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Eurosport 1 HD

Dieses Thema im Forum "Pay-TV Themensender auf diversen TV-Plattformen" wurde erstellt von carrera1988, 1. Juli 2009.

  1. Wambologe

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    Ich hatte das gerade vor dem Posten nochmals extra nachgeschaut und fast 1:1 aus dem Rundfunkstaatsvertrag genommen. Das würde ich dir auch mal empfehlen. Sportveranstaltungen sind von der konkret benannten Regel ausgenommen:

    "Einzeln gesendete Werbe- und Teleshopping-Spots im Fernsehen müssen die Ausnahme bleiben; dies gilt nicht bei der Übertragung von Sportveranstaltungen."

    §7a (2) aus dem Rundfunkstaatsvertrag
    http://www.die-medienanstalten.de/f...19_RfAendStV_medienanstalten_Layout_final.pdf

    Eine Halbzeit bei einem Fußballspiel zum Beispiel. Der Begriff stammt aus dem restlichen Teil des erwähnten Paragraphen:
    "Die Einfügung von Werbe- oder Teleshopping-Spots im Fernsehen darf den Zusammenhang von Sendungen unter Berücksichtigung der natürlichen Sendeunterbrechungen sowie der Dauer und der Art der Sendung nicht beeinträchtigen noch die Rechte von Rechteinhabern verletzen."

    Wie man aber lesen kann, steht da nicht, dass man nur bei natürlichen Sendeunterbrechungen auch unterbrechen darf. Das ganze heißt salopp ausgedrückt, dass wenn es eine natürliche Pause gibt, sollst du da eine Werbepause einlegen und nicht fünf Minuten vorher. Oder anders ausgedrückt: Wenn du direkt werden so einer natürlichen Pause unterbrichst, ist garantiert, dass du den Charakter einer Sendung nicht änderst. Das ist auch die Erklärung, die die Medienanstalten liefern:
    http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/2012-09-18_Werberichtlinien_Fernsehen_Fließtext.pdf

    Aber natürlich könnte man auch während einer Spielhälfte unterbrechen. Andernfalls wäre der ganze Hinweis, dass Sportveranstaltungen ausgenommen sind, fürn Arsch, weil nicht anwendbar.

    Die Regeln sind hierzulande nicht anders als in Frankreich. Die basieren auf EU-Richtlinien und Frankreich kann die nicht lockerer auslegen als von der EU vorgegeben. Es war einmal so, dass Sendungen und Sportübertragungen nur bei natürlichen Pausen unterbrochen werden durften. "Es war einmal"-Geschichten enden aber nicht immer mit, "so leben sie noch heute". Da gibt es die Einschränkungen "wenn sie nicht gestorben sind".. und das ist der Punkt der Werberichtlinie.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2016
  2. seifuser

    seifuser Lexikon

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    Jetzt verstehe ich gar nichts mehr, hier wird doch gerade in jeder Pause Werbung geschalten.
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    aber härter geht.

    Die Regeln gelten schon.

    WEnn nicht, warum ist ein privater Anbieter noch nciht auf die Idee gekommen ein Fußballspiel zu unterbrechen für Werbung ??
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    genau, aber nicht während des Spiels, sondern nur in den Pausen !!!

    Im Rennen der F1 gelten die Normalen Regeln. 20 Minuten zwischen 2 Brakes innerhalb einer Sendung.
     
    seifuser gefällt das.
  5. Wambologe

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    Weil kein Sender dafür verantwortlich sein will, wenn ein Tor wegen einer Werbung nicht zu sehen ist. Und auch für Werbetreibende ist es eher uncool, wenn man dann Schuld ist, wenn das Tor nicht zu sehen ist. Das wäre teuer bezahlter Imageschaden hoch 10. (Womöglich, das kann ich aber nicht beurteilen, wurde auch mit dem Rechteinhabern vereinbart, dass Fußballspiele nicht unterbrochen werden.. in dem Fall würde es ein Verbot geben, aber eben kein gesetzliches.. und dann wäre es auch egal, ob du deine Sendelizenz aus Deutschland oder Frankreich hast)

    Du könntest natürlich auch einen Beleg für deine Äußerung liefern, dass das Unterbrechungen während eines Spiels definitiv verboten sind. Ich hab dir einen ganz aktuellen Beleg geliefert, dass dem nicht so ist.

    Nur weil es die Leute nicht machen, heißt es nicht, dass es verboten ist. RTL und ProSieben könnten (ähnlich wie Comedy Central) ihre Sendungen auch öfter unterbrechen, machen sie aber nicht.

    Meinen Hinweis auf die EU-Richtlinie hast du vermutlich nicht gesehen, den hatte ich nachträglich noch eingefügt. Aber der ist sicher relevant!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2016
  6. seifuser

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    Kommt noch :mad:
    1. Bei jedem Spielerwechsel
    2. vor jedem Freistoss, Eckball, Elfmeter
    die künstlich durch den Schiedsrichter auf eine natürliche Pause verlängert werden.
    Und irgendwann wird sicher auch der ganze Rasen als Werbefläche eingefärbt.
     
