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Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. Oktober 2011.

  1. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Urheberrechtlich nicht, aber übertragen darf natürlich weiterhin nur derjenige, der die entsprechenden Rechte eingekauft hat.
     
  2. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Jeden, der einschätzen will, ob das Urteil für Sky D positiv oder negativ ist. Du gehst ja von steigenden Preisen und damit von Mehreinnahmen aus. Wer es anders sieht, ist naiv.
    Ich gehe ja konform, dass D kein Pay-TV-Land ist. Aber durch das Urteil wird es tendenziell noch schwerer.
    Und neben der allgemein schlechten Stimmung an der Börse haut das eben nochmals ins Kontor.
    Einige Kommentare sehen das ähnlich.

    SKY DEUTSCHLAND AG NAMENS-AKTIEN O.N. Aktie: News/Nachrichten - SKYD00, DE000SKYD000
     
  3. jbredereck

    jbredereck Junior Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Wobei wir dann wieder bei den Spot-Beams wären.

    Zunächst einmal ist es doch BSkyB vollkommen egal, ob ein Kunde z.B. in Deutschland die Programme nutzt. Im Gegenteil: Auch der Zwischenhändler zahlt die monatlichen Abo-Preise und sorgt somit für Einnahmen.

    Aber: Die Preise, die BSkyB an die Rechteinhaber zahlen muss, richten sich nach dem Gebiet, für welches die Rechte erworben werden. BSkyB hat natürlich ein Interesse daran, diese Preise niedrig zu halten. Es macht daher einen Unterschied, ob man über Spot-Beams sicherstellt, dass man nur die Content-Preise für UK oder für ganz Europa an die Rechteinhaber zahlen muss.

    An dieser Tatsache dürfte auch erstmal das aktuelle Urteil nichts ändern. Die Vertragsgestaltung zwischen den Rechte-Inhabern und den Pay-TV-Anbietern ist von dem Urteil unberührt.

    Das Urteil besagt lediglich, dass ein EU-Bürger in jedem anderen EU-Land einen Pay-TV-Vertrag schließen und in ihrem Heimatland NUTZEN darf, WENN Sie einen Anbieter findet, der

    a) technisch empfangbar ist
    b) der Anbieter überhaupt einen Vertrag mit ihre schließen MÖCHTE.


    Was hier viele durcheinander bringen ist

    a) das RECHT ein Angebot nutzen zu dürfen
    b) die (angebliche) PFLICHT ein Angebot zu erbringen

    So, wie ich das Urteil (bzw. die Berichterstattung darüber) lese, ging es nicht darum den Griechischen Anbieter dazu zu verpflichten sein Programm in UK anzubieten oder nutzbar zu machen. Sondern es ging lediglich darum, ob die gute Frau das Angebot des Griechen nutzen DARF.


    Hätte der Griechische Anbieter etwas dagegen, dass die Wirtin einen Vertrag mit ihr schließt, dann hätte er den Vertrag einfach kündigen können.


    Warum jetzt hier im Forum (und teilweise auch in der Berichterstattung) immer davon ausgegangen wird, dass die Pay-TV-Anbieter ihre Programme nun an jeden EU-Bürger anbieten MÜSSTEN ist mir wirklich ein Rätsel.

    Solange wir in der EU Vertragsfreiheit haben, kann sich jeder Vertragspartner in jedem Einzelfall dafür oder dagegen entscheiden mit jemand anderem einen Vertrag abzuschließen.

    VERBOTE kann ein Unternehmen sowieso nicht aussprechen; das bleibt den Gesetzgebenden Instanzen vorbehalten.

    Auf der anderen Seite kann man BSkyB nicht zwingen mit z.B. einem deutschen Staatsbürger einen Vertrag zu schliessen. Als Anbieter habe ich nachwievor das Recht bestimmte Kunden nicht zu bedienen. Und wenn der Anbieter der Meinung ist er müsse mit Deutschen keine Verträge schließen dann ist das eben so.

    Nochmal: Das Urteil besagt lediglich, dass ein Deutscher die BSkyB-Programme nutzen darf, FALLS BSkyB (aus welchen Gründen auch immer) einen Vertrag mit ihm geschlossen hat.


