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Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Februar 2012.

  1. dittsche

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Also machen wir folgendes:

    Jeder darf zwei mal bei Media Markt reinlaufen und eine DVD klauen.

    Die ersten zwei mal werden nicht bestraft. Ab dem dritten mal schon.

    Nur damit "dem Gebahren der Anwälte" Einhalt geboten wird...


    Manche Zeitgenossen haben ein fragwürdiges Verhältnis zur Rechtsordnung und zu Straftatbeständen wie Diebstahl im besonderen.

    Jede Abmahnung, welche versandt wird, ist eine gute um der Mitnahmegereration mal auf die Finger zu klopfen ;)

    Nicht die Content-Industrie oder sogar die bösen Anwälte geben die Kausa für den Ärger, sondern alleine der virtuelle Dieb. Wer heute noch auf den einschlägigen Seiten Filme oder Lieder zieht ist sowieso unverbesserlich...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2012
  2. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Da muss ich uneingeschraenkt zustimmen. Ich hab's in einem anderen Thread schon geschrieben: Ich denke, dass die Masse der illegalen Nutzer schlicht gar nichts zahlen WILL.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Dann zahlst du eine Strafe beim ersten Mal von 100€ und ggf. stellt der Sta die Anzeige beim ersten mal ein.
    Wenn du zum ersten Mal TB nutzt und Daten urhebergeschützer Art bereitstellst,zahlst du ggf eine Strafe inkl Anwaltskosten von u.U 2000€.

    Ansonsten sollte dir der Unterschied zwischen Ideellen Dingen (die unbegrenzt kopiert werden können)
    und Sachdingen (wie CDs oder Mp3 Player z.b) schon bekannt sein.

    Ein geistiges Eigentum gibt es nicht.... krümelkack :winken:
     
  4. dittsche

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Ich weiß ja nicht, wie oft Du Abmahnungen aktuell vor Dir liegen hast.

    Die gängigen Abmahnungen beinhalten komplette Abfindugsbeträge zwischen 250 und 600 €. 2000 € sind da absolute Ausreißer.
    Da ist die Anwaltsvergütung und der Schadensersatz für das Label schon mit drin.

    Genaugenommen jedes mal ein Angebot ;) vom Anwalt.

    Du kommst den Leuten heute nur noch über den Geldbeutel bei. Ist leider so.

    Bei diesem Thema fehlt mir jegliches Mitleid für die Abgemahnten.
     
  5. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Ja Strafe für Dummheit Tauschbörsen zu nutzen. :LOL:

    Aber Problem ist das auch völlig unschuldige abgemahnt werden.
    Siehe Fall mit der Oma die gar kein Computer besaß o.a.
    Da reicht schon eine Adressverwechslung etc.
     
  6. Worringer

    Worringer Guest

    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Ja, aber mit einer Abmahnhöchstgrenze. Wenn jemand derartige Programme installiert und verwendet, dann weiß er, was ihn erwartet, sollte er erwischt werden.
     
  7. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Richtig. Und die zieht die Rechtsprechung.

    Sie wird sich weiter merklich senken.
     
  8. t-low75

    t-low75 Senior Member

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Mann Mann Mann, das Rechtverständnis einiger Zeitgenossen ist ja mehr als rätselhaft. Aber so ist das mit der Neidgesellschaft :)
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    Welch hübsch entlarvende Formulierung.
     
  10. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

    was entlarvt diese denn?