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EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. Januar 2019.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Alles schon vorgekommen! :D
     
  2. FilmFan

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    Das wurde bei uns doch erst aufgrund einer EU-Regelung geändert, vorher hatten wir in Deutschland 1 Jahr Gewährleistung.
     
  3. Berliner

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    Heute immer noch, für Gebrauchtware. Ansonsten sind die 2 Jahre mit eben der Beweislastumkehr ein mieser PR Gag seit eh und je. Jeder Händler der sich, zurecht, an die Regelungen hält, bei dem prallt man nach 6 Monaten gnadenlos ab. Wer gibt schon teure Gutachten zur Beweisführung in Auftrag? Womöglich noch für ein 129 Euro Tablet ein 500 Euro Gutachten beauftragen? So ist man also auf die Garantie angewiesen, die ab und an auch nur 1 Jahr beträgt und natürlich willkürliche (Ausschluss-) Regelungen enthalten kann, da einzig Herstellersache.
     
  4. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Nein, da auch bei diesem 1 Jahr nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt. Die frühere Regelung in Deutschland gewährte 1 Jahr ohne diese Beschränkung.
     
  5. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    6 Monate Gewährleistung haben jahrzehntelang ohne Beweislastumkehr funktioniert. Und die Rechtsprechung hat sie stetig weiterentwickelt, bis hin zur Keimtheorie.

    Nun sind (schon seit vielen, vielen Jahren) aus den 6 Monaten eben 18 Monate geworden und davor kommt nochmal ein 6-Monate-Bonus mit Beweislastumkehr. Die windigen Geschäftemacher, die vorsätzlich Schrott verkauft haben, gab es schon immer.
     
  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Philips 50PUS6162/12 (349€-der Preis war der Überzeugungspunkt) , BDP5200, Sam.BD-H6500, Technistar K2 Isio+500Gb USB, Dabman I200CD
    Einfach bei den Händlern die auf Beweislastumkehr bestehen, nichts kaufen.
    - es sei denn das Angebot ist günstig, und nicht in der Gefahr stark Reparatur gefährdet zu sein.
    Gibt ja alle möglichen Listen, leider gibt es so eine Händlerliste nicht.