1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

EuGH: Nutzer von illegalen Streams können belangt werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. April 2017.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

    Registriert seit:
    10. April 2004
    Beiträge:
    7.826
    Zustimmungen:
    5.421
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    Das sind schon immer zwei verschiedene paar Schuhe. Du kannst auch im Kaufhaus was mitgehen lassen und wirst vielleicht auch nicht erwischt. Strafbar machst Du Dich ggf. trotzdem. Ob Firefox solche Add-Ons demnächst noch zulassen darf, ist auch fraglich. Es ging ja in dem konkreten Fall auch nicht um einen Nutzerfall sondern um den Anbieter einer Streamingbox die offensichtlich auf rechtswidrige Inhalte abzielte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2017
  2. körper

    körper Platin Member

    Registriert seit:
    3. Dezember 2005
    Beiträge:
    2.704
    Zustimmungen:
    1.244
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-50HXN888 Sky Q Receiver + Dazn 1 und 2,
    WOW Komplett mit Premium über Media Receiver 401,
    Prime, Disney+ über Apple TV 2022.
    Dann gibt es immer noch diverse Seiten, wo der youtube Stream direkt als mp3 geladen werden kann.
     
  3. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

    Registriert seit:
    24. März 2006
    Beiträge:
    4.205
    Zustimmungen:
    3.626
    Punkte für Erfolge:
    218
    Technisches Equipment:
    2 Plastikbecher
    1 langes Stück Schnur
    Dafür müssten aber Netflix oder Amazon Video oder was auch immer erst einmal gegen dich vorgehen. Nur die haben deine IP oder besser gesagt deine Account Daten und die IP von VPN eben. Da man aber z.b legal Netflix nutzen darf mit seinem Account wenn man im Ausland ist z.b direkt in den USA ist es da was anderes. Wer ein gültiges Abo bei z.b Netflix hat dem kann dieses Urteil am Po vorbeigehen
     
  4. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

    Registriert seit:
    24. März 2006
    Beiträge:
    4.205
    Zustimmungen:
    3.626
    Punkte für Erfolge:
    218
    Technisches Equipment:
    2 Plastikbecher
    1 langes Stück Schnur
    Bei YouTube hat nur Google deine IP und eventuell Account Daten. Die werden einen Teufel tun und dich anschwärzen. Die werden das Video entfernen wie man es schon oft gesehen hat und den Uploader sperren fertig.
     
    körper gefällt das.
  5. TV hero

    TV hero Silber Member

    Registriert seit:
    7. Januar 2016
    Beiträge:
    847
    Zustimmungen:
    602
    Punkte für Erfolge:
    103
    Zwar eine nachvollziehbare Entscheidung des EuGH aber die Umsetzung dürfte schwierig werden. Wenigstens hat man mit dem Urteil für Klarheit gesorgt. Mittlerweile gibt es auch zahlreiche legale Anbieter von Filmen, Serien und Musik. Das war doch immer die Schutzbehauptung aller Piraten: Gäbe es eine legale Alternative, würden wir alle sofort dafür bezahlen! Und jetzt da die Alternativen nur so aus dem Boden sprießen, die auch noch viel Geld für Eigenproduktionen ausgeben? „Da gibt es aber keine Kinofilme und nicht alle Serien dieser Welt und außerdem kostet das sooo viel." Ganz ehrlich: Vor 15 Jahren hätte man sich dieses Angebot an Serien und Filmen doch nicht mal erträumen können. Was da ständig an neuer Ware eintrifft, da kommt man mit dem Gucken schon nicht mehr hinterher. Und alle diese Anbieter verlangen weniger als 10€ im Monat, bei monatlicher Kündigungsoption mit Gratismonat. Diese Leute wollen doch nur nicht zugeben, dass sie zu geizig sind, für Unterhaltung Geld auszugeben, für die Arbeit anderer Menschen. Und selbst wenn man das partout nicht möchte, kann man hierzulande sogar kostenlos von zahlreichen Free TV Sendern rund um die Uhr bespaßt werden.
    Geiz finden eben leider immer noch viele geil.
     
    kjz1, ronnster und Fragensteller gefällt das.
  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    6.999
    Zustimmungen:
    24.562
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    aktiv:
    Topfield SRP 2410M
    Topfield SRP 2410

    Reserve:
    Topfield SRP 2410M LE

    Halde:
    Topfield SRP 2100 (TMS)
    Das ist mir klar und Dir klar - aber wir leben ja auch nicht im Neuland (und bei "alle Geräte" hatte ich auch PCs impliziert) ;) und ich habe im Lauf der Jahre leider schon genug aufgrund von Ahnungslosigkeit oder blindem Aktionismus erlassene Verbote erlebt.
     
  7. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.475
    Zustimmungen:
    5.793
    Punkte für Erfolge:
    273
    Man sollte diese Internet einfach verbieten. :coffee:
     
    FilmFan und körper gefällt das.
  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    6.999
    Zustimmungen:
    24.562
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    aktiv:
    Topfield SRP 2410M
    Topfield SRP 2410

    Reserve:
    Topfield SRP 2410M LE

    Halde:
    Topfield SRP 2100 (TMS)
    Neumodisches Teufelszeug :D
     
    FilmFan und -wolf- gefällt das.
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

    Registriert seit:
    12. Mai 2005
    Beiträge:
    14.482
    Zustimmungen:
    16.265
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    EuGH-Urteil zu illegalem Streaming

    Und wer Kinotonix nutzen wollte, der wurde von Fakeware, Viren und Abofallen traktiert.
     
  10. Cha

    Cha Gold Member

    Registriert seit:
    3. April 2015
    Beiträge:
    1.992
    Zustimmungen:
    527
    Punkte für Erfolge:
    123
    Bei Musiktiteln gibt's auf YouTube fast immer eine Version von offizieller Seite.