    Richtig. Nur ob die HDPlus-Betreiber von dieser ERLAUBNIS gebrauch machen, oder sich doch lieber nur auf den Deutschen Markt konzentrieren bleibt deren Entscheidung.


    Vielleicht macht's eine Analogie aus einem anderen Bereich deutlicher:

    Als Deutscher darf ich mir im naheliegenden Elsass (Frankreich) natürlich ein Haus kaufen. Das darf mir niemand verbieten. Auf der anderen Seite ist auch niemand in Frankreich dazu verpflichtet mir dort ein Haus zu VERKAUFEN.

    Oder mal aus der Sicht des Anbieters: Ein deutscher Handwerker darf selbstverständlich Aufträge aus Frankreich annehmen und in Frankreich für einen Auftraggeber arbeiten. Aber: Es steht einem deutschen Handwerker auch frei einen Auftrag aus Frankreich abzulehnen und sich auf Kundschaft aus Deutschland zu beschränken. Niemand kann den Deutschen Handwerker dazu zwingen, dass er jeden Auftrag aus Frankreich annehmen MUSS.
     
  4. bdroege

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Die News Corp. könnte den Einbruch nutzen um ihren Anteil von 49,9% auf über 50% anzuheben.
     
  5. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Wenn Du aber keine Verträge mit EU-Bürgern zuläßt, diskriminierst Du. Und dann haste das nächste Problem.
     
  6. Edelmax

    Edelmax Gold Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Wenn sie das wollten, hätten sie das aber längst getan. Dann ist aber nichts mehr mit Minderheitsbeteiligung, und diesen Status wird die news corp so lange wie nur möglich erhalten wollen.
     
  7. jbredereck

    jbredereck Junior Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Wie gesagt: Ich bin kein Jurist. Aber hier muss wohl zwischen zwei Rechts-Gütern abgewogen werden:

    a) Anti-Diskriminierung
    b) Vertragsfreiheit

    In der Praxis kommt eine Diskriminierung nur dann zum Tragen, wenn es sich z.B. um ein Beschäftigungsverhältnis handelt. D.h. der Deutsche Handwerker würde diskriminieren, wenn er z.B. die Bewerbung eines französischen Arbeiters ablehnen würde, nur weil dieser französicher Staatsbürger ist. Aber ein Deutscher Handwerker der einen Kunden-Auftrag aus Frankfreich ablehnt, macht sich wohl kaum wegen Diskriminierung angreifbar.

    Bei BSkyB dürfte es nicht anders sein: Wenn du dich dort bewirbst und abgelehnt wirst, weil du Deutscher bist, ist das Diskriminierung. Wenn du dort einen Pay-TV-Vertrag willst und dein Antrag nicht angenommen wird, dann ist das Vertragsfreiheit.
     
  8. bdroege

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Nur ist BSkyB ziemlich der einzige Anbieter der viel Geld für die PL zahlen kann+will.

    Daher kann BSkyB sagen entweder ihr akzeptiert das wir EU-Weit senden können oder ihr sucht einen anderen Käufer.

    Somit kann man die Preise drücken ohne das man sich ernste Sorgen machen muss.
     
  9. jbredereck

    jbredereck Junior Member

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Das eine schließt das andere doch nicht aus. Wenn BSkyB sowieso schon gute Konditionen rausholen kann ist das schön für BSkyB. Aber wenn der Rechteinhaber die Aussicht hat, die selben Lizenzen noch ein zweites mal (z.B. an Sky Deutschland) zu verkaufen, dann wird er sich ggf. auch auf einen noch niedrigeren Preis für BSkyB einlassen.

    Wenn BSkyB hingegen die Spiele für ganz Europa ausstrahlt, dann ist für den Rechte-Inhaber ansonsten nichts mehr zu holen und er muss aus dem BSkyB-Deal soviel rausholen wir möglich. Oder er entscheidet sich dafür seine Lizenzen lieber 5 mal zu kleineren Preisen an 5 kleinere (=regional begrenzte) Pay-TV-Anbieter zu verkaufen und verdient mit diesen Deals unterm Strich mehr als mit dem einem einzigen BSkyB-Deal.
     
  10. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    AW: Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV

    Denk mal zurück an die Verhältnisse im Automobilmarkt. Da gab es auch Vorgaben der Hersteller bezüglich Verkauf an EU Bürger. Das wurde auch gekippt. Einfach mal abwarten.