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EU will Ländergrenzen im Pay-TV aushebeln

Dieses Thema im Forum "Auslands-TV / Pay-TV International / Erotik" wurde erstellt von liebe_jung, 7. Dezember 2009.

  1. DrBrain

    DrBrain Junior Member

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    AW: EU will Ländergrenzen im Pay-TV aushebeln

    ...ich finde den Vorstoss gut.

    Niemand bucht das spanische D+ Paket, wenn man kein spanisch versteht oder interesse daran hat - oder Sky Italia, wenn man die entsprechende Sprache nicht kann...oder..oder...

    Ich sag mal so: Auch wenn man überall in Europa alle PayTV Programme ganz legal buchen könnte, wäre es nur eine "Randerscheinung"

    Die Zeit ist Reif, dass die EU da was macht.
     
  2. casso

    casso Neuling

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    AW: EU will Ländergrenzen im Pay-TV aushebeln

    ich kanns mehr ehrlich gesagt nicht vorstellen
    wie soll dass im spiessigen Deutschland denn gehen ?
    Sky UK könnte ich mir ja noch vorstellen, aber die Franzosen, Holländer oder gar die Spanier ?
    wer die Inhalte selbst der Premiumsender von Canal+ usw. nach 23.00 bzw. 0.00 Uhr kennt, der weis, dass der strenge deutsche Jugendschutz so etwas nie zulassen würde (und eine Lockerung des Jungendschutzes in Deutschland hin zu "HC-Pornos nach Mitternacht im TV" halte ich für Utopie)
     
  3. Zodac

    Zodac Foren-Gott

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    AW: EU will Ländergrenzen im Pay-TV aushebeln

    @casso:
    Unter 18 kannst du doch sowieso kein PayTV abonnieren. Und du kannst ja auch andere Sex Pay-TV Abos legal in Deutschland abschließen...

    Greets
    Zodac
     
  4. casso

    casso Neuling

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    AW: EU will Ländergrenzen im Pay-TV aushebeln

    eben nicht !
    BlueMovie und redx sind Teledienste, kein TV (da ist ein kleiner aber feiner Unterschied)
    ein Vollprogramm ala SkyMovie 1 usw. ist aber TV (= im Unterschied zum Einzelabruf pro Film bei Telediensten)
    und wenn Du meinst, dass man(n) in D. z.B. ne Spice oder SexView-Karte bei einem SAT-Händler kaufen kann, so ist das n i c h t legal (diese Anbeiter sitzen meist in Holland oder Italien und haben keine Verbreitungslizenz für D.)
    drum dürfen die nicht ins Kabel !
    ein KV über eine solche Karte mit "Betriebsabsicht" dürfte im übrigen nichtig (§ 138 BGB) sein (wie auch z.B. der KV über einen Radarwarner)
    ergo - im Streitfall gibts nix von der Justiz zurück wenn Karte kaputt oder Sender gar nicht sendet (wie zuletzt z.B. FreeX usw.)