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Erweiterung Kabelanschluss - Hilfe

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von CK-One, 5. November 2008.

  1. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Erweiterung Kabelanschluss - Hilfe

    Hier handelt es sich wohl eindeutig um ein Baumnetz mit eingeputzten 60 Ohm-Uraltkabeln. Schon der jetzige Betrieb mit eingeschränkter Bandbreite widerspricht allen Störstrahlbestimmungen inkl. NB 30, ist nicht betriebssicher weil irgendwer immer an seiner Dose manipuliert oder gar Sonderwunschdosen nachinstalliert. Mit Erweiterung auf 862 MHz-Vollbandbreite wird häufig auch die extreme Kabeldämpfung zum unlösbaren Problem. Die exponentiell ansteigende Kabeldämpfung erfordert höhere Betriebspegel, die zumeist die zulässigen EMV-Grenzwerte übersteigen. Hier hat ein qualifizierter Techniker nicht lustlos, sondern fachlich korrekt entschieden!

    Ja, man kann Telefon und Internet auch in ein Reihenverteilnetz einspeisen, aber das ist wegen fehlender Betriebsicherheit modernes Harakiri! Hier bei Kabel BW hat es bei "Ausnahmeinstallationen" dieser Art reichlich Debakel gegeben. Interaktive Anschlüsse erfordern eine eigene Wohnungszuleitung mit Hochschirmkabeln nach Kategorie A oder besser A+, alles andere ist wider die anerkannten Regeln der Technik!

    @besserwisser: Verstehe ich dich richtig, dass du auch einfach geschirmte 60 Ohm-Netze für interaktive Nutzung tauglich hältst? Ein Fachmann sollte eigentlich wissen, dass sich in der Praxis auch viele doppelt geschirmte Kabel mit Class B-Schirmungsmaß für interaktiven Rückkanalbetrieb als untauglich erwiesen haben. Da erscheint es angebracht aus dem Kabelnetz-Handbuch der dibkom zu zitieren:

    Kapitel 3.2.1 Anwendung der EMV-Vorschriften für Kabelnetze:

    Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Telekommunikationsnetzen ist für viele Betroffene ein sehr abstraktes Thema. Leider hat die Entwicklung der EMV-Vorschriften und die öffentliche Diskussion darüber nicht gerade zur Klarheit der Verhältnisse beigetragen. Dabei kann eine Missachtung der rechtlichen Situation gerade für Errichter von Kabelnetzen bedrohliche Konsequenzen haben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2009