 € handelt, dann ist es noch verschmerzbar als wenn man dafür 50 € oder mehr ausgeben müsste.

    Ansonsten freundlich die Anbieter ansprechen, weil sie ungerne die Kunden verlieren wollen.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    :eek: :rolleyes:

    Wie oft eigentlich noch, AGB stehen nicht über dem BGB, d. h. in den AGB kann zwar stehen was will, aber wenn es gegen das BGB verstößt, dann ist das trotzdem unwirksam. Dazu gibt es auch genügend rechtskräftige Urteile, z. B. bzgl. den AGB von Sky.

    Das mag in diesem Fall so sein, aber allgemein gilt, daß Betrüger keine Kundenbindung interessiert, die wollen nur abzocken.
     
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  7. Berry2

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    Ich habe eine Zusage von der Hotline, dass es das Geld zurück gibt. Was die wert ist, wird man sehen.
     
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  8. Berry2

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    Bin etwas irritiert über das Vorgehen von HD+. Die sollten doch eigentlich daran interessiert sein, dass sie zukünftig zufriedene Kunden haben. Das aktuelle Geschäftsgebaren ist darum für mich nicht nachvollziehbar.
     
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  9. Wambologe

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    Natürlich stehen die BGB über den AGB. Abseits der Erklärungen von @FilmFan kannst du dir das an einfachen Beispielen selbst herleiten.

    Könnte man über die AGB sämtliche Gesetze ausschalten: Wieso sollte dann noch irgendeine Firma ein 14-tägiges Rückgaberecht oder eine Garantie einräumen? Wieso sollte jemand Mängel beseitigen? Warum verkauft Sky nicht Super-Verträge mit Laufzeit länger als 24 Monaten und wieso setzen Firmen nicht auf Kündigungsfristen von einem halben Jahr oder länger? Und wieso räumt sich kein Vermieter das Recht ein, dich von heute auf morgen grundlos aus der Wohnung zu werfen und muss stattdessen mehrere Monate warten?

    Weil sie es aufgrund der BGB schlichtweg nicht können und es keine Möglichkeit gibt, sich mit den AGB über Gesetze hinwegzusetzen. Die Welt würde sonst ziemlich anders ausschauen.
     
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  10. Coolman

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    Danke für die lieb gemeinte Erklärung. Ich habe mich nur mit AGB befasst, aber nicht mit BGB, da ich mich darin nicht auskenne und ich auch nichts falsches schreiben möchte. :)