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Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Oktober 2011.

  1. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Das Urteil bezieht sich auf Bezahlfernsehen, die BBC und der ORF sind kein Bezahlfernsehen. Wurde schon in 20.000 Ausgaben einer Zeitschrift namens Inf*sat diskutiert. Auf diese Sender hätte so ein Urteil keine Auswirkung.
     
  2. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Nur weil man es jetzt darf, heisst nicht, dass man es auch machen muss. Sonst müsste ja jeder Lokalsender in ganz Europa ausgestrahlt werden.

    Ich denke es wird Möglichkeiten geben. Man stelle sich vor ich habe eine Marke und will sie sublinzenzieren in einem gewissen Gebiet, was für mich unrentabel ist. Das Urteil bedeutet ja, dass der Subunternehmer mir in meinem Gebiet Konkurenz macht.

    und die Rechte werden sicherlich nicht billiger. Wovon träumt ihr. Wenn es zum europaweiten Empfang kommt, dann wird in der PL zum Beispiel auch das Verbot vom 16 Uhr Spiel fallen und es eher keine Auslandsvermarktung mehr geben, da sich dann SKy UK die kompletten Rechte schnappt für ganz Europa und damit auf Abonenntenempfang geht.
     
  3. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    nochmal - bitte lest vorher den text oder gar das urteil... urheberrechtlich geschützte inhalte sind nicht vom urteil erfasst!!!!
     
  4. zuhause

    zuhause Silber Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Ein nicht unerheblicher Teil der Sportbarbesucher, erst Recht der Sky-D Abonenten dürfte keine so dollen Englischkenntnisse haben, daß er alle Feinheiten in einer Reportage verstehen kann.
    Und wer sich mal Fußball auf einem Türkischen oder Italienischen Sender angeschaut hat, der wird ausländisches Fußball bestenfalls mit der Mute-Taste anschauen. Aber wo gibt es dann die dt. Kommentare? Selbst im Radio werden nur wenige Spiele live übertragen. Und dann meist noch mit Musikeinspielungen dazwischen.
    Das Selbe kann man übrigens auch für Formel 1 etc. anbringen.
     
  5. Mantle7

    Mantle7 Board Ikone

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Eben. So sieht es aus. BSkyB wird kaum am europäischen Markt aktiv um Kunden werben. Wenn überhaut, dann hat das alles im schlimmsten Fall eben diese Folgen: Mehr Spotbeams bei den großen und das Aus für viele kleine Anbieter.
     
  6. Ijon Tichy

    Ijon Tichy Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Seit dieser Saison sendet TRT HD auf 42° Ost Bundesliga auch mit deutschem Kommentar.
     
  7. docfred

    docfred Foren-Gott

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Gar nicht. Es geht darum, dass Lizenzen nicht mehr regional begrenzt gelten dürfen, Angebote nicht mehr vorsätzlich abgeschottet werden dürfen.


    Und wenn Sky einen auf blöd macht, dann können sich die Netzbetreiber in Zukunft ggf. auch mit anderen Anbietern in Europa einigen.
     
  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Es ist doch alles irgendwie urheberrechtlich geschützt. Das Bundesligalogo, der Trailer und auch das Wasserzeichnen.
    Filme und Musik auch meistens.
     
  9. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    doch, urheberrechtlich geschützte programme dürfen offenbar weiterhin regional abgeschottet werden!!!!
     
  10. drstan

    drstan Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    nochmal - mit hirn nachdenken...

    das urteil beschränkt sich auf urheberrechtlich (im eigentlichen sinn) grundsätzlich nicht geschützte sportereignisse... die logos, trailer etc sind natürlich urheberrechtlich geschützt... nur das urheberrecht bzw das nutzungsrecht wird in der regel den sendern gehören

    im unterschied zu fernseh-serien und filmen, wo die sender die nutzungsrechte erst erwerben müssen...