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Eure Kabelkosten

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Johof, 16. Januar 2006.

  1. Heavendenied

    Heavendenied Senior Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    na übertreib mal nicht gleich!!!!! Ich habe nur gesagt, dass da was du machst verboten ist. UNd das kannst du drehen und wenden wie du willst, es bleibt verboten. Wenn einer sein Auto mit steckendem Schlüssel stehen lässt und da fährst damit weg, ist das auch strafbar!
    Beim Kabel kann man nunmal nicht wie beim Telefon aus der Ferne einen Anschluss abschalten und wenn die Kabelbetreiber immer nen Techniker schicken um den Anschluss abzuklemmen wirkt sich das nur negativ auf die Gebühren aus, was ich persönlich nicht gerade begrüßen würde.
    Ich hab ja gesagt, mach was du willst, aber legal ist es nunmal nicht!
     
  2. Roquet

    Roquet Guest

    AW: Eure Kabelkosten

    Nicht ganz: es sind 117,35 DM :D
     
  3. Frapu

    Frapu Gold Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    "Verboten" ist das nicht! Dein Vergleich mit nem Autodiebstahl hinkt ja von vorne bis hinten. Wenn man den Kabelanschluß weiter nutzt stielt man doch nichts!
     
  4. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    @Major König

    Hartz4 ohne Zuschlag oder Rebelion?
    _________________________________

    Ich habe noch nie GEZ bezahlt (16 Jahre).HIV abhängig bin ich zum Glück nicht.
    Aber es ist ja auch nicht so schwer keine GEZ bezahlen zu müssen.
    Auf GEZ Briefe nie antworten, und Beauftragte der GEZ die Türe vor der Nase zuschlagen.
     
  5. Heavendenied

    Heavendenied Senior Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    frapu:
    Natürlich ist es nicht genau das selbe, aber in gewisser Weise stiehlt man schon etwas. Wenn du Leistungen nutzt die Gled kosten ohne dafür zu bezahlen dann ist dies Strafbar. Wie einfach dir das illegale Nutzen dieser Leistungen gemacht wird würde sich vielleicht aufs Strafmaß auswirken, nicht aber auf die Tatsache, dass es strafbar ist. Kennt wer nen Rechtsanwalt? Einfach mal nachfragen!
    Mit der GEZ verhält sich das übrigens ganz ähnlich.
    Also nochmal: Macht was ihr wollt! Mir ist ansich egal wer sich so alles Strafbar macht, ich wollte nur daruaf hinweisen, dass es nicht wirklich schlau ist damit in nem Forum zu prahlen!
     
  6. Frapu

    Frapu Gold Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    Strafbar ist das keinesfalls! Es wird erst strafbar wenn man sich einen "deaktivierten" Kabelanschluß selbst aktiviert! Wenn der Kabelanschluß "offen" ist, weil die Kabelgesellschaft das vergessen hat und man diesen Nutz ist das nicht strafbar. Genau sowenig ist es strafbar, wenn man ein Zeitschriftenabo gekündigt hat und man die Zeitschrift weiter bekommt und diese auch weiter liest.
     
  7. Mammi2000

    Mammi2000 Senior Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    § 265a StGB

    Allerdings sei dahingestellt, ob ein Kabelnetzals Telekommunikationsnetz gilt. Ist wohl Auslegungssache, da ja genaugenommen keine Kommunikation stattfindet, es sei denn, es gibt einen Rückkanal.
     
  8. bibineustadt

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    jede Menge ! ( von DSR - HD und von analog bis digital,egal ob SAT oder KABEL )
    AW: @Major König


    :D :D :D Ich kenne auch niemanden der mit 16 Jahren schon GEZ gezahlt hat. Der Witz ist ja köstlich ! GEZ zahlste ja in der Regel erst wenn du nicht mehr zuhause wohnst. ( erste eigene Wohnung - eigenes Einkommen ) Und selbst dann kann man sich von der GEZ befreien lassen. ( z.B. HARTZ 4, SCHWERBESCHÄDIGTE,RENTNER ) Wenn du der GEZ die Tür vor der Nase zuschlägst gibt es eine Überprüfung durch die Stadt und die holen sich das Geld schon.( oder von der Landesregierung ) Allerdings wo es nichts zu holen gibt, da kommen sie auch nicht. Oder du bist so ein Typ der noch immer ,,OBEN BEI MUTTI WOHNT,, ( wie uncool )


    Gruss aus Neustadt
     
  9. Frapu

    Frapu Gold Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    @Mammi2000
    der Paragraph trifft schon zu, aber wenn die Kabelgesellschaft vergisst den Kabelanschluß abzuklemmen und man dadurch weiter gucken kann, dann erschleicht man sich das nicht! Demnach verstößt man nicht gegen diesen Paragraphen!
     
  10. Heavendenied

    Heavendenied Senior Member

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    AW: Eure Kabelkosten

    @frapu:
    jetzt vergleichst du aber genauso äpfel mit Birnen wie du es mir eben noch vorgeworfen hast! in deinem genannten FAll wäre es meines Wissens nach auch deine Pflicht den Versender darauf hinzuweisen, da bin ich mir aber auch nicht ganz sicher.
    Ich hab jetzt noch mal ein wenig gelesen und herausgefunden, dass man bei einer solchen Nutzung trotz Kündigung auf jeden Fall die GEbühren nachzahlen müsste. Da ich aber selbst kein Jurist bin will ich mich nicht darauf festlegen ob es nun Strafbar ist. Ich bleibe jedoch definitv dabei, dass ich es für sehr dumm halte mit so etwas zu prahlen.