  7. Wambologe

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    Und falls es manche immer noch nicht glauben, dass Werbung über eine EU-Richtlinie reguliert wird (und damit von den Ländern nicht lascher gehandhabt werden können) und der der entsprechende Punkt gestrichen worden ist:

    Das ist die Richtlinie 89/552/EWG vom 3. Oktober 1989
    EUR-Lex - 31989L0552 - EN - EUR-Lex

    Die hatte tatsächlich den Punkt, dass Sport nur an den natürlichen Pausen unterbrochen werden darf, Kapitel IV Artikel 11:
    Am 11. Dezember 2007, also schon vor etlichen Jahren, folgte die Richtlinie 2007/65/EG. Hierbei handelt es sich um eine Richtlinie "zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG". Oh Schreck, das ist ja die gerade eben erwähnte. Dann schauen wir doch mal in den Text, welche Änderung die neue Richtlinie zu Kapitel IV Artikel 11 vorgibt:

    EUR-Lex - 32007L0065 - EN - EUR-Lex

    Artikel 11 hat also eine komplett neue Fassung bekommen, in der der alte Punkt mit der Werbung bei Sport nicht mehr existiert. Das Verbot der Unterbrechung von Sport zu einer beliebigen Zeit existiert nicht mehr. Deutschland hat da auch keine strengeren Regeln erlassen, die würden sonst im Rundfunkstaatsvertrag stehen.

    Dort steht nur, dass Sportveranstaltungen vom Gebot, dass Einzelspots die Ausnahme bleiben, ausgenommen sind. Diese Regel wurde ebenfalls aus der neuen EU-Richtlinie entnommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2016
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  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Du hast es doch zitiert:

    "Die Einfügung von Werbe- oder Teleshopping-Spots im Fernsehen darf den Zusammenhang von Sendungen unter Berücksichtigung der natürlichen Sendeunterbrechungen ... nicht beeinträchtigen ..."
     
  9. Wambologe

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    Ich habe dir das auch erklärt: Das heißt nicht, dass Unterbrechungen abseits der natürlichen Sendeunterbrechungen verboten ist. Das ist sprachlich ein Unterschied. Der Zusammenhang einer Sportübertragung wäre nicht beeinträchtigt, wenn man nach 15 Minuten Spiel einen 30-sekündigen Spot reinhaut. Jeder normale Zuschauer würde die Übertragung weiterhin als ein zusammenhängendes Spiel erkennen. Man müsste schon äußerst dumm sein, das nicht zu merken. Aber der dümmste anzunehmende Zuschauer ist nicht die Referenz für den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung.

    Es lässt sich auch mit reiner Logik belegen, wie bereits ausgeführt. Würde das eine identische Formulierung sein, wäre die Ausnahme für Sportveranstaltungen in Sachen Einzelspots für den Arsch. Keine Sportveranstaltung braucht mehrheitlich Einzelspots, wenn sie nur zwischen Spielteilen Werbung machen kann.

    Und wenn Sprache und Logik für dich zu viel ist, empfehle ich dir die bereits verlinkten Werberichtlinien der Medienanstalten, wo sie den Absatz erklären:
    http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Richtlinien/2012-09-18_Werberichtlinien_Fernsehen_Fließtext.pdf
    Es ist im Grunde empfohlen, natürliche Pausen zu nutzen, mehr nicht. Bei Pausen an anderen Stellen muss ggf. geprüft werden, ob diese Pause den Charakter ändert. Es ist aber nicht zwangsläufig so, dass eine solche Pause den Charakter ändert.

    Und als viertes: Ich habe dir bereits den aktuell geltenden Artikel 11 der EU-Richtlinie hier gepostet, du hättest ihn nur lesen müssen. Der Hinweis mit dem Zusammenhang der Sendungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag ist, falls dir das nicht aufgefallen ist, aus diesem Artikel 11 übernommen worden. Ich zitiere ihn dir nochmals und dann vergleiche ihn mit deinem Zitat:
    "Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass durch in laufende Sendungen eingefügte Fernsehwerbung oder Teleshopping-Spots der Zusammenhang der Sendungen unter Berücksichtigung der natürlichen Sendungsunterbrechungen [...] nicht beeinträchtigt wird"

    Die Formulierung aus dem Rundfunkstaatsvertrag ist fast wortwörtlich aus der Richtlinie übernommen worden. Sollte deine Interpretation dieser Regel stimmen, würde das für alle EU-Länder gelten. Es ist eine EU-Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten übernommen werden muss. Da darf nichts gestrichen werden.

    Wenn das also für Deutschland gilt, dass während einer Spielhälfte keine Werbung gezeigt werden darf, würde das auch für Frankreich gelten. Denn es ist keine deutsche Regel, sondern eine EU-Regel und Frankreich ist EU-Mitglied.

    Spätestens hier sollte dir klar werden, dass du mit deiner Ansicht und Interpretation falsch liegst. Es stimmt einfach sprachlich nicht, es ergibt logisch keinen Sinn, die Medienanstalten interpretieren das nicht so und in Frankreich wird es trotz identischer Formulierung für alle EU-Länder auch nicht so gemacht wie du behauptest. Folglich kann es nicht so sein, wie du behauptest.

    (Vielleicht noch als Bonuspunkt 5: Die Änderung zielt auf eine Lockerung der Werberestriktionen ab. Hätte man keine Lockerung bei Sportübertragungen nicht ermöglichen wollen, hätte man den alten, klar formulierten Richtlinientext nicht ersetzen müssen. Man hat ihn aber ersetzt durch eine Formulierung, um eben mehr Spielraum zuzulassen.. ganz einfach)
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2016
  10. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Frankreich ist Frankreich und Deutschland ist Deutschland ...

    Deine Argumentation ist falsch.

    Die Breakes sind durch die Unterbrechung gegeben und es gibt sonst, keinen klaren Schnitt.