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EuGH: Nutzer von illegalen Streams können belangt werden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. April 2017.

  1. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    Irgendwie habt ihr das Thema verfehlt.

    Ich habe schon immer auf das Merkmal "rechtmäßige Nutzung" hingewiesen.
     
  2. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List Premium

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    Nein es ist richtig das Leute die sowas nutzen nun belangt werden können. Diese Streams sind illegal und das weiß jeder und dafür sollen die auch jeden hoch nehmen. Leute die sowas nutzen sind asoziale. Geht mir auch manchmal auf den Sack wenn mir ein Arbeitskollege sagt ich wäre doof weil ich einen neuen Film online Miete, die gäbe es ja auch kostenlos. Nun werden diese ganzen Schmarotzer endlich auch mal ran genommen und das wird passieren weil 150 Euro lohnt sich schön für manch einen Anwalt.
     
    Fragensteller, srumb und sanktnapf gefällt das.
  3. Sven[ergy]

    Sven[ergy] Senior Member

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    Nebenbei habe ich gerade gelesen das mit Kodi vorkonfigurierte Mediaboxen gleich noch mit als illegal eingestuft wurden!
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    Ich blicke noch nicht durch, inwiefern das eine öffentliche Zugänglichmachung sein soll.
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Fataler Irrtum. Die meisten Provider zeichnen heute die Seiten auf, auf die ein Nutzer zugegriffen hat und diese Daten geben im Zweifel alle Anbieter an die Justiz weiter.
     
  6. körper

    körper Gold Member

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    Pure Panikmache, ich mache weiter wie gehabt. Ich gebe für Film und Musik schon Jahre lang kein Geld mehr aus, bis auf SKY bleib ich ein Schmarotzer:LOL:.
     
  7. Sven[ergy]

    Sven[ergy] Senior Member

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    Es war doch eine Frage der Zeit das die jetzt vor lauter Machtlosigkeit den Zeigefinger heben und pure Angst schüren. Solange es im neumodischen Streaming Bereich keine klaren Gesetze gelten, die sogenannte Grauzone existiert kann man doch jetzt nicht den User dafür verantwortlich machen das findige Programmierer Apps auf einer Open Source Plattform schaffen. Das dies ausgenutzt wird war doch Sonnenklar. Bei dem Angebot nimmt das alles überhand.
    Legale Plattformen können nur weiterhin an Qualität und Preis /Leistungsverhältnis arbeiten und Punkten um den User zu überzeugen dafür zu zahlen. Der Grundstein ist gelegt aber noch nicht perfekt.
     
  8. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    dürfen sie aber nicht! Das verstößt gegen den Datenschutz. Von daher können solche "Beweise" auch nicht verwertet werden.
     
  9. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Man will den Nutzern von illegalen Streams Angst machen, dass denke ich auch. Man ist doch kaum in der Lage, die Betreiber solcher Portale zu fassen, ebenso wenig die Brüder, die die Streams hochladen, da will man an die Nutzer? So einfach wird das mit Sicherheit nicht, zumal dieser Staat nicht mal in der Lage ist, eindeutige und unmissverständliche Gesetze zu erlassen...
     
    ***NickN*** und körper gefällt das.
  10. deekey777

    deekey777 Board Ikone

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    :facepalm:
    § 44a UrhG Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen - dejure.org

    Ist längst umgesetzt.

    Was soll die Heulerei? Entweder man nutzt die rechtmäßigen Angebote oder verzichtet gänzlich darauf.
     
    -Loki- gefällt das.